Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Unternehmen nach EU-Definition - Bereichsübergreifende Unternehmensstatistik«
Daten und Fakten zum Thema »Unternehmen nach EU-Definition - Bereichsübergreifende Unternehmensstatistik«
Übersicht der Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte und Rechtsgrundlagen nach Themen
Statistikerläuterungen
Der EU-Unternehmensbegriff
Zur Beobachtung und Analyse der Wirtschaft über nationale Ländergrenzen hinweg sind zuverlässige und vergleichbare Statistikdaten unerlässlich. Wichtig ist dies insbesondere für die Beurteilung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Um international vergleichbare Daten zu erhalten, müssen gemeinsame Definitionen angewendet werden.
Die EU-Einheitenverordnung gibt hierzu eine Unternehmensdefinition EU-weit vor, die von der bisher verwendeten Definition des Unternehmens in der Bundesrepublik Deutschland abweicht.
Umsetzung des EU-Unternehmensbegriff in den Strukturstatistiken ab Berichtsjahr 2018
Ergebnisse für »Unternehmen (EU)« werden erstmals ab dem Berichtsjahr 2018 entsprechend der EU-Unternehmensdefinition bereichsübergreifend aufbereitet.
Betroffen sind die Ergebnisse der Unternehmensstrukturstatistiken. Hierzu gehören:
- Kostenstrukturerhebung im Verarbeitenden Gewerbe, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden,
- Investitionserhebung im Verarbeitenden Gewerbe, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden,
- Strukturerhebung für kleine Unternehmen im Verarbeitenden Gewerbe, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden,
- Erhebung der laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz im Produzierenden Gewerbe,
- Erhebung der Investitionen für den Umweltschutz im Produzierenden Gewerbe,
- Kostenstrukturerhebung in der Energie- und Wasserversorgung,
- Investitionserhebung in der Energie- und Wasserversorgung,
- Kostenstrukturerhebung im Baugewerbe,
- Jahreserhebung einschließlich Investitionserhebung im Bauhauptgewerbe,
- Jahreserhebung einschließlich Investitionserhebung im Ausbaugewerbe,
- Strukturerhebung für kleine Unternehmen im Baugewerbe,
- Jahreserhebung im Handel sowie in der Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern,
- Jahreserhebung im Gastgewerbe,
- Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich.
Parallel dazu werden auch Ergebnisse nach Wirtschaftsbereichen für die bis zum Berichtsjahr 2017 ausschließlich verwendete Darstellungseinheit veröffentlicht, die in der Vergangenheit als »Unternehmen« bezeichnet wurde, bei der es sich im Sinne der EU-Einheitenverordnung um »Rechtliche Einheiten« handelt.
Damit kommt es zu textlichen Anpassungen in den Veröffentlichungen: Angaben zu »Unternehmen« (bis Berichtsjahr 2017) werden künftig als Angaben zu »Rechtlichen Einheiten« (ab Berichtsjahr 2018) bezeichnet.
Das Umsetzungskonzept sieht weiterhin die Rechtliche Einheit als Auswahl-, Befragungs- und Beobachtungseinheit vor. In einer späteren Aufbereitungsphase werden zusätzliche Ergebnisse für das »Statistische Unternehmen« gemäß EU-Unternehmensbegriff abgeleitet.
Bereichsübergreifende Unternehmensstatistik
Die bereichsübergreifende Unternehmensstatistik stellt Informationen über die Struktur und Tätigkeit der »Unternehmen (EU)« in Deutschland für die gesamte Volkswirtschaft dar. Das Erbringen von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen wird nicht erfasst.
Aussagen über die Bedeutung und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von »Unternehmen (EU)« werden hier zu den folgenden wesentlichen Merkmalen dargestellt:
- Anzahl der Unternehmen (EU),
- Umsatz,
- Tätige Personen,
- Investitionen,
- Bruttowertschöpfung,
- Personalaufwendungen sowie
- Waren- und Dienstleistungseinkäufe.
Unterschiede in den Ergebnissen beim Nachweis von »Unternehmen (EU)« und »Rechtlichen Einheiten«
Infolge des Umstiegs bei der Darstellungseinheit auf das Unternehmen gemäß EU-Definition kommt es bei der Ergebnisdarstellung zu Verschiebungen zwischen den Wirtschaftsbereichen und bei der regionalen Zuordnung.
Bei der Zusammenfassung von Rechtlichen Einheiten – auch aus unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen – zu einem »Unternehmen (EU)« wird im Rahmen eines manuellen Profilings bzw. eines automatisierten Verfahrens für dieses Unternehmen ein wirtschaftlicher Schwerpunkt gemäß der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) ermittelt. In der Folge gilt die WZ-Zuordnung des Gruppenoberhauptes für alle bei den Rechtlichen Einheiten des komplexen Unternehmens erhobenen Merkmale. Im Ergebnis kommt es daher zu Verschiebungen hinsichtlich der bisher veröffentlichten Strukturen beim Übergang von der »Rechtlichen Einheit« zum »Unternehmen (EU)«.
Allerdings gibt es darüber hinaus noch andere Effekte bei der Ermittlung von Ergebnissen für Unternehmen: So fallen z. B. Stichprobeneinheiten, die nicht zu dem Wirtschaftsbereich gehören, für den die Erhebung durchgeführt wird (WZ-Wechsler), aus der entsprechenden bereichsspezifischen Erhebung heraus (Beispiel: Eine als Handelsunternehmen gezogene Einheit, die in Wahrheit zum Dienstleistungssektor gehört, muss aus der Handelsstichprobe entlassen werden.). Diese Einheiten gehen damit bei den bereichsspezifischen Strukturerhebungen »verloren«, jedoch nicht bei dem bereichsübergreifenden Verfahren zur Ermittlung von Ergebnissen für Unternehmen (EU) gemäß der EU-Definition.
Zum anderen resultieren die Verschiebungen auch aus notwendigen Methodenanpassungen, die die Erstellung der Ergebnisse überhaupt erst ermöglichen. Gesamtwirtschaftlich spielt vor allem der Konsolidierungseffekt eine Rolle. Bei allen nicht-additiven Merkmalen reduziert sich das Ergebnis für die Darstellungseinheit, da hier die internen Transaktionen zwischen den Rechtlichen Einheiten Komplexer Unternehmen herausgerechnet werden. Aufgrund von Imputations- und Hochrechnungseffekten erhöht sich allerdings die Anzahl der Unternehmen im Vergleich zur Anzahl der Rechtlichen Einheiten.
Konsolidierung
In den Strukturstatistiken im Produzierenden Gewerbe, Handel und im Dienstleistungsbereich werden bei Rechtlichen Einheiten (Befragungseinheiten) Daten über Rechtliche Einheiten Beobachtungseinheiten) erhoben. Diese Informationen liegen grundsätzlich im Rechnungswesen vor (Finanzbuchhaltung, Jahresabschlüsse). Um statistische Ergebnisse für die Darstellungseinheit Unternehmen zu gewinnen, müssen Daten für die Unternehmen, die aus mehr als einer Rechtlichen Einheit bestehen (Komplexe Unternehmen), in einem separaten Aufbereitungsschritt ermittelt werden. Dabei sind unternehmensinterne Leistungsaustausche (also zwischen den Rechtlichen Einheiten eines Komplexen Unternehmens) gegeneinander aufzurechnen.
Die Konsolidierung ist notwendig, weil Komplexe Unternehmen als Zusammenschluss von Rechtlichen Einheiten in Bezug auf die Darstellung von Aufwand und Ertrag, Beschäftigung sowie Vermögenswerten als eine gemeinsame wirtschaftlich autonom handelnde Einheit und damit als jeweils ein Unternehmen angesehen werden. Für einfache Unternehmen (Unternehmen, die einer Rechtlichen Einheit entsprechen) ist dieser Aufbereitungsschritt nicht notwendig.
Vorteile der Umsetzung des EU-Unternehmensbegriffs
Die Darstellung von Ergebnissen für Unternehmen in der Definition nach EU-Recht bringt Vorteile für die Analyse der Wirtschaft. So führt beispielweise bei einer Betrachtung auf Ebene der Rechtlichen Einheit die Ausgliederung der Beschäftigten aus einer Rechtlichen Einheit im Produzierenden Gewerbe in eine andere, eigenständige Rechtliche Einheit dazu, dass die Statistik für die ursprüngliche Rechtliche Einheit eine Produktion ohne Beschäftigte nachweist. Ergebnisse für Unternehmen nach EU-Definition sind besser geeignet, ökonomische Größen wie z. B. Arbeitseinsatz (Produktivität) oder Vorleistungsquoten realistisch darzustellen sowie die Wirtschaft bzw. den Strukturwandel abzubilden. Auch Analysen zur Unternehmenskonzentration werden auf eine bessere Grundlage gestellt.
Wirtschaftszweigklassifikation (WZ)
Wirtschaftszweigklassifikation ist die verbindliche Systematik zur Ordnung der Betriebe und Unternehmen hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit.
- Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Bereichsübergreifende Unternehmensstatistik Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Rechtsgrundlagen
- EU-Einheitenverordnung: Verordnung (EWG) Nr. 696/93 des Rates vom 15. März 1993 betreffend die statistischen Einheiten für die Beobachtung und Analyse der Wirtschaft in der Gemeinschaft Weiterleitung zum Internetangebot www.eur-lex.europa.eu