Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Unternehmensregister«
Daten und Fakten zum Thema »Unternehmensregister«
Übersicht der Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte und Rechtsgrundlagen nach Themen
Statistikerläuterungen
Unternehmensregister
Das statistische Unternehmensregister ist eine regelmäßig aktualisierte Datenbank mit Informationen zu Niederlassungen, Rechtlichen Einheiten, Unternehmen und Unternehmensgruppen aus allen Wirtschaftsbereichen und deren Beziehungen zueinander.
Quellen zur Pflege des Unternehmensregisters sind zum einen Dateien aus Verwaltungs- und Statistikbereichen, wie z.B. Umsatzsteuervoranmeldungsdaten der Finanzbehörden oder Daten aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit, und zum anderen Aktualisierungsinformationen aus statistischen Erhebungen, die das Unternehmensregister als Auswahlgrundlage nutzen, sowie Daten eines kommerziellen Datenbankanbieters. Zudem werden Angaben aus allgemein zugänglichen Quellen verwendet.
Das Unternehmensregister wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder geführt und aktualisiert. Das Unternehmensregister dient als wichtiges Instrument zur rationellen Unterstützung statistischer Erhebungen und ermöglicht eigenständige Auswertungen. Es trägt dadurch zur Entlastung der Wirtschaft von Erhebungen bei.
Zeitliche Vergleichbarkeit
Seit dem Berichtsjahr 2004 werden Daten aus dem Unternehmensregister veröffentlicht.
Durch die Umstellung der Klassifikation der Wirtschaftszweige auf die Ausgabe WZ 2008 im Berichtsjahr 2006 ist eine Vergleichbarkeit der Daten mit Vorjahren nicht mehr ohne weiteres möglich: Bis einschließlich Berichtsjahr 2006 werden die Einheiten des Unternehmensregisters nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003) verschlüsselt. Ab Berichtsjahr 2006 werden die Einheiten nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) verschlüsselt. Für das Berichtsjahr 2006 liegt eine Aufbereitung beider Ausgaben der Klassifikation der Wirtschaftszweige vor.
Die Bundesagentur für Arbeit hat im Jahr 2014 eine Revision der Beschäftigungsstatistik durchgeführt. Mit dieser Revision sind unter anderem die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten neu abgegrenzt worden. Das Unternehmensregister weist ab dem Berichtsjahr 2014 die Beschäftigten nach den revidierten Konzepten aus. Die Zahlen für die davorliegenden Berichtsjahre basieren hingegen auf den Abgrenzungen, die vor der Revision zur Anwendung kamen. Dies ist bei einem Vergleich der Beschäftigtenangaben des Unternehmensregisters mit anderen Statistiken, die ebenfalls die Daten der Bundesagentur für Arbeit nutzen, zu beachten.
Ab Berichtsjahr 2015 werden erstmals Einheiten der Privatvermietung (im Sinne privater Vermögensverwaltung) im WZ-Abschnitt »L« (Gebäude- und Wohnungswesen) nicht mehr nachgewiesen.
Beginnend mit dem Berichtsjahr 2018 wurden bei den Auswertungen aus dem Unternehmensregister geringfügige Anpassungen vorgenommen: »Unternehmen« wurden als »Rechtliche Einheiten« bezeichnet, »Betriebe« wurden in »Niederlassungen« umbenannt. Hintergrund ist die Umsetzung der EUUnternehmensdefinition. Die EU-Einheitenverordnung definiert das Unternehmen als »kleinste Kombination rechtlicher Einheiten, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet und […] über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt«. Somit kann ein Unternehmen auch aus mehreren Rechtlichen Einheiten bestehen. Bis einschließlich Berichtsjahr 2017 wurde in der amtlichen Statistik die Rechtliche Einheit mit dem Unternehmen gleichgesetzt und beide Begriffe synonym verwendet. Mit der Anwendung der EU-Unternehmensdefinition müssen diese Einheiten und Begriffe seit dem Berichtsjahr 2018 klar voneinander unterschieden werden. Aus dem Unternehmensregister werden Tabellen zu »Rechtlichen Einheiten«, »Niederlassungen« und beginnend mit Berichtsjahr 2018 - in geringerer Gliederungstiefe - auch Tabellen zu »Unternehmen« veröffentlicht.
Bis einschließlich Berichtsjahr 2018 wurde ausschließlich die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten veröffentlicht. Für die Berichtsjahre 2019 bis 2023 wurde die Anzahl der abhängig Beschäftigten untergliedert nach sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und geringfügig entlohnt Beschäftigten veröffentlicht. Seit dem Berichtsjahr 2024 wird die Anzahl der abhängig Beschäftigten untergliedert nach sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und geringfügig Beschäftigten gemäß dem Jobkonzept veröffentlicht.
Die Anzahl der Beschäftigten wird seit dem Berichtsjahr 2019 nicht mehr als Stichtagswert für den Monat Dezember (Zahl der Beschäftigten am 31.12. eines Berichtsjahres) abgebildet, sondern als Durchschnittswert: Es wird der Mittelwert der zwölf Monatsstichtagswerte eines Jahres gebildet und veröffentlicht (Summe der Stichtagswerte 31.01. bis 31.12. eines Berichtsjahres, dividiert durch zwölf). Auch die Beschäftigtengrößenklassen werden seit dem Berichtsjahr 2019 nach dem Durchschnittswert der abhängig Beschäftigten abgegrenzt.
Wirtschaftssystematische Zuordnung
Die branchenbezogene Einordnung von Unternehmen, Rechtlichen Einheiten und Niederlassungen des Unternehmensregisters basiert auf der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).
- Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Unternehmensregister- System Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Rechtsgrundlagen
- Verordnung (EU) 2019/2152 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken. Weiterleitung zum Internetangebot www.eur-lex.europa.eu
- Durchführungsverordnung (EU) 2020/1197 der Kommission vom 30. Juli 2020 zur Festlegung technischer Spezifikationen und Einzelheiten nach der Verordnung (EU) 2019/2152 des Europäischen Parlaments und des Rates. Weiterleitung zum Internetangebot www.eur-lex.europa.eu
- Verwaltungsdatenverwendungsgesetz (VwDVG) vom 04. November 2010 (BGBl. I S. 1480), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2727). Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Statistikregistergesetz (StatRegG) vom 16. Juni 1998 (BGBl. I S. 1300), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2727). Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198). Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de
• Verordnung (EWG) Nr. 696/93 des Rates vom 15. März 1993 betreffend die statistischen Einheiten für die Beobachtung und Analyse der Wirtschaft in der Gemeinschaft (ABl. L 76 vom 30.03.1993, S. 1).
• Verordnung (EG) Nr. 192/2009 der Kommission vom 11. März 2009 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 177/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Unternehmensregister für statistische Zwecke im Hinblick auf den Austausch vertraulicher Daten zwischen der Kommission (Eurostat) und den Mitgliedstaaten (ABl. L 67 vom 12.3.2009, S. 14).
• Verordnung (EU) Nr. 1097/2010 der Kommission vom 26. November 2010 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr.177/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Unternehmensregister für statistische Zwecke im Hinblick auf den Austausch vertraulicher Daten zwischen der Kommission (Eurostat) und den Zentralbanken. (ABl. L 312 vom 27.11.2010, S. 1).