Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Vorläufige Schutzmaßnahmen«
Daten und Fakten zum Thema »Vorläufige Schutzmaßnahmen«
Übersicht der Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte und Rechtsgrundlagen nach Themen
Statistikerläuterungen
Statistiken über die vorläufigen Schutzmaßnahmen
Die Statistik über die vorläufigen Schutzmaßnahmen wird im Freistaat Sachsen seit 1995 durchgeführt. Die Erhebung erstreckt sich auf alle in einem Kalenderjahr beendeten vorläufigen Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche nach § 42 oder (ab 2017) § 42a SGB VIII. Sie ist eine koordinierte Länderstatistik und findet jährlich statt. Zum Berichtskreis gehören alle örtlichen Träger der Jugendhilfe.
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Vorläufige Schutzmaßnahmen Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Rechtsgrundlagen
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder und Jugendhilfe Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198). Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de