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Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Vorläufige Schutzmaßnahmen«

Daten und Fakten zum Thema »Vorläufige Schutzmaßnahmen«

Statistikerläuterungen

Statistiken über die vorläufigen Schutzmaßnahmen

Die Statistik über die vorläufigen Schutzmaßnahmen wird im Freistaat Sachsen seit 1995 durchgeführt. Die Erhebung erstreckt sich auf alle in einem Kalenderjahr beendeten vorläufigen Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche nach § 42 oder (ab 2017) § 42a SGB VIII. Sie ist eine koordinierte Länderstatistik und findet jährlich statt. Zum Berichtskreis gehören alle örtlichen Träger der Jugendhilfe.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

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