Hauptinhalt

Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen«

Statistikerläuterungen

Grunddaten Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen

Die Erhebung erstreckt sich auf alle Krankenhäuser einschließlich der mit ihnen verbundenen Ausbildungsstätten sowie auf alle Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen entsprechend § 107 Abs. 2 SGB V. Ausgenommen sind Krankenhäuser im Straf- oder Maßregelvollzug sowie Polizeikrankenhäuser.

Das Erhebungsprogramm der Krankenhausstatistik umfasst drei Teile:

Teil  I: Grunddaten

Teil  II: Diagnosen

Teil  III: Kostennachweis

Die Ergebnisse von Teil I (Grunddaten) sowie von Teil III (Kosten) werden in den jährlich erscheinenden Berichten »Krankenhäuser im Freistaat Sachsen« bzw. »Kosten für die stationäre medizinische Betreuung im Freistaat Sachsen« veröffentlicht. Erfasst wurden im Rahmen der Diagnosestatistik ausgewählte Merkmale in sächsischen Krankenhäusern entlassenen Patienten. Ab dem Berichtsjahr 2003 wurden erstmalig Diagnosedaten von den Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen mit einer Kapazität von mehr als 100 Betten erhoben.

Anzahl und Altersstruktur der stationär behandelten Patienten, über die Häufigkeit der aufgetretenen Diagnosen und die Herkunft der Patienten. Damit wird ein Überblick über die Informationsmöglichkeiten gegeben, die das erhobene Datenmaterial bietet. Detaillierte Auswertungen auf dieser Basis sind auf konkrete Anfrage hin möglich.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

zurück zum Seitenanfang