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Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in Betrieben, Verbänden, Vereinen und anderen Einrichtungen«

Statistikerläuterungen

Erhebung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in Betrieben, Verbänden, Vereinen und anderen Einrichtungen

Ab Berichtsjahr 2013 wurden aufgrund neuer methodischer Vorgaben die Berichtskreiskriterien für die Erhebung der nichtöffentlichen Was­serversorgung und Abwasserentsorgung geändert. Aller drei Jahre werden Daten zu Wasser- und Abwasseraufkommen, Wasserverwendung und Wassernutzung sowie Ableitung des Abwassers und seine Behandlung in betriebseigenen Abwasserbehandlungsanlagen erhoben. Auskunftspflichtig sind nach § UStatG alle Betriebe des nichtöffentlichen Bereiches, die im jeweiligen Berichtsjahr

  • mindestens 2.000 Kubikmeter Wasser gewinnen (neu: Landwirtschaft mindestens 2.000 Kubikmeter/vormals ab 10.000 Kubikmetern),
  • Wasser oder Abwasser direkt in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund einleiten (neu: ab einer Einleitmenge von 2.000 Kubikmetern/vormals ohne Mindestmenge) oder
  • Wasser aus dem öffentlichen Netz oder von anderen Betrieben in Höhe von mindestens 10.000 Kubikmetern beziehen.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

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