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Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung«

Statistikerläuterungen

Öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung

Aller drei Jahre werden statistische Daten zur Situation der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung nach §Abs. 1 und 2 UStatG erhoben. Dazu werden Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Unternehmen und Einrichtungen befragt, die Anlagen für die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung betreiben.

Erhebung zur öffentlichen Wasserversorgung

Bei der Erhebung zur öffentlichen Wasserversorgung werden die sächsischen Wasserversorgungsunternehmen nach Wassergewinnung und -bezug sowie zur Abgabe von Wasser an Letztverbraucher und der Anzahl der versorgten Einwohnerinnen bzw. Einwohner befragt.

Erhebung zur öffentlichen Abwasserentsorgung

Bei der Erhebung zur öffentlichen Abwasserentsorgung werden die Längen des öffentlichen Kanalnetzes nach Art und Baujahr erhoben sowie Angaben zum Abwasseraufkommen, der Art der Abwasserbehandlung und der Anzahl der an das öffentliche Kanalnetz bzw. kommunalen Abwasseranlagen angeschlossenen Einwohnerinnen bzw.  Einwohner erfasst. 

Erhebung der privaten Wasserversorgung und der privaten Abwassereigenentsorgung

Die Erhebung über nicht angeschlossene Einwohnerinnen bzw. Einwohner richtet sich an die für die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zuständigen Gemeinden oder Dritte, soweit ihnen diese Aufgaben übertragen wurden, oder sie mit der Erfüllung der Aufgaben beauftragt worden sind.  

Erhebung über die Entgelte für Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung

Ab Berichtsjahr 2007 werden die Entgelte für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung erhoben. Damit wird einer wesentlichen Forderung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) entsprochen und der Versuch unternommen, eine Quantifizierung der Kosten für die Wassernutzung vorzunehmen und Informationen über die Preisfestsetzung zu erlangen. Im Rahmen dieser Statistik werden die Entgelte im jeweiligen Berichtsjahr und in den zwei vorangegangenen Jahren zum Stichtag 1. Januar jeden Jahres bei den Anstalten und Körperschaften, Unternehmen und anderen Einrichtungen, die Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung betreiben bzw. bei den zuständigen Gemeinden erhoben. Es werden Beiträge, Grundgebühren und Mengengebühren, unterteilt nach verbrauchsabhänigen und verbrauchsunabhänigen Merkmalen befragt. Bei der Interpretation der Ergebnisse ist zu berücksichtigen, dass es sich bei einigen Gemeinden und auf den übergeordneten regionalen Ebenen um Durchschnittsentgelte handelt. Sowohl in den Fällen, in denen pro Gemeinde mehrere Unternehmen mit unterschiedlichen Entgelten tätig sind als auch auf Kreis- oder Landesebene wird ein gewichtetes Durchschnittsentgelt berechnet. Dabei werden die Entgelte mit der Anzahl der angeschlossenen Einwohner gewichtet.

Erhebung zum Klärschlamm

Die Erhebung zum Klärschlamm nach § 7 Abs. 2 UStatG wird ab Berichtsjahr 2006 jährlich durchgeführt und richtet sich an die Betreiber kommunaler Abwasserbehandlungsanlagen.

Die Erhebung dient dem regelmäßigen Überblick über die Klärschlammbehandlung, die Verwertung und den Verbleib des Klärschlamms mit den jeweiligen Mengenangaben.

Die regionale Zuordnung erfolgt jeweils nach dem Standort der Abwasserbehandlungsanlage.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

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