Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Erzieherische Hilfen, Eingliederungshilfen bei (drohender) seelischer Behinderung des jungen Menschen, Hilfen für junge Volljährige«
Übersicht der Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte und Rechtsgrundlagen nach Themen
Statistikerläuterungen
Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I: Erzieherische Hilfen, Eingliederungshilfen bei (drohender) seelischer Behinderung des jungen Menschen, Hilfen für junge Volljährige
Die Statistik über erzieherische Hilfen, Eingliederungshilfen bei (drohender) seelischer Behinderung des jungen Menschen, Hilfen für junge Volljährige werden im Freistaat Sachsen seit 2007 durchgeführt, bis 2021 wurden Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen nach § 35a SGB VIII erfasst – ab 2022 die Eingliederungshilfen bei (drohender) seelischer Behinderung des jungen Menschen. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK; BGBl. I S. 2729, in Kraft seit 1. Oktober 2005), traten Änderungen im SGB VIII in Kraft, die Auswirkungen auf die Erhebungen über die erzieherischen Hilfen hatten. Sie umfassten bis 2006 Leistungen gemäß §§ 28 bis 35 SGB VIII. Seit 2007 werden auch die Hilfen nach § 27 und § 35a erhoben. Das Merkmalsspektrum wurde grundlegend geändert, so werden ab 2007 für alle Hilfearten sowohl die im Laufe des Berichtsjahres beendeten als auch die am Jahresende andauernden Hilfen in einem gemeinsamen Fragebogen erhoben. Mit Hilfe dieser Angaben werden die im Berichtsjahr begonnenen Hilfen rechnerisch ermittelt. Auf Grund der Änderungen ist ein Vergleich der Ergebnisse der erzieherischen Hilfen zu Vorjahren nur noch begrenzt möglich. Die Statistik über erzieherische Hilfen, Eingliederungshilfen bei (drohender) seelischer Behinderung des jungen Menschen, Hilfen für junge Volljährige ist eine koordinierte Länderstatistik und findet jährlich statt. Zum Berichtskreis gehören alle örtlichen Träger der Jugendhilfe sowie die Träger der freien Jugendhilfe, soweit sie Beratungen nach §§ 28, 41 SGB VIII durchführen.
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Hilfen zur Erziehung Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Rechtsgrundlagen
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder und Jugendhilfe Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198). Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de