Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Erbschaft- und Schenkungsteuer«
Daten und Fakten zum Thema »Erbschaft- und Schenkungsteuer«
Übersicht der Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte und Rechtsgrundlagen nach Themen
Statistikerläuterungen
Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik
Die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik bildet Vermögensübergänge aus Erbschaften und Schenkungen ab, für die ein Steuerbescheid ergangen ist. Diese Statistik liefert wertvolle Hinweise für Steuerschätzungen und Haushaltsplanungen der Länder, da die Einnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer vollständig an die Bundesländer fließen.
Die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik wird ab Veranlagungsjahr 2008 bundeseinheitlich jährlich durchgeführt. Erfasst werden die Steuerfestsetzungen im Berichtszeitraum (1. Januar bis 31. Dezember des jeweiligen Berichtsjahres).
Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik handelt es sich wie bei allen Steuerstatistiken um eine Sekundärstatistik. Die Daten des Freistaates Sachsen stammen aus den Steuerfestsetzungen der drei Finanzämter Bautzen, Chemnitz-Mitte und Leipzig I. Sie werden dem Statistischen Landesamt über das Rechenzentrum der Landesfinanzverwaltung elektronisch in anonymisierter Form übermittelt.
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über Steuerstatistiken (StStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198). Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de