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Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Landesblindengeld«

Daten und Fakten zum Thema »Landesblindengeld«

Statistikerläuterungen

Landesblindengeld

Die Daten zum Landesblindengeld werden dem Statistischen Landesamt seit 2008 vom Kommunaler Sozialverband Sachsen  zur Verfügung gestellt, zuvor vom Sächsisches Landesamt für Familie und Soziales.

Enthalten sind auch Daten zum Nachteilsausgleich bei hochgradiger Sehschwäche, Gehörlosigkeit und für schwerstbehinderte Kinder (mit Grad der Behinderung 100). Diese Leistungen werden seit dem 1. Januar 1996 im Rahmen des Landesblindengeldgesetzes gewährt.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Da die hier vorgestellten Informationen nicht durch Bundesstatistiken bzw. koordinierte Länderstatistiken erstellt werden, liegt kein Qualitätsbericht des Statistischen Bundesamtes vor.

Rechtsgrundlagen

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