Landesblindengeld
Eckdaten für Sachsen
Merkmal | Einheit | Wert | Veränderung zum Vorjahr in % |
---|---|---|---|
Leistungsempfänger/-innen nach Landesblindengeldgesetz am Jahresende | Personen | 12.389 | -2,1 |
Empfänger/-innen von Landesblindengeld | Personen | 4.594 | -3,4 |
Empfänger/-innen eines Nachteilsausgleiches im Rahmen des Landesblindengeldgesetzes | Personen | 7.795 | -1,3 |
Ausgaben nach Landesblindengeldgesetz insgesamt | 1.000 EUR | 28.823 | -2,1 |
Ausgaben für Landesblindengeld | 1.000 EUR | 16.463 | -3,8 |
Ausgaben für Nachteilsausgleich | 1.000 EUR | 12.360 | 0,2 |
Nachteilsausgleich: Wird im Rahmen des Landesblindengeldgesetzes bei hochgradiger Sehschwäche, Gehörlosigkeit und für Kinder mit Grad der Behinderung von 100 gewährt.
Datenquelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen
Letzte Aktualisierung: 16.07.2024
Zeitreihen
- Leistungsempfängerinnen und -empfänger von Landesblindengeld nach Kreisfreien Städten und Landkreisen (*.xlsx, 24,62 KB) Letzte Aktualisierung: 16.07.2024
- Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz (*.xlsx, 16,85 KB) Letzte Aktualisierung: 16.07.2024
Statistikerläuterungen
Landesblindengeld
Die Daten zum Landesblindengeld werden dem Statistischen Landesamt seit 2008 vom Kommunaler Sozialverband Sachsen zur Verfügung gestellt, zuvor vom Sächsisches Landesamt für Familie und Soziales.
Enthalten sind auch Daten zum Nachteilsausgleich bei hochgradiger Sehschwäche, Gehörlosigkeit und für schwerstbehinderte Kinder (mit Grad der Behinderung 100). Diese Leistungen werden seit dem 1. Januar 1996 im Rahmen des Landesblindengeldgesetzes gewährt.
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
Da die hier vorgestellten Informationen nicht durch Bundesstatistiken bzw. koordinierte Länderstatistiken erstellt werden, liegt kein Qualitätsbericht des Statistischen Bundesamtes vor.
Rechtsgrundlagen
- Landesblindengeldgesetz (LBlindG) Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de
Landesblindengeld und andere Nachteilsausgleiche
Das sogenannte Landesblindengeld ist eine finanzielle Zuwendung in Form eines Nachteilsausgleichs für
- blinde Menschen
- hochgradig sehschwache Menschen
- gehörlose Menschen
- schwerstbehinderte Kinder (mit Grad der Behinderung von 100)
Diese Geldleistung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen auf Antrag gezahlt.