Schwerbehinderte Menschen
Eckdaten für Sachsen
Schwerbehinderte Menschen mit gültigem Schwerbehindertenausweis | Personen | Veränderung gegenüber 2021 in % |
---|---|---|
Insgesamt | 454.115 | 5,0 |
Schwerste Behinderung ist überwiegend körperlich (einschließlich Querschnittlähmung) | 282.520 | 4,8 |
Schwerste Behinderung ist überwiegend geistig/seelisch | 115.250 | 4,3 |
Ursache der schwersten Behinderung ist eine allgemeine Krankheit (inkl. Impfschaden) | 420.410 | 5,5 |
Je 1.000 Einwohner/-innen | 111,0 | 3,7 |
Letzte Aktualisierung: 30.07.2024
Jahresergebnisse
- Schwerbehinderte Menschen mit gültigem Schwerbehindertenausweis nach Kreisen (*.xlsx, 15,60 KB) Letzte Aktualisierung: 30.07.2024
Zeitreihen
- Schwerbehinderte Menschen mit gültigem Schwerbehindertenausweis (*.xlsx, 20,04 KB) Letzte Aktualisierung: 30.07.2024
Statistisches Bundesamt (Destatis)
- Behinderte Menschen Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Statistikerläuterungen
Schwerbehinderte Menschen
Die Bundesstatistik über schwerbehinderte Menschen wird vom Statistischen Landesamt Sachsen ab dem Berichtsjahr 1993 im zweijährigen Erhebungsturnus jeweils zum Stichtag 31. Dezember durchgeführt. Auskunftspflichtig sind die Versorgungsämter bzw. der Kommunale Sozialverband Sachsen, welche für die Anerkennung der Behinderteneigenschaft und die damit verbundene Ausweisausstellung für Behinderte zuständig sind.
Behinderte Menschen mit einem Grad von weniger als 50 sind nicht Bestandteil dieser Statistik. Personen, die zwar die Voraussetzung für eine Anerkennung als Behinderte besitzen, aber keinen Antrag bei der Versorgungsverwaltung stellten, werden im Rahmen dieser Statistik nicht nachgewiesen, ebenso wie schwerbehinderte Menschen, deren Ausweis am Erhebungsstichtag noch nicht ausgestellt bzw. nicht ausgehändigt war.
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Statistik der schwerbehinderten Menschen Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Rechtsgrundlagen
- Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S.2727). Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198). Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de
Art der Behinderung
Die Art der Behinderung wird in der Statistik der schwerbehinderten Menschen anhand von Kategorien erfasst. Entscheidend für die Zuordnung einer Kategorie ist die funktionelle und anatomische Veränderung. Die Krankheitsdiagnose gibt häufig die Behinderung nicht oder nur ungenügend wieder (z. B. Multiple Sklerose, signiert wird der Funktionsausfall z. B. der Gliedmaßen).
Vorrangig wird die schwerste Art der Behinderung einer Person nachgewiesen.
Behinderung
Menschen sind im Sinne des SGB IX behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Geistig-seelische Behinderung
Zu den geistigen Behinderungen zählen in erster Linie hirnorganische Anfälle, Psychosen, Schizophrenie und Depressionen. Neurosen gehören hingegen zu den seelischen Behinderungen.
Grad der Behinderung
Der Grad der Behinderung (GdB) ist die zahlenmäßige Bezifferung der Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft in Zehnergraden (20 - 100) bzw. ist allgemeiner Maßstab für den Schweregrad einer Behinderung. Liegen mehrere Beeinträchtigungen der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft vor, so wird der GdB nach den Auswirkungen der Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen festgestellt.
Körperliche Behinderung
Zu den körperlichen Behinderungen zählen Einschränkungen in der körperlichen Bewegungsfreiheit durch Verlust, Teilverlust von Gliedmaßen, durch Querschnittlähmung sowie Funktionseinschränkungen der Wirbelsäule und des Rumpfes. Ferner werden hier mit einbezogen Blindheit, Sprach-, Sprechstörungen und Gehörschädigungen, aber auch Organerkrankungen, die zur Einschränkung der Lebensgestaltung führen.
Schwerbehinderte Menschen
Schwerbehinderte Menschen sind Personen mit einem gültigen Schwerbehindertenausweis, die von den Versorgungsämtern aufgrund vorhandener gesundheitlicher Schäden einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr zuerkannt bekommen.
Schwerbehindertenausweis
Der Schwerbehindertenausweis berechtigt zur Wahrnehmung besonderer Rechte und Hilfen im Arbeitsleben (z. B. Kündigungsschutz und Zusatzurlaub) und zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile (z. B. im öffentlichen Personenverkehr).