Hauptinhalt

Schwerbehinderte Menschen

Eckdaten für Sachsen

2023
Schwerbehinderte Menschen mit gültigem Schwerbehindertenausweis Personen
Insgesamt 306.845 
Schwerste Behinderung ist überwiegend körperlich (einschließlich Querschnittlähmung) 189.590 
Schwerste Behinderung ist überwiegend geistig/seelisch  78.220 
Ursache der schwersten Behinderung ist eine allgemeine Krankheit (inkl. Impfschaden) 281.625 
Je 1.000 Einwohner/-innen 75,7

Statistikergebnisse werden ab 2021 nach dem Verfahren der 5er-Rundung ausgewiesen. Abweichungen in den Summen sind rundungsbedingt.
Die Ergebnisse der Statistik der schwerbehinderten Menschen in Sachsen ab 2023 sind nicht mit den Vorjahreswerten vergleichbar. Einschränkungen in der Vergleichbarkeit der Ergebnisse ab Berichtsjahr 2023 resultieren aus eingeführten Abgleichen der Daten mit dem sächsischen Melderegister, die zu einer Verringerung der Anzahl schwerbehinderter Menschen geführt haben.

Letzte Aktualisierung: 05.08.2025

 

Jahresergebnisse

Zeitreihen

Schwerbehinderte Menschen (K III 1)

Aktueller Berichtsstand: 31. Dezember 2023
Nächster Berichtsstand: 2025, voraussichtlich verfügbar: 3. Quartal 2027

Statistisches Bundesamt (Destatis)

Statistikerläuterungen

Schwerbehinderte Menschen

Die Bundesstatistik über schwerbehinderte Menschen wird vom Statistischen Landesamt Sachsen ab dem Berichtsjahr 1993 im zweijährigen Erhebungsturnus jeweils zum Stichtag 31. Dezember durchgeführt. Auskunftspflichtig sind die Versorgungsämter bzw. der Kommunale Sozialverband Sachsen, welche für die Anerkennung der Behinderteneigenschaft und die damit verbundene Ausweisausstellung für Behinderte zuständig sind.

Behinderte Menschen mit einem Grad von weniger als 50 sind nicht Bestandteil dieser Statistik. Personen, die zwar die Voraussetzung für eine Anerkennung als Behinderte besitzen, aber keinen Antrag bei der Versorgungsverwaltung stellten, werden im Rahmen dieser Statistik nicht nachgewiesen, ebenso wie schwerbehinderte Menschen, deren Ausweis am Erhebungsstichtag noch nicht ausgestellt bzw. nicht ausgehändigt war.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

Art der Behinderung

Die Art der Behinderung wird in der Statistik der schwerbehinderten Menschen anhand von Kategorien erfasst. Entscheidend für die Zuordnung einer Kategorie ist die funktionelle und anatomische Veränderung. Die Krankheitsdiagnose gibt häufig die Behinderung nicht oder nur ungenügend wieder (z. B. Multiple Sklerose, signiert wird der Funktionsausfall z. B. der Gliedmaßen).

Vorrangig wird die schwerste Art der Behinderung einer Person nachgewiesen.

Behinderung

Menschen sind im Sinne des SGB IX behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Geistig-seelische Behinderung

Zu den geistigen Behinderungen zählen in erster Linie hirnorganische Anfälle, Psychosen, Schizophrenie und Depressionen. Neurosen gehören hingegen zu den seelischen Behinderungen.

Grad der Behinderung

Der Grad der Behinderung (GdB) ist die zahlenmäßige Bezifferung der Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft in Zehnergraden (20 - 100) bzw. ist allgemeiner Maßstab für den Schweregrad einer Behinderung. Liegen mehrere Beeinträchtigungen der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft vor, so wird der GdB nach den Auswirkungen der Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen festgestellt.

Körperliche Behinderung

Zu den körperlichen Behinderungen zählen Einschränkungen in der körperlichen Bewegungsfreiheit durch Verlust, Teilverlust von Gliedmaßen, durch Querschnittlähmung sowie Funktionseinschränkungen der Wirbelsäule und des Rumpfes. Ferner werden hier mit einbezogen Blindheit, Sprach-, Sprechstörungen und Gehörschädigungen, aber auch Organerkrankungen, die zur Einschränkung der Lebensgestaltung führen.

Schwerbehinderte Menschen

Schwerbehinderte Menschen sind Personen mit einem gültigen Schwerbehindertenausweis, die von den Versorgungsämtern aufgrund vorhandener gesundheitlicher Schäden einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr zuerkannt bekommen.

Schwerbehindertenausweis

Der Schwerbehindertenausweis berechtigt zur Wahrnehmung besonderer Rechte und Hilfen im Arbeitsleben (z. B. Kündigungsschutz und Zusatzurlaub) und zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile (z. B. im öffentlichen Personenverkehr).

zurück zum Seitenanfang