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Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Pflegebedürftige«

Daten und Fakten zum Thema »Pflegebedürftige«

Statistikerläuterungen

Statistik über die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen

Die Bundesstatistik über die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen wird als Bestandserhebung ab dem Berichtsjahr 1999 in zweijährigem Erhebungsturnus jeweils zum Stichtag 15. Dezember von den Statistischen Landesämtern durchgeführt. Wegen des hohen Anteils von Pflegebedürftigen mit Pflegegeldleistungen, die nicht in einer Einrichtung betreut werden, erfolgt ergänzend beim Statistischen Bundesamt eine Erhebung über die Pflegegeldempfänger, ebenfalls zweijährlich ab dem Berichtsjahr 1999 zum Stichtag 31. Dezember.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

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