Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Steuereinnahmen der Kommunen (Realsteuern)«
Daten und Fakten zum Thema »Steuereinnahmen der Kommunen (Realsteuern)«
Übersicht der Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte und Rechtsgrundlagen nach Themen
Statistikerläuterungen
Realsteuervergleich
Der Realsteuervergleich ist eine Sekundärstatistik. Grundlage sind die von den Gemeinden zur Kassenstatistik gemeldeten Daten. Folgende erfasste Merkmale werden aufbereitet:
- Kassenmäßiges Realsteuer-Ist-Aufkommen (Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer),
- Hebesätze je Realsteuerart,
- Gewerbesteuerumlage,
- Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer.
Aus diesen werden berechnet:
- Grundbetrag je Realsteuerart,
- Gewogene Durchschnittshebesätze je Realsteuerart.
Weiterhin werden Übersichten nach Gemeindegrößenklassen und regionaler Gliederung erstellt über die:
- Hebesatzstreuung,
- Realsteueraufbringungs- und Steuereinnahmekraft,
- Realsteuer- und gemeindliche Steuerkraft.
Die Ergebnisse des Realsteuervergleichs werden jährlich nach Abschluss der Erhebung des IV. Quartals der Kassenergebnisse erstellt und gelten als wichtige Indikatoren zur Beurteilung der finanziellen Situation der Gemeinden.
Der Zuordnung zu den Gemeindegrößenklassen liegt die fortgeschriebene Einwohnerzahl auf Basis der Zensusdaten vom 15. Mai 2022 mit Stand zum 30. Juni und der Gebietsstand vom 31. Dezember des jeweiligen Berichtsjahres zugrunde.
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Realsteuervergleich Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Rechtsgrundlagen
- Finanz- und Personalstatistikgesetz (FPStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198). Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de