Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Umsatzsteuer«
Daten und Fakten zum Thema »Umsatzsteuer«
Übersicht der Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte und Rechtsgrundlagen nach Themen
Statistikerläuterungen
Umsatzsteuerstatistik der Voranmeldungen
In der Umsatzsteuerstatistik der Voranmeldungen sind alle Unternehmen, die vierteljährliche bzw. monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen beim Finanzamt abgeben, erfasst. Sogenannte »Kleinunternehmer« werden nicht in der Umsatzsteuerstatistik der Voranmeldungen ausgewiesen.
Abgebildet werden die Anzahl Umsatzsteuerpflichtiger und deren Umsätze aus Lieferungen und Leistungen gegliedert nach Wirtschaftszweigen, Rechtsformen, Kreisfreien Städten und Landkreisen.
Umsatzsteuerstatistik der Veranlagungen
Die Umsatzsteuerstatistik der Veranlagungen erfasst alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen.
Erfasst werden die Anzahl der Umsatzsteuerpflichtigen deren Umsätze aus Lieferungen und Leistungen gegliedert nach Wirtschaftszweigen, Rechtsformen, Kreisfreien Städten und Landkreisen.
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
- Umsatzsteuerstatistik (Veranlagungen) Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über Steuerstatistiken (StStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198). Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de