Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Viehwirtschaft, Aquakultur«
Daten und Fakten zum Thema »Viehwirtschaft, Aquakultur«
Übersicht der Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte und Rechtsgrundlagen nach Themen
Statistikerläuterungen
Erhebung in Unternehmen mit Hennenhaltung
Die Erhebung in Unternehmen mit Hennenhaltung erfasst monatlich die Anzahl der vorhandenen Hennenhaltungsplätze, die Zahl der Legehennen und die erzeugten Eier im Vormonat. Im Dezember werden zusätzlich Angaben zu den Haltungsformen und dem Bestandsaufbau nach Altersklassen und Legeperioden erfragt.
Erhebung über die Erzeugung in Aquakulturbetrieben
Die Erhebung über die Erzeugung in Aquakulturbetrieben findet seit 2011 statt. Jährlich erfasst werden die Menge der Aquakulturerzeugung, die jährliche Zuführung zur Aquakultur auf der Grundlage von Wildfängen, in Brut- und Aufzuchtanlagen erzeugter Laich und erzeugte Jungtiere und zusätzlich alle drei Jahre Haltungsverfahren, Anteil der weiterverarbeiteten Aquakulturerzeugnisse sowie die Vermarktungswege für nicht weiterverarbeitete Erzeugnisse.
Erhebung über Schlachtungen
Im Rahmen der Erhebung über Schlachtungen werden monatlich Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Pferde nachgewiesen, an denen eine Schlachttier- und Fleischuntersuchung durchgeführt wurde. Diese werden nach Herkunft (Inland/Ausland), Art der Schlachtung (Haus- oder gewerbliche Schlachtung) und Tauglichkeit erfasst.
Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT)
Angaben zu den Rinderbeständen werden seit der Viehzählung zum 3. Mai 2008 aus vorliegenden Daten aus dem Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) übernommen. Durch die Nutzung dieser Verwaltungsdaten wurden landwirtschaftliche Rinderhalter von der Berichtspflicht zu den Rinderbeständen entbunden. Damit liegen im Mai und November zweimal jährlich aktuelle Rinderbestandszahlen aller landwirtschaftlichen Rinderhaltungen vor.
Schlachtgewichtstatistik
In der Schlachtgewichtstatistik werden monatlich die Schlachtgewichte von Rindern und Schweinen auf Grund der nach der Ersten Fleischgesetz-Durchführungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung zu erstattenden Meldungen erhoben.
Viehbestandserhebung Rinder
Die Viehbestandserhebung Rinder wird jährlich zum 3. Mai und 3. November durchgeführt. Die Rinderdaten werden aus dem Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) übernommen. Erhebungsmerkmale sind die Zahl, das Alter, das Geschlecht, die Nutzungsrichtung und die Rasse der Tiere.
Viehbestandserhebung Schafe
Die Viehbestandserhebung Schafe wird ab 2011 jährlich repräsentativ zum 3. November durchgeführt. Erhebungsmerkmale sind die Zahl, das Alter, das Geschlecht und die Nutzungsrichtung der Tiere.
Viehbestandserhebung Schweine
Die Viehbestandserhebung Schweine wird jährlich repräsentativ zum 3. Mai und 3. November durchgeführt. Erhebungsmerkmale sind die Zahl der Tiere nach Lebendgewichtsklassen und Nutzungszweck, bei Zuchtschweinen außerdem das Geschlecht und bei Zuchtsauen die Trächtigkeit.
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Viehbestand, Schlachtungen und tierische Erzeugnisse, Fischerei Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Rechtsgrundlagen
- Verordnung zur Aussetzung und Ergänzung von Merkmalen sowie zur Einschränkung des Kreises der zu Befragenden nach dem Agrarstatistikgesetz (Agrarstatistikverordnung - AgrStatV) Weiterleitung zum externen Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Agrarstatistikgesetz (AgrStatG) Weiterleitung zum externen Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198). Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de