Gesundheitswirtschaft
Eckdaten für Sachsen
Merkmal | Einheit | Wert | Veränderung zum Vorjahr in % |
---|---|---|---|
Bruttowertschöpfung in jeweiligen Preisen | Mio. EUR | 14.490,0 | 6,5 |
Anteil der Bruttowertschöpfung an der Gesamtwirtschaft | % | 10,2 | x |
Erwerbstätige | 1.000 | 287,9 | 0,4 |
Anteil Erwerbstätiger an der Gesamtwirtschaft | % | 13,9 | x |
Bruttowertschöpfung (in jeweiligen Preisen) je erwerbstätiger Person | EUR | 50.325 | 6,0 |
Datenquelle: AG GGRdL - Wertschöpfungs-Erwerbstätigen-Ansatz; Berechnungsstand: Mai 2024; Angaben vorläufig.
Zeichenerklärung
Letzte Aktualisierung: 28.05.2024
Zeitreihen
Aktueller Berichtsstand: 2023
Nächster Berichtsstand: 2024; voraussichtlich verfügbar: Juni 2025
- Ergebnisse zur Gesundheitswirtschaft (*.xlsx, 17,56 KB) Letzte Aktualisierung: 28.05.2024
Statistikportal
Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.statistikportal.de. Ergebnisse werden für alle Bundesländer und Deutschland insgesamt dargestellt.
- Gesundheitswirtschaft Weiterleitung zum Internetangebot der »Arbeitsgruppe Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder« (AG GGRdL)
Regionaldatenbank Deutschland
- Gesundheitsausgaben nach Ausgabenträgern Weiterleitung zur Seite »88111 Gesundheitsausgabenrechnung der Länder (GARdL)« in der Regionaldatenbank Deutschland (www.regionalstatistik.de)
- Gesundheitsausgaben nach Leistungsarten Weiterleitung zur Seite »88112 Gesundheitsausgabenrechnung der Länder nach Leistungsarten (GARdL nach LA)« in der Regionaldatenbank Deutschland (www.regionalstatistik.de)
Regionalatlas Deutschland
- Regionalatlas Deutschland Weiterleitung zu regionalatlas.statistikportal.de
Statistikerläuterungen und Qualitätsberichte
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Die Methodendokumentation zum Wertschöpfungs-Erwerbstätigen-Ansatz der »Arbeitsgruppe Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder« (AG GGRdL) enthält Informationen zu den Datenquellen, zum Berechnungsverfahren, zur Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz der ermittelten Ergebnisse. Sie dient einer sachgerechten Interpretation sowie der Einschätzung der Aussagefähigkeit der Ergebnisse.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198). Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de
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- Definitionen Weiterleitung zum Internetangebot der »Arbeitsgruppe Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder« (AG GGRdL)