Gesundheitspersonal
Eckdaten für Sachsen
Merkmal | Mengeneinheit | Wert | Veränderung zum Vorjahr in % |
---|---|---|---|
Gesundheitspersonal insgesamt | 1.000 Beschäftigte | 288 | 0,3 |
Gesundheitspersonal je 1.000 Einwohner/-innen | Beschäftigte | 70,4 | -0,8 |
Vollzeitäquivalente | 1.000 VZÄ | 211 | 0,1 |
Anteil weiblicher Beschäftigter | % | 77,2 | x |
Anteil an Deutschland | % | 4,8 | x |
Unter Gesundheitspersonal/Beschäftigten werden hier Beschäftigungsverhältnisse verstanden, sodass Personen mit mehreren Arbeitsverhältnissen in verschiedenen Einrichtungen mehrfach gezählt werden.
Datenquelle: AG GGRdL - Gesundheitspersonalrechnung der Länder; Berechnungsstand: März 2024
Zeichenerklärung
Letzte Aktualisierung: 02.05.2024
Zeitreihen
Aktueller Berichtsstand: 2022
Nächster Berichtsstand: 2023; voraussichtlich verfügbar: Mai 2025
- Gesundheitspersonal nach Art der Einrichtung (*.xlsx, 20,05 KB) Letzte Aktualisierung: 02.05.2024
- Vollzeitäquivalente im Gesundheitswesen (*.xlsx, 17,44 KB) Letzte Aktualisierung: 02.05.2024
Statistikportal
Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.statistikportal.de. Ergebnisse werden für alle Bundesländer und Deutschland insgesamt dargestellt.
- Gesundheitspersonalrechung (GPR) Weiterleitung zum Internetangebot der »Arbeitsgruppe Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder« (AG GGRdL)
Regionaldatenbank Deutschland
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Regionalatlas Deutschland
- Regionalatlas Deutschland Weiterleitung zu regionalatlas.statistikportal.de
Statistikerläuterungen und Qualitätsberichte
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Die Methodendokumentation zur Gesundheitspersonalrechnung der »Arbeitsgruppe Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder« (AG GGRdL) enthält Informationen zu den Datenquellen, zum Berechnungsverfahren, zur Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz der ermittelten Ergebnisse. Sie dient einer sachgerechten Interpretation sowie der Einschätzung der Aussagefähigkeit der Ergebnisse.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198). Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de
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- Definitionen Weiterleitung zum Internetangebot der »Arbeitsgruppe Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder« (AG GGRdL)