Gesundheitspersonal
Eckdaten für Sachsen
Merkmal | Einheit | Wert | Veränderung zum Vorjahr in % |
---|---|---|---|
Gesundheitspersonal insgesamt | 1 000 Beschäftigte | 280 | 1,1 |
Gesundheitspersonal je 1 000 Einwohner/-innen | Beschäftigte | 69,1 | 1,5 |
Vollzeitäquivalente | 1 000 VZÄ | 208 | 1,0 |
Anteil weiblicher Beschäftigter | % | 78,1 | x |
Anteil an Deutschland | % | 4,8 | x |
Unter Gesundheitspersonal/Beschäftigten werden hier Beschäftigungsverhältnisse verstanden, sodass Personen mit mehreren Arbeitsverhältnissen in verschiedenen Einrichtungen mehrfach gezählt werden.
Datenquelle: AG GGRdL - Gesundheitspersonalrechnung der Länder; Berechnungsstand: Juni 2022
Letzte Aktualisierung: 31.08.2022
Zeitreihen
Aktueller Berichtsstand: 2020
Nächster Berichtsstand: 2021; voraussichtlich verfügbar: August 2023
- Gesundheitspersonal nach Art der Einrichtung, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 59,26 KB) Letzte Aktualisierung: 31.08.2022
- Weibliches Gesundheitspersonal nach Art der Einrichtung, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 55,16 KB) Letzte Aktualisierung: 31.08.2022
- Vollzeitäquivalente im Gesundheitswesen, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 53,66 KB) Letzte Aktualisierung: 31.08.2022
Statistikportal
Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.statistikportal.de. Ergebnisse werden für alle Bundesländer und Deutschland insgesamt dargestellt.
- Gesundheitspersonalrechung (GPR) Weiterleitung zum Internetangebot der »Arbeitsgruppe Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder« (AG GGRdL)
Statistikerläuterungen und Qualitätsberichte
Über nachfolgenden Link erfolgt eine Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.statistikportal.de.
Die Methodendokumentation zur Gesundheitspersonalrechnung der »Arbeitsgruppe Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder« (AG GGRdL) enthält Informationen zu den Datenquellen, zum Berechnungsverfahren, zur Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz der ermittelten Ergebnisse. Sie dient einer sachgerechten Interpretation sowie der Einschätzung der Aussagefähigkeit der Ergebnisse.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394), zuletzt geändert durch Artikel 2 G vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S.1751) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de
Über nachfolgenden Link erfolgt eine Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.statistikportal.de.
- Definitionen Weiterleitung zum Internetangebot der »Arbeitsgruppe Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder« (AG GGRdL)
Das könnte Sie auch interessieren
»Statistisch betrachtet: Gesundheit in Sachsen«
Auf dieser Themenseite stellen wir ausgewählte statistische Ergebnisse zur gesundheitlichen Lage, zu gesundheitsrelevantem Verhalten sowie zur Versorgung der Bevölkerung und auch zu Gesundheitspersonal und ‑ausgaben in kompakter anschaulicher Weise dar. Zudem werden vielfältige weiterführende Informationen angeboten.