Gesundheitspersonal
Eckdaten für Sachsen
Merkmal | Mengeneinheit | Wert | Veränderung zum Vorjahr in % |
---|---|---|---|
Gesundheitspersonal insgesamt | 1.000 Beschäftigte | 287 | 2,4 |
Gesundheitspersonal je 1.000 Einwohner/-innen | Beschäftigte | 71,0 | 2,7 |
Vollzeitäquivalente | 1.000 VZÄ | 211 | 1,0 |
Anteil weiblicher Beschäftigter | % | 77,4 | x |
Anteil an Deutschland | % | 4,8 | x |
Unter Gesundheitspersonal/Beschäftigten werden hier Beschäftigungsverhältnisse verstanden, sodass Personen mit mehreren Arbeitsverhältnissen in verschiedenen Einrichtungen mehrfach gezählt werden.
Datenquelle: AG GGRdL - Gesundheitspersonalrechnung der Länder; Berechnungsstand: Januar 2023
Zeichenerklärung
Letzte Aktualisierung: 16.05.2023
Zeitreihen
Aktueller Berichtsstand: 2021
Nächster Berichtsstand: 2022; voraussichtlich verfügbar: Mai 2024
- Gesundheitspersonal nach Art der Einrichtung, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 58,67 KB) Letzte Aktualisierung: 16.05.2023
- Weibliches Gesundheitspersonal nach Art der Einrichtung, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 57,41 KB) Letzte Aktualisierung: 16.05.2023
- Vollzeitäquivalente im Gesundheitswesen, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 54,29 KB) Letzte Aktualisierung: 16.05.2023
Statistikportal
Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.statistikportal.de. Ergebnisse werden für alle Bundesländer und Deutschland insgesamt dargestellt.
- Gesundheitspersonalrechung (GPR) Weiterleitung zum Internetangebot der »Arbeitsgruppe Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder« (AG GGRdL)
Statistikerläuterungen und Qualitätsberichte
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Die Methodendokumentation zur Gesundheitspersonalrechnung der »Arbeitsgruppe Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder« (AG GGRdL) enthält Informationen zu den Datenquellen, zum Berechnungsverfahren, zur Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz der ermittelten Ergebnisse. Sie dient einer sachgerechten Interpretation sowie der Einschätzung der Aussagefähigkeit der Ergebnisse.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S.2727). Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198). Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de
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