Bautätigkeit
Eckdaten für Sachsen
Merkmal | Anzahl | Veränderung zum Vorjahr in % |
---|---|---|
Baugenehmigungen für Gebäude | 6.385 | -28,5 |
Baugenehmigungen für Wohnungen | 8.699 | -25,7 |
Baufertigstellungen an Gebäuden | 7.583 | -8,0 |
Baufertigstellungen von Wohnungen | 9.447 | -4,6 |
Letzte Aktualisierung: 03.06.2024
Unterjährige Ergebnisse
Aktuelle Monatsdaten
Aktueller Berichtsstand: Dezember 2023
Nächster Berichtsstand: Januar 2024, voraussichtlich verfügbar: März 2024 in der Datenbank GENESIS
- Baugenehmigungen für Wohn- und Nichtwohngebäude, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 48,76 KB) Letzte Aktualisierung: 20.02.2024
Monatsdaten für 2023 und 2024
- Baugenehmigungen (*.xlsx, 16,11 KB) Letzte Aktualisierung: 15.11.2024
Bautätigkeit (F II 2)
Letzter Berichtsstand: 2022
Der Statistische Bericht wird nicht mehr veröffentlicht. Sie finden das Datenangebot in der Datenbank GENESIS.
Statistikportal
Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.statistikportal.de. Ergebnisse werden für alle Bundesländer und Deutschland insgesamt dargestellt.
Statistikerläuterungen
Bautätigkeitsstatistik
Zur Feststellung des Umfangs, der Struktur und der Entwicklung der Bautätigkeit im Hochbau und zur Fortschreibung des Bestandes an Wohngebäuden und Wohnungen werden laufend Erhebungen über die Bautätigkeit im Hochbau (Bautätigkeitsstatistik) als Bundesstatistik durchgeführt. Gegenstand der Bautätigkeitsstatistik sind Baugenehmigungen und Baufertigstellungen im Hochbau, der Bauüberhang am Jahresende, Bauabgänge von Hochbauten und die Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes. Unmittelbarer Erhebungsgegenstand ist das Gebäude, das entweder als Wohngebäude oder als Nichtwohngebäude gekennzeichnet wird und im konkreten weitere Untergliederungen nach der Art des Gebäudes beinhaltet. So sind z. B. die Wohngebäude nachzuweisen als Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäuser oder als Wohnheime. Zu den Nichtwohngebäuden zählen z. B. Büro- und Verwaltungsgebäude, landwirtschaftliche Betriebsgebäude, Fabrik- und Werkstattgebäude, Hotels und Gaststätten. Tiefbauten (z. B. Straßen, Tunnels, Brücken) sind nicht Erhebungsgegenstand in der Bautätigkeitsstatistik. Insbesondere als Frühindikatoren der konjunkturellen Entwicklung sind die Ergebnisse der Bautätigkeitsstatistik von großer Bedeutung.
Statistik der Baugenehmigungen und Baufertigstellungen
Sie stellt das Kernstück der Bautätigkeitsstatistik dar und ist eine wesentliche Grundlage für die kurzfristige Beurteilung der konjunkturellen Lage des Baumarktes. Auf Grundlage der monatlichen Meldungen zu Baugenehmigungen werden aktuelle Konjunkturverläufe im Hochbau dargestellt in differenzierter Unterscheidung für den Wohnungsbau und Nichtwohnbau. Daraus ergeben sich zugleich Rückkoppelungen auf die Auftragssituation im Baugewerbe. Zum Erhebungsprogramm gehört die Erfassung der Angaben zur wirtschaftssystematischen Zuordnung des Bauherrn, Art des Gebäudes, Art der Bautätigkeit, Angaben zur Größe des Bauwerks sowie veranschlagte Baukosten. Die Ergebnisse dieser Statistik stellt damit unverzichtbare Unterlagen für die Arbeit der gesetzgebenden Körperschaften, der Bundes- und Landesregierung, der Bau- und Handwerksverbände sowie der Kammern zur Verfügung und ist somit eine unentbehrliche Grundlage für zahlreiche Entscheidungen auf dem Gebiet der gesamten Wirtschaftspolitik, insbesondere der Baupolitik.
Statistik des Bauüberhangs
Sie stellt praktisch das Bindeglied zwischen der Baugenehmigungs- und Baufertigstellungsmeldung dar und weist die genehmigten, aber am Jahresende noch nicht fertig gestellten Bauvorhaben aus. Die Statistik des Bauüberhangs erfasst Angaben zum Baufortschritt am Jahresende. Diese Statistik liefert insbesondere Ausgangsdaten zur Ermittlung künftiger Baufertigstellungen. Die Statistik des Bauüberhangs dient als wesentliche Größe für Schätzungen des künftigen Wohnungsangebots.
Statistik des Bauabgangs
Die Bautätigkeit ist nicht nur durch entstehende, sondern auch durch abgehende Gebäude gekennzeichnet. Den diesbezüglichen Nachweis gibt die Bauabgangsstatistik. Sie ermöglicht einen differenzierten Nachweis der Abgänge im Hochbau sowohl hinsichtlich der Eigentümer, Art und Alter des Gebäudes, Umfang des Abgangs, Art und Ursache des Abgangs sowie die Größe des Abgangs. Die Statistik des Bauabgangs dient vor allem der Fortschreibung des Gebäude- und Wohnungsbestandes und stellt darüber hinaus Daten z. B. für die Planung in den Gebietskörperschaften, für Wirtschaft, Forschung und den Städtebau bereit.
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Statistik der Baugenehmigungen Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
- Statistik der Baufertigstellungen Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
- Statistik des Bauüberhangs Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
- Statistik des Bauabgangs Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Rechtsgrundlagen
- Hochbaustatistikgesetz (HBauStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198). Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de
Baumaßnahmen
Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden sind bauliche Veränderungen an bestehenden Gebäuden durch Umbau-, Ausbau-, Erweiterungs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen.
Gebäude
Als Gebäude gelten nach der Systematik der Bauwerke selbständig benutzbare, überdachte Bauwerke, die auf Dauer errichtet sind und von Menschen betreten werden können. Sie dienen dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen. Dabei kommt es auf die Umschließung durch Wände nicht an. Gebäude in diesem Sinne sind auch selbständig benutzbare, unterirdische Bauwerke. Unterkünfte, wie z. B. Baracken, Gartenlauben, Behelfsheime und dergleichen, die nur für begrenzte Dauer errichtet oder von geringem Wohnwert sind, werden - ebenso wie behelfsmäßige Nichtwohnbauten und freistehende selbständige Konstruktionen - nicht zu den Gebäuden gerechnet.
Nichtwohngebäude
Sind Gebäude, die überwiegend für Nichtwohnzwecke (gemessen an der Gesamtnutzfläche) bestimmt sind. Als Nutzfläche (ohne Wohnfläche) gilt entsprechend DIN 277 derjenige Teil der Netto-Grundfläche (ohne Wohnfläche), der der Zweckbestimmung und Nutzung des Bauwerkes dient. Zur Nutzfläche gehören nicht die Konstruktions-, Funktions- und Verkehrsflächen.
Wohnfläche
Die Wohnfläche (zu berechnen nach der Verordnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung - WoFIV) vom 25. November 2003 (BGBI. I S. 2346) umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören.
Wohngebäude
Sind Gebäude, die mindestens zur Hälfte (gemessen an der Gesamtnutzfläche) Wohnzwecken dienen. Ferien-, Sommer- und Wochenendhäuser mit einer Mindestgröße von 50 m2 Wohnfläche rechnen ebenfalls dazu, soweit sie vom Eigentümer selbst genutzt werden. Ferienhäuser, die einem ständig wechselnden Kreis von Gästen gegen Entgelt vorübergehend zur Unterkunft zur Verfügung gestellt werden, sind als Nichtwohngebäude zu erfassen.
Wohnräume
Zu den Wohnräumen zählen alle Zimmer (Wohn- und Schlafräume mit 6 und mehr m2 Wohnfläche) und Küchen. Nicht als Zimmer gelten Nebenräume wie Abstellräume, Speisekammern, Flure, Badezimmer und Toiletten.
Wohnung
Eine Wohnung besteht aus einem oder mehreren Räumen, die die Führung eines Haushalts ermöglichen, darunter stets eine Küche oder ein Raum mit fest installierter Kochgelegenheit. Eine Wohnung hat grundsätzlich einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, einem Treppenhaus oder einem Vorraum, ferner Wasserversorgung, Ausguss und Toilette, die auch außerhalb des Wohnungsabschlusses liegen können.
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Bautätigkeitsstatistiken
- Baugenehmigung online Weiterleitung zur Erhebungsseite »Bautätigkeitsstatistik Online«
Was wird gemeldet?
Öffentliche Institutionen, Unternehmen und Betriebe sind gesetzlich verpflichtet, statistische Auskünfte im Regelfall mittels Online-Verfahren zu melden. Gedruckte Fragebögen bzw. Papierfragebögen werden nur noch bei wenigen Statistiken verwendet.
Hier ist eine Auswahl aktueller Mustererhebungsbögen als druckbare PDF-Dateien hinterlegt. Diese PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Die Fragen und zugehörigen Erläuterungen geben Einblicke in die aus den Erhebungen zu erwartenden Ergebnisse sowie die Absichten der Statistiken.
- Bautätigkeit - Bauabgang (Mustererhebungsbogen), Datei ist nicht barrierefrei (*.pdf, 1,62 MB)
- Bautätigkeit - Baugenehmigungen (Mustererhebungsbogen), Datei ist nicht barrierefrei (*.pdf, 0,40 MB)