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Handwerk

Eckdaten für Sachsen

2021
Merkmal Mengeneinheit Wert Veränderung zum Vorjahr in % 
Handwerksunternehmen Anzahl 35.389 1,1
   davon      
   zulassungspflichtig Anzahl 31.435 -1,8
   zulassungsfrei Anzahl 3.954 32,4
Tätige Personen im Handwerk im Jahresdurchschnitt Anzahl 285.855 -0,1
   davon      
   zulassungspflichtig Anzahl 245.746 -0,9
   zulassungsfrei Anzahl 40.109 4,7
Handwerksumsatz Mio. EUR 30.642 1,0
   davon      
   zulassungspflichtig Mio. EUR 29.110 0,5
   zulassungsfrei Mio. EUR 1.533 11,2

Letzte Aktualisierung: 28.09.2023

Unterjährige Ergebnisse

Aktuelle Quartalsdaten

Aktueller Berichtsstand: 4. Quartal 2023
Nächster Berichtsstand: 1. Quartal 2024, voraussichtlich verfügbar: Juni 2024

Monatsdaten für 2022 und 2023

 

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zur GENESIS-Online Datenbank. Diese Datenbank enthält Ergebnisse der amtlichen Statistik für den Freistaat Sachsen. Die Daten sind je nach Thema »tief«, das heißt nach verfügbaren regionalen Ebenen und/oder zugehörigen Merkmalen, gegliedert.

Handwerkszählung 1995

Handwerkszählung ab 2013

Handwerkszählung ab 2020

Jahresergebnisse

Ergebnisse der Handwerkszählung auf Basis der Unternehmensregisterauswertung

Handwerk insgesamt

Zulassungspflichtiges Handwerk

Zulassungsfreies Handwerk

Zeitreihen

Ergebnisse der vierteljährlichen Handwerksberichterstattung

Beschäftigte und Umsatz im Handwerk - Endgültige Ergebnisse (E V I)

Aktueller Berichtsstand: 2022
Nächster Berichtsstand: 2023, voraussichtlich verfügbar: September 2024

Statistikportal

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.statistikportal.de. Ergebnisse werden für alle Bundesländer und Deutschland insgesamt dargestellt.

Statistisches Bundesamt (Destatis)

Statistikerläuterungen

Handwerksstatistiken

Anders als bei vielen anderen Wirtschaftsstatistiken erstreckt sich der Erhebungsbereich der Handwerksstatistiken über nahezu alle Wirtschaftszweige der EU-einheitlichen Klassifikation (NACE). Sowohl im Verarbeitenden Gewerbe und Baugewerbe als auch im Handels- und Dienstleistungsbereich gibt es Unternehmen, die dem Handwerk zuzuordnen sind.

Die Zugehörigkeit zur Grundgesamtheit des Handwerks richtet sich formaljuristisch danach, ob der Inhaber des Handwerksunternehmens zur Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks in die Handwerksrolle Anlage A eingetragen ist, bzw. zur Ausübung eines zulassungsfreien Handwerks in die Anlage B Abschnitt 1. Diese Handwerkseigenschaft wird gemeinsam mit dem von den Handwerkskammern festgelegten Gewerbezweig (Klassifikation der Handwerkskammern) im Unternehmensregister gepflegt.

Vierteljährliche Handwerksberichterstattung (HWB)

Die HWB ist eine Konjunkturerhebung, die seit dem Berichtsjahr 2008 durch die Auswertung von Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit, der Finanzverwaltungen sowie der Handwerkskammern erfolgt.

Die Ergebnisse der Statistik liegen ca. 70 Tage nach Abschluss des Quartals in Form von Messzahlen zur neuen Basis 2020 und als Veränderungsraten zum Vorquartal bzw. Vorjahresquartal als vorläufige Daten vor. Weitere 180 Tage später erfolgt ein erneuter Abruf der Verwaltungsdaten und dann gelten die Ergebnisse als endgültig. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt eine Korrektur der vorläufigen Daten in den Veröffentlichungen. Es gibt neben den vorläufigen und endgültigen Daten noch zwischenrevidierte Daten, die nicht veröffentlicht werden. Zur Berechnung von Messzahlen und Veränderungsraten werden jeweils die aktuellsten Revisionsstände verwendet.

Die Ergebnisse werden nach der Klassifikation der Handwerksordnung nach Gewerbegruppen und Gewerbezweigen einerseits, sowie nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige der Statistik andererseits veröffentlicht.

Im Jahr 2020 fand eine umfangreiche Änderung in der Handwerksordnung statt – zahlreiche Gewerbezweige wechselten vom zulassungsfreien ins zulassungspflichtige Gewerbe und einige aus dem handwerksähnlichen Gewerbe ins zulassungsfreie Gewerbe. Da die Veröffentlichung auch in Form von Veränderungsraten zum Vergleichszeitraum erfolgt, konnten diese Änderungen erst zum Berichtsjahr 2021 ergebniswirksam werden. Zusätzlich wurde das Jahr 2020 als neues Basisjahr für die Daten in Form von Messzahlen festgelegt.

Deshalb sind die Ergebnisse bis zum Berichtsjahr 2020 nicht direkt mit denen ab dem Berichtsjahr 2021 vergleichbar.

Handwerkszählung (HWZ)

Eine Handwerkszählung liefert Strukturinformationen in Form von Absolutzahlen über das Handwerk. Die letzte HWZ fand als Befragung aller Handwerksunternehmen im Jahr 1995 statt. Für das Berichtsjahr 2008 wurde erstmals und seitdem jährlich eine HWZ als Auswertung des Unternehmensregisters der Statistik durchgeführt.

Die jährliche HWZ stellt Informationen über alle selbständigen Handwerksunternehmen (einschließlich inzwischen inaktiver Einheiten) des zulassungspflichtigen sowie zulassungsfreien Handwerks mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig oder geringfügig entlohnten Beschäftigten im Berichtsjahr zur Verfügung. Einheiten mit ausschließlich handwerklichen Nebenbetrieben oder innerbetrieblichen handwerklichen Abteilungen gehören nicht zur Grundgesamtheit der Handwerkszählung.

Ausgewertet werden die Merkmale sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, geringfügig entlohnte Beschäftigte (Quelle jeweils Bundesagentur für Arbeit), Umsatz insgesamt einschließlich nichthandwerklicher Umsatz (Quelle: Oberfinanzdirektion), Gewerbezweig (Quelle: Handwerkskammern), Wirtschaftszweig, amtlicher Gemeindeschlüssel und Rechtsform. Für das Merkmal tätige Personen insgesamt werden Werte für tätige Inhaber zu den abhängig Beschäftigten dazu geschätzt, unbezahlt mithelfende Familienangehörige können nicht berücksichtigt werden. Schätzungen werden auch beim Umsatz für Mitglieder einer umsatzsteuerlichen Organschaft vorgenommen, liegen jedoch Erhebungsumsätze aus anderen Primärerhebungen vor, werden diese ausgewertet. Überschreitet der Anteil der geschätzten Umsätze den Wert von 30 Prozent, werden die Daten in Klammern gesetzt, weil der Zahlenwert statistisch relativ unsicher ist. Ab einem Schätzanteil von 40 Prozent werden die Ergebnisse gesperrt (»/«). Für regionale Auswertungen ist zu beachten, dass es sich um eine Erhebung bei Unternehmen handelt. Alle Merkmale werden für das gesamte Handwerksunternehmen nur an seinem Sitz nachgewiesen, auch wenn es sachsenweit oder bundesweit tätig ist. Beim Vergleich mit den Ergebnissen der vierteljährlichen Handwerksberichterstattung muss der abweichende Zweck der Erhebung (Strukturdaten), die deutlich spätere Veröffentlichung (endgültige Daten) und die intensivere Prüfung bspw. der Handwerkseigenschaft beachtet werden. Da für die Handwerkszählung die Auswertungen des Unternehmensregisters mit einem gewissen zeitlichen Versatz vorgenommen werden und im Ergebnis Absolutzahlen stehen, konnte für diese Erhebung die Änderung der Handwerksordnung mit deren Inkrafttreten zum Berichtsjahr 2020 eingearbeitet werden.

Klassifikation

In den Handwerksstatistiken werden zur Abgrenzung der wirtschaftlichen Aktivität in der Regel die zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Gewerbezweige der Handwerksordnung verwendet. Sie sind in Anlage A und Anlage B Abschnitt 1 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) aufgeführt. Als zusätzliche fachliche Aggregationsebene werden die Gewerbezweige der Handwerksordnung zusätzlich zu sieben Gewerbegruppen zusammengefasst.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

Gewerbezweige und Gewerbegruppen

Handwerksunternehmen werden gemäß ihrer ausgeübten Tätigkeit verschiedenen Gewerbezweigen zugeordnet, die wiederum für ähnliche Tätigkeiten in gleichen wirtschaftlichen Bereichen zu Gewerbegruppen zusammengefasst werden. Die zulassungspflichtigen Gewerbezweige sind in der Handwerksordnung Anlage A aufgeführt und erfordern einen Meisterabschluss. Die zulassungsfreien Gewerbezweige sind in Anlage B1 der Handwerksordnung zu finden (siehe Klassifikationen).

Handwerksunternehmen

Handwerksunternehmen sind in die Handwerksrolle oder in das Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke betrieben werden können eingetragen. Die Handwerkskammern führen diese Verzeichnisse und übermitteln sie an das Unternehmensregister. In die Handwerksstatistiken werden nur rechtlich selbständige Handwerksunternehmen einbezogen. Nicht für die Handwerksstatistiken relevant sind Einheiten, die lediglich eine innerbetriebliche handwerkliche Abteilung oder einen handwerklichen Nebenbetrieb haben.

Auswertungen erfolgen für das gesamte Handwerksunternehmen, einschließlich handwerklicher Nebenbetriebe und nichthandwerklicher Tätigkeiten, wenn das Unternehmen insgesamt zum genannten Erhebungsbereich gehört.

Tätige Personen

Die Anzahl der tätigen Personen umfasst die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und die geringfügig Beschäftigten. Diese Angaben werden im Rahmen des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes von der Bundesagentur für Arbeit der Statistik zur Verfügung gestellt und in das Unternehmensregister eingespielt. Bei der Handwerksberichterstattung werden diese Daten ausgewertet. Bei der Handwerkszählung erfolgt eine Zuschätzung für die Zahl der tätigen Inhaber anhand der Rechtsform. Ebenfalls zu den tätigen Personen zählen unbezahlt mithelfende Familienangehörige. Da es dafür keine Verwaltungsdatenquellen gibt, können diese nicht erfasst werden. Bei den Handwerksstatistiken werden alle tätigen Personen eines Handwerksunternehmens erfasst, auch wenn sie nicht im handwerklichen Bereich tätig ist.

Umsatz

Die im Unternehmensregister nachgewiesenen Umsätze umfassen die steuerbaren Lieferungen und Leistungen der Handwerksunternehmen. Diese Informationen werden von den Finanzbehörden im Rahmen des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes an die Statistik übermittelt und monatlich in das Unternehmensregister eingespielt. Umsätze von Kleinstunternehmen sowie von Einheiten, die von der Umsatzsteuervoranmeldung befreit sind (Jahresmelder) fehlen in diesen Meldungen ebenso wie umsatzsteuerfreie Umsätze. Bei Mitgliedern umsatzsteuerlicher Organschaften werden Schätzungen für jedes der Mitglieder der Organschaft vorgenommen. Liegen zum Zeitpunkt der Handwerkszählung Erhebungsdaten aus anderen Primärerhebungen für Organschaftsmitglieder vor, so werden diese anstelle von Schätzungen verwendet.

Zulassungsfreies Handwerk

Unternehmen ist in die Handwerksrolle nach Anlage B Abschnitt 1 HwO eingetragen.

Zulassungspflichtiges Handwerk

Unternehmen ist in die Handwerksrolle nach Anlage A HwO eingetragen.

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