Handwerk
Eckdaten für Sachsen
Merkmal | Einheit | Wert | Veränderung zum Vorjahr in % |
---|---|---|---|
Handwerksunternehmen insgesamt | Anzahl | 35 013 | -1,3 |
Zulassungspflichtige Handwerksunternehmen | Anzahl | 32 026 |
12,3 |
Zulassungsfreie Handwerksunternehmen | Anzahl | 2 987 | -56,9 |
Tätige Personen im Handwerk im Jahresdurchschnitt insgesamt | Anzahl | 286 272 | -0,5 |
Tätige Personen im zulassungspflichtig Handwerk im Jahresdurchschnitt | Anzahl | 247 980 | 4,0 |
Tätige Personen im zulassungsfreien Handwerk im Jahresdurchschnitt | Anzahl | 38 292 | -22,5 |
Handwerksumsatz insgesamt | Mio. EUR | 30 346 | 2,0 |
Umsatz im zulassungspflichtigen Handwerk | Mio. EUR | 28 968 | 5,5 |
Umsatz im zulassungsfreien Handwerk | Mio. EUR | 1 378 | -39,5 |
Letzte Aktualisierung: 29.09.2022
Unterjährige Ergebnisse
Aktuelle Quartalsdaten
Aktueller Berichtsstand: 4. Quartal 2022
Nächster Berichtsstand: 1. Quartal 2023, voraussichtlich verfügbar: Juni 2023
- Beschäftigte und Umsatz im Handwerk (Messzahlen), Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 0,15 MB) Letzte Aktualisierung: 14.03.2023
Quartalsdaten für 2021 und 2022
- Handwerk (*.xlsx, 39,34 KB) Letzte Aktualisierung: 14.02.2023
Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zur GENESIS-Online Datenbank. Diese Datenbank enthält Ergebnisse der amtlichen Statistik für den Freistaat Sachsen. Die Daten sind je nach Thema »tief«, das heißt nach verfügbaren regionalen Ebenen und/oder zugehörigen Merkmalen, gegliedert.
Handwerkszählung 1995
Handwerkszählung ab 2013
Jahresergebnisse
Ergebnisse der Handwerkszählung auf Basis der Unternehmensregisterauswertung
Handwerk insgesamt
- Unternehmen, tätige Personen und Umsatz, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 81,85 KB) Letzte Aktualisierung: 29.09.2022
- Unternehmen, tätige Personen und Umsatz - Veränderung zum Vorjahr, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 14,25 KB) Letzte Aktualisierung: 12.10.2022
Zulassungspflichtiges Handwerk
- Unternehmen, tätige Personen und Umsatz, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 0,10 MB) Letzte Aktualisierung: 29.09.2022
Zulassungsfreies Handwerk
- Unternehmen, tätige Personen und Umsatz, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 57,67 KB) Letzte Aktualisierung: 29.09.2022
Zeitreihen
Ergebnisse der vierteljährlichen Handwerksberichterstattung
- Umsatz nach Gewerbegruppen ab 2021, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 11,74 KB) Letzte Aktualisierung: 08.03.2023
- kalenderbereinigter Umsatz nach Gewerbegruppen ab 2021, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 12,51 KB) Letzte Aktualisierung: 08.03.2023
- Beschäftigte nach Gewerbegruppen ab 2021, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 11,62 KB) Letzte Aktualisierung: 08.03.2023
- Umsatz nach Gewerbegruppen 2013 bis 2020, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 14,86 KB) Letzte Aktualisierung: 01.04.2021
- Beschäftigte nach Gewerbegruppen 2013 bis 2020, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 14,70 KB) Letzte Aktualisierung: 01.04.2021
Statistikportal
Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.statistikportal.de. Ergebnisse werden für alle Bundesländer und Deutschland insgesamt dargestellt.
- Monats- und Quartalsergebnisse
- Betriebe, Beschäftigte und Umsatz in Bauindustrie und Handwerk sowie Entwicklung des Wohnungsbestands
Statistisches Bundesamt (Destatis)
- Handwerk Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Statistikerläuterungen
Handwerksstatistiken
Anders als bei vielen anderen Wirtschaftsstatistiken erstreckt sich der Erhebungsbereich der Handwerksstatistiken über nahezu alle Wirtschaftszweige der EU-einheitlichen Klassifikation (NACE). Sowohl im Verarbeitenden Gewerbe und Baugewerbe als auch im Handels- und Dienstleistungsbereich gibt es Unternehmen, die dem Handwerk zuzuordnen sind.
Die Zugehörigkeit zur Grundgesamtheit des Handwerks richtet sich formaljuristisch danach, ob der Inhaber des Handwerksunternehmens zur Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks in die Handwerksrolle Anlage A eingetragen ist, bzw. zur Ausübung eines zulassungsfreien Handwerks in die Anlage B Abschnitt 1. Diese Handwerkseigenschaft wird gemeinsam mit dem von den Handwerkskammern festgelegten Gewerbezweig (Klassifikation der Handwerkskammern) im Unternehmensregister gepflegt.
Handwerksberichterstattung
Im Berichtsjahr 2008 wurde die bis dahin vierteljährliche Stichprobenerhebung auf die Auswertung von Verwaltungsdaten umgestellt. Damit können unterjährig nicht nur Merkmalswerte der Handwerksunternehmen des zulassungspflichtigen Handwerks ausgewertet werden, sondern auch des zulassungsfreien Handwerks, ohne die Unternehmen zu belasten.
Die Ergebnisse der Statistik liegen ca. 70 Tage nach Abschluss des Quartals in Form von Messzahlen zur Basis 2009 als vorläufige Daten vor. Weitere 180 Tage später erfolgt ein erneuter Abruf der Verwaltungsdaten und dann gelten die Ergebnisse als endgültig. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt eine Korrektur der vorläufigen Daten in den Tabellen und grafischen Darstellungen. Es gibt neben den vorläufigen und endgültigen Daten noch zwischenrevidierte Daten, die nicht veröffentlicht werden. Zur Berechnung von Messzahlen und Veränderungsraten werden jeweils die aktuellsten Revisionsstände verwendet.
Die Ergebnisse werden nach der Klassifikation der Handwerksordnung nach Gewerbegruppen und Gewerbezweigen einerseits, sowie nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige der Statistik andererseits veröffentlicht.
Die Änderung der Handwerksordnung kann bei der Handwerksberichterstattung nicht sofort mit ihrem Inkrafttreten im Februar 2020 abgebildet werden. Zum einen muss für die Unternehmen mit den betroffenen Gewerbezweigen die Zugehörigkeit zum zulassungspflichtigen bzw. zulassungsfreien Handwerk im Unternehmensregister geändert werden, da es sich um eine Auswertung aus diesem Register handelt. Zum anderen werden im Ergebnis der Handwerksberichterstattung Veränderungsraten zum Vorquartal bzw. zum Vorjahresquartal sowie Messzahlen aktuell zur Basis 2009 veröffentlicht. In den Vergleichszeiträumen war die neue Handwerksordnung noch nicht gültig. Deshalb wird die aktuelle Änderung der Handwerksordnung ab dem Berichtsjahr 2021 in der Handwerksberichterstattung als Veränderung zum Vorquartal bzw. Vorjahresquartal sowie als Messzahl zur dann neuen Basis 2020 ausgewiesen.
Handwerkszählung (HWZ)
Eine Handwerkszählung (HWZ) liefert Strukturinformationen in Form von Absolutzahlen über das Handwerk. Die letzte HWZ als Primärerhebung bei allen Handwerksunternehmen fand im Jahr 1995 statt. Für das Berichtsjahr 2008 wurde erstmals und seitdem jährlich eine HWZ als Auswertung des Unternehmensregisters der Statistik durchgeführt.
Die jährliche HWZ stellt Informationen über alle selbständigen Handwerksunternehmen (einschließlich inzwischen inaktiver Einheiten) des zulassungspflichtigen sowie zulassungsfreien Handwerks mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig oder geringfügig entlohnten Beschäftigten im Berichtsjahr zur Verfügung. Handwerksunternehmen mit ausschließlich handwerklichen Nebenbetrieben und innerbetrieblichen handwerklichen Abteilungen gehören nicht zur Grundgesamtheit der Handwerkszählung.
Ausgewertet werden die Merkmale sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, geringfügig entlohnte Beschäftigte (Quelle jeweils Bundesagentur für Arbeit), Umsatz insgesamt einschließlich nichthandwerklicher Umsatz (Quelle: Oberfinanzdirektion), Gewerbezweig (Quelle: Handwerkskammern), Wirtschaftszweig, amtlicher Gemeindeschlüssel und Rechtsform. Für das Merkmal tätige Personen insgesamt werden Werte für tätige Inhaber zu den abhängig Beschäftigten dazu geschätzt, unbezahlt mithelfende Familienangehörige können nicht berücksichtigt werden. Schätzungen werden auch beim Umsatz für Mitglieder einer umsatzsteuerlichen Organschaft vorgenommen, liegen jedoch Erhebungsumsätze aus anderen Primärerhebungen vor, werden diese ausgewertet. Überschreitet der Anteil der geschätzten Umsätze den Wert von 30 Prozent, werden die Daten in Klammern gesetzt, weil der Zahlenwert statistisch relativ unsicher ist. Ab einem Schätzanteil von 40 Prozent werden die Ergebnisse gesperrt (»/«). Für regionale Auswertungen ist zu beachten, dass es sich um eine Erhebung bei Unternehmen handelt. Alle Merkmale werden für das gesamte Handwerksunternehmen nur an seinem Sitz nachgewiesen, auch wenn das Unternehmen sachsenweit oder bundesweit tätig ist. Beim Vergleich mit den Ergebnissen des Vorjahres muss beachtet werden, dass vor allem in den ersten Jahren der Handwerkszählung als Verwaltungsdatenauswertung noch methodische Anpassungen in der Berichtkreisabgrenzung vorgenommen wurden. Da für die Handwerkszählung die Auswertungen des Unternehmensregisters mit einem gewissen zeitlichen Versatz vorgenommen werden und im Ergebnis Absolutzahlen stehen, kann für diese Erhebung die Änderung der Handwerksordnung mit deren Inkrafttreten zum Berichtsjahr 2020 eingearbeitet werden.
Klassifikation
In den Handwerksstatistiken werden zur Abgrenzung der wirtschaftlichen Aktivität in der Regel die zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Gewerbezweige der Handwerksordnung verwendet. Sie sind in Anlage A und Anlage B Abschnitt 1 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) aufgeführt. Als zusätzliche fachliche Aggregationsebene werden die Gewerbezweige der Handwerksordnung zusätzlich zu sieben Gewerbegruppen zusammengefasst.
- Gewerbegruppen und Gewerbezweige (*.pdf, 0,12 MB) © Statistisches Bundesamt, Destatis
- Handwerksordnung Anlage A Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Handwerksordnung Anlage B Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Handwerkszählung, Handwerksberichterstattung Weiterleitung zum Angebot des Statistischen Bundesamtes
Rechtsgrundlagen
- Handwerkstatistikgesetz (HwStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394), zuletzt geändert durch Artikel 2 G vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S.1751) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de
Gewerbezweige und Gewerbegruppen
Handwerksunternehmen werden gemäß ihrer ausgeübten Tätigkeit verschiedenen Gewerbezweigen zugeordnet, die wiederum für ähnliche Tätigkeiten in gleichen wirtschaftlichen Bereichen zu Gewerbegruppen zusammengefasst werden. Die zulassungspflichtigen Gewerbezweige sind in der Handwerksordnung Anlage A aufgeführt und erfordern einen Meisterabschluss. Die zulassungsfreien Gewerbezweige sind in Anlage B1 der Handwerksordnung zu finden (siehe Klassifikationen).
Handwerksunternehmen
Handwerksunternehmen sind in die Handwerksrolle oder in das Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke betrieben werden können eingetragen. Die Handwerkskammern führen diese Verzeichnisse und übermitteln sie an das Unternehmensregister. In die Handwerksstatistiken werden nur rechtlich selbständige Handwerksunternehmen einbezogen. Nicht für die Handwerksstatistiken relevant sind Einheiten, die lediglich eine innerbetriebliche handwerkliche Abteilung oder einen handwerklichen Nebenbetrieb haben.
Auswertungen erfolgen für das gesamte Handwerksunternehmen, einschließlich handwerklicher Nebenbetriebe und nichthandwerklicher Tätigkeiten, wenn das Unternehmen insgesamt zum genannten Erhebungsbereich gehört.
Tätige Personen
Die Anzahl der tätigen Personen umfasst die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und die geringfügig Beschäftigten. Diese Angaben werden im Rahmen des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes von der Bundesagentur für Arbeit der Statistik zur Verfügung gestellt und in das Unternehmensregister eingespielt. Bei der Handwerksberichterstattung werden diese Daten ausgewertet. Bei der Handwerkszählung erfolgt eine Zuschätzung für die Zahl der tätigen Inhaber anhand der Rechtsform. Ebenfalls zu den tätigen Personen zählen unbezahlt mithelfende Familienangehörige. Da es dafür keine Verwaltungsdatenquellen gibt, können diese nicht erfasst werden. Bei den Handwerksstatistiken werden alle tätigen Personen eines Handwerksunternehmens erfasst, auch wenn sie nicht im handwerklichen Bereich tätig ist.
Umsatz
Die im Unternehmensregister nachgewiesenen Umsätze umfassen die steuerbaren Lieferungen und Leistungen der Handwerksunternehmen. Diese Informationen werden von den Finanzbehörden im Rahmen des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes an die Statistik übermittelt und monatlich in das Unternehmensregister eingespielt. Umsätze von Kleinstunternehmen sowie von Einheiten, die von der Umsatzsteuervoranmeldung befreit sind (Jahresmelder) fehlen in diesen Meldungen ebenso wie umsatzsteuerfreie Umsätze. Bei Mitgliedern umsatzsteuerlicher Organschaften werden Schätzungen für jedes der Mitglieder der Organschaft vorgenommen. Liegen zum Zeitpunkt der Handwerkszählung Erhebungsdaten aus anderen Primärerhebungen für Organschaftsmitglieder vor, so werden diese anstelle von Schätzungen verwendet.
Zulassungsfreies Handwerk
Unternehmen ist in die Handwerksrolle nach Anlage B Abschnitt 1 HwO eingetragen.
Zulassungspflichtiges Handwerk
Unternehmen ist in die Handwerksrolle nach Anlage A HwO eingetragen.
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Handwerkskammer Dresden
Kennzahlen des Handwerks sowie Analysen, Berichte und Statistiken finden Sie auch auf der Internetseite der Handwerkskammer Dresden.
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