Hauptinhalt

Grenzregion

Euroregionen in Europa

In Europa gibt es zahlreiche Euroregionen. Mit deutscher Beteiligung existieren zurzeit 28 Euroregionen, davon 8 an den Grenzen Deutschlands zu Polen und Tschechien. 

Darunter gibt es 4 Euroregionen an den Grenzen des Freistaates Sachsen.
Dies sind:

Die Euroregion Neisse-Nisa-Nysa wurde am 21. Dezember 1991 gebildet und ist damit die älteste unter den 4 Euroregionen mit sächsischer Beteiligung.

Ihr gehören deutsche Landkreise, polnische und tschechische Kreise, Städte und Gemeinden aus dem Grenzgebiet der Neiße an. Mitglieder von deutscher Seite sind gegenwärtig die Landkreise Bautzen und Görlitz sowie die Marketinggesellschaft Niederlausitz-Oberschlesien mbH.

Das Bild zeigt die grafische Abgrenzung der Euroregion Neisse-Nisa-Nysa. © Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

Für die Euroregion Neisse-Nisa-Nysa werden Daten zu den verschiedenen Statistikthemen veröffentlicht.

Tabellen und Abbildungen nach Themengebieten

Statistikerläuterungen und Definitionen

Statistikdaten Euroregion

Statistische Daten zu den Landkreisen in der Euroregion Neisse-Nisa-Nysa wurden erarbeitet in Zusammenarbeit der Ämter:

  • Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen in Kamenz,
  • Tschechisches Statistisches Amt, Bereich Liberec und
  • Polnisches Statistisches Amt in Wrocław.

Datenaktualisierung

Das vorliegende Datenmaterial wird jährlich aktualisiert und veröffentlicht.

Interpretation der Ergebnisse

Bei der Interpretation der Ergebnisse zu den hier veröffentlichten Daten für die drei Teile der Euroregion müssen methodische Unterschiede bei der Datenbereitstellung beachtet werden.

In den aufgeführten Fußnoten wird auf ausgewählte Faktoren hingewiesen.

Anzahl der Betten

Die Anzahl der Betten ist die Gesamtzahl der in den Gästezimmern vorhandenen Betten und sonstigen Schlafgelegenheiten, die tatsächlich am 31. Juli des Berichtsjahres angeboten wurden. Die Anzahl der Betten und sonstigen Schlafgelegenheiten entspricht dabei der Anzahl der Personen, die bei Normalbelegung gleichzeitig hätten übernachten können.

Apotheken

Die Apotheken sichern die Vorbereitung, Ausgabe und Kontrolle von Arzneimitteln des Gesundheitsbedarfs. Auf der tschechischen Seite kommen der Tierarztbedarf und Heilpflanzen dazu.

Arbeitslose

Arbeitslose sind Personen, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine geringfügige bzw. kurzzeitige Beschäftigung ausüben (§ 8 SGB IV), nicht Schüler, Studenten oder Teilnehmer an beruflichen Bildungsmaßnahmen sind, der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen, das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht arbeitsunfähig erkrankt sind, sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben, ein Arbeits- oder Heimarbeitsverhältnis von mehr als 7 Kalendertagen als Arbeitnehmer eingehen wollen. Sie sind arbeitsfähig und bereit, eine zumutbare, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung aufzunehmen.

Arbeitslosenquote

Die Arbeitslosenquote zeigt die relative Unterauslastung des Arbeitskräfteangebots an, indem sie die (registrierten) Arbeitslosen zu den Erwerbspersonen (Erwerbstätige + Arbeitslose) als Quoten in Beziehung setzt. Der Kreis der Erwerbspersonen bzw. der Erwerbstätigen kann unterschiedlich abgegrenzt werden.

Es werden folgende Arbeitslosenquoten berechnet:

  • Arbeitslosenquote, bezogen auf die abhängigen zivilen Erwerbspersonen (Summe aus sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einschließlich Auszubildenden, geringfügig Beschäftigten und Beamtinnen und Beamten ohne Soldatinnen und Soldaten zuzüglich Arbeitslosen).
  • Arbeitslosenquote, bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen (Summe aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie Selbständigen und mithelfenden Familienangehörigen zuzüglich Arbeitslosen).

Beherbergungsstätten

Beherbergungsstätten (ganz oder teilweise am 31. Juli des Jahres geöffnet) sind Einrichtungen, die mehr als 8 Gäste, ab 2012 mehr als 9 Gäste, gleichzeitig beherbergen können. Zu den Beherbergungsstätten zählen Hotels, Hotels garnis, Gasthöfe, Pensionen, Jugendherbergen und Hütten, Erholungs-, Ferien-, Schulungsheime (ab 2004 auch Boardinghouses), Ferienzentren, Ferienhäuser und –wohnungen sowie Vorsorge- und Rehabilitationskliniken, ab 2012 auch Campingplätze.

Betten in Krankenhäusern

Die Betten in Krankenhäusern sind feste (betriebsbereit aufgestellte) Betten mit einer vollen Ausstattung, die sich in allen Arten der Krankenhäuser und Geburtskliniken befinden, mit Bettwäsche ausgestattet sind und mit einem Patienten besetzt oder auf seine Ankunft vorbereit sind. Die Ersatz- und Notbetten, die Betten in den ärztlichen Ordinationen und in den funktionellen Räumen werden nicht mitberechnet. Die deutsche Seite rechnet in die aufgeführte Anzahl nicht die Betten für gesunde Neugeborene sowie Betten für die teilstationäre Unterbringung mit ein.

Campingplatz

Ein Campingplatz ist ein abgegrenztes Gelände, das jedermann zum vorübergehenden Aufstellen von mitgebrachten Wohnwagen, Wohnmobilen oder Zelten zugänglich ist. Dabei werden nur Campingplätze erfasst, die ausschließlich oder zumindest Reiseverkehrscamping betreiben (kein Dauercamping) und mindestens 4 Stellplätze, ab 2012 mindestens 10 Stellplätze, aufweisen.

Ehescheidungen

Als Ehescheidungen gelten die durch rechtskräftiges Urteil in einem Scheidungsverfahren aufgelösten Ehen. Die Daten für die Statistik der gerichtlichen Ehelösungen (einschließlich Ehescheidungen) werden im Rahmen der Justizgeschäftsstatistik in Familiensachen erhoben. Ab 2019 sind gleichgeschlechtliche Ehescheidungen enthalten.

Eheschließungen

Die Erhebungsgesamtheit umfasst alle standesamtlichen Eheschließungen, die in Deutschland im Berichtszeitraum registriert wurden sowie Eheschließungen von Deutschen im Ausland, sofern diese im zuständigen Standesamt am Wohnsitz der Eheschließenden nachbeurkundet wurden.

Die regionale Zuordnung erfolgt nach dem Ereignisort (Registrierort), d. h. nach dem Standesamt, vor dem die Ehe geschlossen und beurkundet wurde. Ab 2018 sind gleichgeschlechtliche Eheschließungen enthalten.

Erwerbstätige

Erwerbstätige sind alle Personen, die als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis stehen (Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte, Beamtinnen und Beamte, Soldatinnen und Soldaten sowie Auszubildende), auch marginal Beschäftigte und Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter, bzw. die als Selbstständige (einschließlich deren mithelfenden Familienangehörigen) ein Gewerbe bzw. eine Landwirtschaft betreiben oder einen freien Beruf ausüben. Erwerbstätige Personen, die gleichzeitig mehrere Tätigkeiten ausüben, werden nur einmal gezählt; der Nachweis nach Wirtschaftsbereichen erfolgt stets nach der Haupttätigkeit. Nicht zu den Erwerbstätigen rechnen Personen als Verwalter ihres Privatvermögens (z. B. Immobilien, Geldvermögen, Wertpapiere).

Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt als jahresdurchschnittliche Größe nach dem Arbeitsortkonzept (Inlandskonzept). Erfasst werden demnach alle Personen, die im jeweiligen Gebiet ihren Wohn- und Arbeitsort haben, zuzüglich der außerhalb dieses Gebietes wohnenden Personen, die als Einpendler in diese Region ihren Arbeitsort erreichen. Die wirtschaftsfachliche Gliederung gründet sich auf die für alle EU-Statistiken mit Wirtschaftszweiggliederung verbindliche Klassifikation der Wirtschaftszweige NACE Rev. 2 bzw. deren Anpassung an die deutschen Gegebenheiten in Form der Wirtschaftszweigklassifikation WZ 2008.

Fortschreibung der Bevölkerung

Die Bevölkerung einer Gemeinde umfasst alle Personen, die auf der Grundlage der geltenden melderechtlichen Bestimmungen in dieser Gemeinde ihre alleinige oder die Hauptwohnung haben. Die aktuellen Bevölkerungszahlen (Bevölkerungsstand) ergeben sich durch Fortschreibung der Ergebnisse der jeweiligen letzten Volkszählung mit Hilfe der Ergebnisse der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen), der Wanderungsstatistik (Zu- und Fortzüge) sowie von Daten zu Ehelösungen, Aufhebungen von Lebenspartnerschaften, dem Wechsel der Staatsangehörigkeit und Bestandskorrekturen aufgrund von nachgereichten Meldungen der Standes- und Einwohnermeldeämter.

Die Bevölkerungsfortschreibung in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und ehemals Berlin-Ost bis Berichtsmonat April 2011 beruhte auf dem Abzug des früheren Zentralen Einwohnerregisters Berlin-Biesdorf zum 3. Oktober 1990. Basis der aktuellen Fortschreibung (ab Berichtsmonat Mai 2011) ist die am Zensusstichtag 9. Mai 2011 nachgewiesene Bevölkerung. Zur Bevölkerung zählen auch die im Bundesgebiet gemeldeten Ausländerinnen und Ausländer (einschließlich Staatenlose und Schutzsuchende). Nicht zur Bevölkerung gehören hingegen die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen.

Die Ergebnisse können Fälle mit unbestimmtem oder diversem Geschlecht beinhalten, die durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren auf männlich und weiblich verteilt wurden.

Geborene

Bei den Geborenen (Geburten) wird zwischen Lebendgeborenen und Totgeborenen unterschieden. Zu den Lebendgeborenen zählen alle Kinder, bei denen entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. Geborene, bei denen nicht mindestens eines dieser Lebenszeichen vorliegt und deren Körpergewicht mindestens 500 g beträgt, werden als Totgeborene registriert.

Die regionale Zuordnung der Geborenen erfolgt nach dem Ort der alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung der Mutter.

Gestorbene

Als Gestorbene werden alle amtlich festgestellten Sterbefälle gezählt, außer Totgeborene, standesamtlich beurkundete Kriegssterbefälle und gerichtliche Todeserklärungen.

Hotel

Hotels sind Beherbergungsstätten, die jedermann zugänglich sind und in denen ein Restaurant auch für Passanten vorhanden ist sowie in der Regel weitere Einrichtungen oder Räume für unterschiedliche Zwecke (Konferenzen, Seminare, Sport, Freizeit, Erholung) zur Verfügung stehen. Eine Mindestanzahl von Zimmern ist nicht festgelegt.

Kennziffern zur Ausnutzung der Beherbergungsstätten

Berechnungsformeln für die Kennziffern
Kennziffer nach Berechnung
Baretje = Gästebetten / Einwohner * 100
Schneider = Gäste / Einwohner * 100
Charvat = Übernachtungen / Einwohner * 100

Kino

Kinos - auch Filmtheater genannt - sind Kultureinrichtungen, in denen öffentlich Filme vorgeführt werden. Kinos besitzen ortsfeste Leinwände.

Krankenhäuser

Krankenhäuser sind Einrichtungen, in denen durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen oder Geburtshilfe geleistet wird und in denen die zu versorgenden Personen untergebracht und verpflegt werden können.

Landwirtschaftsfläche

Bis Erhebungsjahr 2015:

Flächen für die Landwirtschaft sind Acker-, Wiesen- und Weideflächen, ferner Flächen für Sonderkulturen, den Erwerbsgartenbau und den Obstbau, eingelagerte Kleinstflächen anderer Nutzungsarten, Aussiedlerhöfe und kleinere Weiler bis zu 5 Gehöften.

Ab Erhebungsjahr 2016:

Fläche für den Anbau von Feldfrüchten sowie Fläche, die beweidet oder gemäht werden kann einschließlich der mit besonderen Pflanzen angebauten Flächen.

Pensionen

Pensionen sind Beherbergungsstätten, die jedermann zugänglich sind und in denen Speisen und Getränke nur an Hausgäste abgegeben werden. Eine Mindestanzahl von Zimmern ist nicht festgelegt.

Siedlungs- und Verkehrsfläche

Die Siedlungs- und Verkehrsfläche setzt sich aus der Gebäude- und Freifläche, der Betriebsfläche (ohne Abbauland), der Erholungsfläche, der Verkehrsfläche und der Fläche der Friedhöfe zusammen.

Stationäre Pflegeeinrichtungen

Statistisch erfasst werden die Pflegeheime, die durch Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI zur Pflege zugelassen sind oder Bestandsschutz nach § 73 Abs. 3 und 4 SGB XI enießen und danach als zugelassen gelten. Dazu gehören Pflegeheime für überwiegend ältere Menschen, Behinderte, psychisch Kranke sowie Schwerkranke und Sterbende.

Todesursachen

Todesursachen entsprechend der Internationalen Statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision (ICD-10).

Ausgewählte Kapitel der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD, englisch: International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems)
Kapitel ICD-Nr. Bezeichnung
I. A00‑B99  Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten
II. C00‑D48  Neubildungen
III. D50‑D89  Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe sowie bestimmte Störungen mit Beteiligung des Immunsystems
IV. E00‑E90  Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten
V. F00‑F99  Psychische und Verhaltensstörungen
VI. G00‑G99  Krankheiten des Nervensystems
VII. H00‑H59  Krankheiten des Auges und der Augenanhangsgebilde
VIII. H60‑H95  Krankheiten des Ohres und des Warzenfortsatzes
IX. I00‑I99  Krankheiten des Kreislaufsystems
X. J00‑J99  Krankheiten des Atmungssystems
XI. K00‑K93  Krankheiten des Verdauungssystems
XII. L00‑L99  Krankheiten der Haut und der Unterhaut
XIII. M00‑M99  Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes
XIV. N00‑N99  Krankheiten des Urogenitalsystems
XV. O00‑O99  Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett
XVI. P00‑P96  Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben
XVII. Q00‑Q99  Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien
XVIII. R00‑R99  Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind
XIX. S00‑T98  Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen

Unternehmen

Unternehmen sind die kleinsten rechtlich selbständigen Einheiten, die aus handels- und/oder steuerrechtlichen Gründen eigene Bücher führen und gesonderte Jahresabschlüsse aufstellen müssen. Nach § 2 Abs. UStG ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. In der Umsatzsteuerstatistik sind nur diejenigen Unternehmen erfasst, die vierteljährliche bzw. monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen beim Finanzamt abgegeben haben. Das gesamte Unternehmen wird nach seinem wirtschaftlichen Schwerpunkt einem Wirtschaftszweig zugeordnet.

Im polnischen Teil der Euroregion Neisse-Nisa-Nysa ist eine juristische Person eine organisatorische Einheit mit der durch Gesetz gegebenen Rechtssubjektivität, die durch eine rechtliche Sonderfähigkeit zur Rechtshandlung offenbar wird, welche durch die Organe der juristischen Person durchgeführt werden. Gründung, Errichtung und Löschung der juristischen Person bestimmen die entsprechenden Vorschriften. Die Organisation und Art der Tätigkeit der juristischen Person regelt auch ihr Statut. Die Organisationseinheit gewinnt die Rechtsfähigkeit durch die Eintragung in entsprechende Register oder auf eine andere durch Sondervorschriften festgelegte Art und Weise. Eine natürliche Person, die eine wirtschaftliche Tätigkeit durchführt, ist jeder Mensch, der volle oder beschränkte Rechtsfähigkeit hat und der eine Produktions-, Bau- oder Handelstätigkeit durchführt oder Dienstleistungen mit dem Ziel eines Lohnes und auf eigene Rechnung zur Verfügung stellt.

Verkehrsfläche

Zur Verkehrsfläche zählen unbebaute Flächen, die dem Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr sowie Landflächen, die dem Verkehr auf den Wasserstraßen dienen.

Waldfläche

Zur Waldfläche zählen Nadel-, Laub- und Mischwaldbestände einschließlich Schonungen, soweit diese nicht als Sonderkulturen (z. B. Weihnachtsbaumkulturen) der Landwirtschaftsfläche zuzuordnen sind.

Wanderungen

Die amtliche Wanderungsstatistik (Statistik der räumlichen Bevölkerungsbewegung) erfasst die Zuzüge (behördliche Anmeldungen) und Fortzüge (behördliche Abmeldungen) über Gemeindegrenzen innerhalb des Freistaates Sachsen (Binnenwanderung) sowie über dessen Landesgrenze (Außenwanderung). Einbezogen werden nur Personen, die zur Bevölkerung im Sinne der Fortschreibung gehören. Dazu zählen alle Personen, die im ausgewiesenen Gebiet ihre alleinige Wohnung oder Hauptwohnung haben, außer Angehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen.

Die Differenz zwischen der Anzahl der Zuzüge und der Fortzüge ist der Wanderungssaldo (Überschuss der Zu- bzw. Fortzüge): Ein positiver Saldo wird verzeichnet, wenn die Zahl der Zuzüge größer ist als die der fortziehenden Personen, während ein negativer Wanderungssaldo einen Überschuss der Fortzüge beschreibt. Die Zu- bzw. Fortzugsrate ist die Anzahl der Zu- bzw. Fortzüge bezogen auf 1 000 Einwohner des durchschnittlichen Jahresbestandes.

Wasserfläche

Wasserflächen sind Seen und größere Teiche ab einer Fläche von 1 Ar, ferner Wasserläufe wie Flüsse und Kanäle ab einer Mindestbreite von ca. 10 Meter (außer Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses).

Wohnfläche

Zur Wohnfläche von Wohnungen gehören die Flächen von Wohn- und Schlafräumen, Küchen und Nebenräumen (z. B. Dielen, Abstellräume, Bad) mit einer lichten Höhe von mindestens 2 m. Als anrechenbar gelten auch die Flächen von Einbaumöbeln, Erkern und Raumteilern unter Treppen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 m, Flächen von Wandverkleidungen und Kaminen. Raumteile mit einer lichten Höhe von 1 m und weniger als 2 werden nur mit halber Fläche, von weniger als 1 m gar nicht angerechnet. Balkone werden bis zur Hälfte ihrer
Fläche berücksichtigt. Nicht zugehörig sind Flächen von Zubehörräumen (z. B. Keller, Waschküchen, Dachböden), von Wirtschaftsräumen (z. B. Vorratsräume, Abstellräume) außerhalb der Wohnung, von Geschäftsräumen und Räumen für gemeinschaftliche Nutzung.

Auf der tschechischen Seite wird die Wohnfläche der Wohnung bestimmt durch die Fußbodenfläche der Wohnräume und des Teils der Küche, der über 12 m² hinausreicht. Im Fall einer Wohnung, die nur aus einem Zimmer besteht, z. B. einer Wohnküche, wird die Wohnfläche durch die ganze Fläche dieses Zimmers bestimmt.

Wohnräume

Wohnräume sind Räume, die für Wohnzwecke bestimmt sind und mindestens eine Wohnfläche von 6  aufweisen. Zu den Wohnräumen zählen sowohl Zimmer (z. B. Wohn- und Schlafräume) als auch Küchen (auch unter 6  Wohnfläche). Nicht als Zimmer gelten Nebenräume wie Abstellräume, Speisekammern, Flure, Badezimmer und Toiletten sowie Kleinwohnräume unter 6 .

Ein Wohnraum ist auf der tschechischen Seite der Teil der Wohnung (vorzugsweise das Wohnzimmer, die Küche oder Esszimmer), der die Anforderungen ans Wohnen erfüllt und der zum ständigen Wohnen bestimmt ist. Dieser Raum sollte die Voraussetzungen des genügenden Tageslichtes, der direkten Lüftung, der genügenden Heizung mit der Möglichkeit der Wärmeregulation und ausreichender Wärme- und Schallisolierung erfüllen.

Auf der tschechischen Seite wurden bei der Volkszählung 2001 die Wohnräume mit einer Fläche von 4 bis 7,9 m² und von 8  und mehr separat aufgeführt. In dieser Anzahl sind keine Wohnräume enthalten, die entweder zu Geschäfts- oder Arbeitszwecken dienen oder als Küchen benutzt werden. Küchen wurden nur in dem Fall mitgezählt, wenn sie der einzige Wohnraum in der Wohnung waren.

Wohnung

Eine Wohnung ist die Summe der Räume, die die Führung eines Haushaltes ermöglichen, darunter stets die Küche oder ein Raum mit Kochnische.

Das könnte Sie auch interessieren

30 Jahre Euroregion Neisse-Nisa-Nysa

Entdecken Sie interessante Daten zur Entwicklung in verschiedenen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens in der Euroregion Neisse-Nisa-Nysa.

 

Broschüre »Lexikon der Statistik«

Das Bild zeigt ein Vorschaubild der Broschüre »Lexikon der Statistik«.

Definitionen und methodische Erläuterungen
der deutschen, polnischen und tschechischen Statistik

zurück zum Seitenanfang