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Statistikerläuterungen, Qualitätsberichte, Rechtsgrundlagen zum Thema »Einzahlungen und Auszahlungen kommunaler Haushalte«

Statistikerläuterungen

Statistiken der Kassen- und Rechnungsergebnisse

Die Statistiken der Kassen- und Rechnungsergebnisse richten sich nach dem Rechnungswesen, welches in den öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen zur Anwendung kommt. Die sächsischen kommunalen Gebietskörperschaften zu denen auch der Kommunale Sozialverband Sachsen gehört, buchen ausnahmslos nach den Grundsätzen der Doppik (bis 2014 erfolgte die Umstellung vom kameralen auf das doppische Rechnungswesen). Öffentlich bestimmte Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die in einer privaten Rechtsform betrieben werden, buchen in der Regel kaufmännisch nach den Grundsätzen des Handelsgesetzbuchs. Öffentlich bestimmte Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die in einer öffentlich-rechtlichen Form betrieben werden (z. B. auch Zweckverbände), können doppisch oder kaufmännisch buchen.

Erläuterungen zu den berichtspflichtigen Kern- und Extrahaushalten und sonstigen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEU) finden Sie unter Schulden und Finanzvermögen.

Vierteljährliche Kassenergebnisse der kommunalen Kernhaushalte und deren kameral/doppisch buchenden Extrahaushalte (Vierteljährliche Kassenstatistik)

Im Rahmen der vierteljährlichen Kassenstatistik melden die Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie ihre doppisch buchenden Extrahaushalte ihre Ist-Einzahlungen und Ist-Auszahlungen entsprechend dem kommunalen Kontenrahmen. Die Auszahlungen für die soziale Sicherung und die Bauausgaben werden zudem nach Produkten untergliedert erfasst. Zusätzlich werden Daten zu Schulden und Finanziellen Transaktionen abgefragt.

Daten zu kameral/doppisch buchenden Kern- und Extrahaushalten des Bundes, der Länder und der Sozialversicherung werden vom Statistischen Bundesamt erhoben.

Rechnungsergebnisse der kommunalen Kernhaushalte und deren kameral- und doppisch buchenden Extrahaushalte und sonstigen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (Jahresrechnungsstatistik)

Gegenstand der Jahresrechnungsstatistik ist der Nachweis der haushaltsmäßigen Ist-Einzahlungen und Ist-Auszahlungen auf der Grundlage des kommunalen Produktrahmens sowie des kommunalen Kontenrahmens für jedes Rechnungsjahr. Berichtspflichtig zu dieser Erhebung sind neben den kommunalen Kern- und Extrahaushalten auch die sonstigen doppisch buchenden Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die nicht dem Sektor Staat angehören.

Daten zu kameral/doppisch buchenden Kern- und Extrahaushalten des Bundes, der Länder und der Sozialversicherung werden vom Statistischen Bundesamt erhoben.

Jahresabschlüsse der kaufmännisch buchenden Extrahaushalte u. der kaufmännisch buchenden sonst. öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (Jahresabschlussstatistik)

Berichtspflicht zur Erhebung über den Jahresabschluss besteht nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetz für alle kaufmännisch nach HGB buchenden Extrahaushalte und sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen. Im Rahmen dieser Statistik  werden Daten der Gewinn- und Verlustrechnung, der Bilanz und des Anlagenachweises erhoben. Ab dem Berichtsjahr 2017 sind erhaltene Zuweisungen und Zuschüsse vom öffentlichen Gesamthaushalt nach der Art der Verbuchung und nach Mittelgebern auszuweisen.

Vierteljährliche Finanzen der öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (kaufmännisch)

Zu dieser Erhebung berichten die kaufmännisch buchenden Extrahaushalte Daten zur Gewinn- und Verlustrechnung, zur Entwicklung des Anlagevermögens sowie zu erhaltenen Zuweisungen und Zuschüssen. Im Vergleich zur jährlichen Erhebung der Jahresabschlüsse kommt ein verkürzter Merkmalskatalog zur Anwendung. Zusätzlich werden Daten zu Schulden und Finanziellen Transaktionen abgefragt.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

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