Einzahlungen und Auszahlungen kommunaler Haushalte
Eckdaten für Sachsen
Merkmal | Mrd. EUR | Veränderung zum Vorjahr in % |
---|---|---|
Bereinigte Einzahlungen (ohne Finanzierungstätigkeit) | 16,16 | 12,4 |
Bereinigte Auszahlungen (ohne Finanzierungstätigkeit) | 15,94 | 9,2 |
Saldo der bereinigten Einzahlungen und Auszahlungen (ohne Finanzierungstätigkeit) | 0,22 | x |
Datenquelle: Vierteljährliche Kassenergebnisse der kommunalen Kernhaushalte und deren kameral/doppisch buchenden Extrahaushalte
Letzte Aktualisierung: 15.03.2024
Merkmal | Mrd. EUR | Veränderung zum Vorjahr in % |
---|---|---|
Umsatzerlöse | 43,49 | 35,5 |
Sonstige betriebliche Erträge | 2,47 | 9,9 |
Materialaufwand | 33,94 | 47,5 |
Personalaufwand | 6,26 | 3,7 |
Abschreibungen | 1,79 | 3,8 |
Datenquelle: Statistik der Jahresabschlüsse kaufmännisch buchender öffentlicher Fonds, Einrichtungen und Unternehmen
Letzte Aktualisierung: 19.10.2023
Zeitreihen
- Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (*.xlsx, 21,82 KB) Letzte Aktualisierung: 18.07.2024
Einzahlungen und Auszahlungen der kommunalen Kern- und Extrahaushalte (L II 2)
Letzter Berichtsstand: 2021
Wird nicht mehr veröffentlicht.
Einzahlungen und Auszahlungen der kommunalen Kern- und Extrahaushalte und sonstigen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen nach Produktbereichen (L II 3)
Letzter Berichtsstand: 2018
Wird nicht mehr veröffentlicht.
Jahresabschlüsse der kaufmännisch buchenden öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (L V 1)
Letzter Berichtsstand: 2017
Wird nicht mehr veröffentlicht
Statistisches Bundesamt (Destatis)
- Ausgaben, Einnahmen öffentlicher Finanzen bundesweit Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Statistikerläuterungen
Statistiken der Kassen- und Rechnungsergebnisse
Die Statistiken der Kassen- und Rechnungsergebnisse richten sich nach dem Rechnungswesen, welches in den öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen zur Anwendung kommt. Die sächsischen kommunalen Gebietskörperschaften zu denen auch der Kommunale Sozialverband Sachsen gehört, buchen ausnahmslos nach den Grundsätzen der Doppik (bis 2014 erfolgte die Umstellung vom kameralen auf das doppische Rechnungswesen). Öffentlich bestimmte Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die in einer privaten Rechtsform betrieben werden, buchen in der Regel kaufmännisch nach den Grundsätzen des Handelsgesetzbuchs. Öffentlich bestimmte Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die in einer öffentlich-rechtlichen Form betrieben werden (z. B. auch Zweckverbände), können doppisch oder kaufmännisch buchen.
Erläuterungen zu den berichtspflichtigen Kern- und Extrahaushalten und sonstigen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEU) finden Sie unter Schulden und Finanzvermögen.
Vierteljährliche Kassenergebnisse der kommunalen Kernhaushalte und deren kameral/doppisch buchenden Extrahaushalte (Vierteljährliche Kassenstatistik)
Im Rahmen der vierteljährlichen Kassenstatistik melden die Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie ihre doppisch buchenden Extrahaushalte ihre Ist-Einzahlungen und Ist-Auszahlungen entsprechend dem kommunalen Kontenrahmen. Die Auszahlungen für die soziale Sicherung und die Bauausgaben werden zudem nach Produkten untergliedert erfasst. Zusätzlich werden Daten zu Schulden und Finanziellen Transaktionen abgefragt.
Daten zu kameral/doppisch buchenden Kern- und Extrahaushalten des Bundes, der Länder und der Sozialversicherung werden vom Statistischen Bundesamt erhoben.
Rechnungsergebnisse der kommunalen Kernhaushalte und deren kameral- und doppisch buchenden Extrahaushalte und sonstigen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (Jahresrechnungsstatistik)
Gegenstand der Jahresrechnungsstatistik ist der Nachweis der haushaltsmäßigen Ist-Einzahlungen und Ist-Auszahlungen auf der Grundlage des kommunalen Produktrahmens sowie des kommunalen Kontenrahmens für jedes Rechnungsjahr. Berichtspflichtig zu dieser Erhebung sind neben den kommunalen Kern- und Extrahaushalten auch die sonstigen doppisch buchenden Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die nicht dem Sektor Staat angehören.
Daten zu kameral/doppisch buchenden Kern- und Extrahaushalten des Bundes, der Länder und der Sozialversicherung werden vom Statistischen Bundesamt erhoben.
Jahresabschlüsse der kaufmännisch buchenden Extrahaushalte u. der kaufmännisch buchenden sonst. öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (Jahresabschlussstatistik)
Berichtspflicht zur Erhebung über den Jahresabschluss besteht nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetz für alle kaufmännisch nach HGB buchenden Extrahaushalte und sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen. Im Rahmen dieser Statistik werden Daten der Gewinn- und Verlustrechnung, der Bilanz und des Anlagenachweises erhoben. Ab dem Berichtsjahr 2017 sind erhaltene Zuweisungen und Zuschüsse vom öffentlichen Gesamthaushalt nach der Art der Verbuchung und nach Mittelgebern auszuweisen.
Vierteljährliche Finanzen der öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (kaufmännisch)
Zu dieser Erhebung berichten die kaufmännisch buchenden Extrahaushalte Daten zur Gewinn- und Verlustrechnung, zur Entwicklung des Anlagevermögens sowie zu erhaltenen Zuweisungen und Zuschüssen. Im Vergleich zur jährlichen Erhebung der Jahresabschlüsse kommt ein verkürzter Merkmalskatalog zur Anwendung. Zusätzlich werden Daten zu Schulden und Finanziellen Transaktionen abgefragt.
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Öffentliche Finanzen Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Rechtsgrundlagen
- Bundeskindergeldgesetz Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Finanz- und Personalstatistikgesetz (FPStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198). Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de
Abschreibungen
Durch die Abschreibungen erfolgt der Nachweis von Wertminderungen bei den vorhandenen Sach- und Finanzanlagen. Berücksichtigt werden dabei vor allem Wertverluste durch die Abnutzung der Gegenstände bei ihrem Gebrauch oder sonstige Wertminderungen, die beispielsweise durch Witterungseinflüsse, technische Veralterung, gesunkenen Börsenkurs oder anhaltende Verluste von Beteiligungsunternehmen bedingt sind.
Andere aktivierte Eigenleistungen
Andere aktivierte Eigenleistungen sind im Wesentlichen aktivierte Personal- und Sachaufwendungen für selbst erstellte Anlagen, beispielsweise für selbst hergestellte Werkzeuge oder Maschinen.
Anlagevermögen
Alle Vermögensgegenstände, die durch ihren Gebrauch bzw. ihre wiederholte Nutzung dem Geschäftsbetrieb des Unternehmens dienen, bilden das Anlagevermögen. Die Gliederung des Anlagevermögens erfolgt in immaterielle Vermögensgegenstände (z. B. Konzessionen, Lizenzen), Sachanlagen (z. B. Grundstücke, technische Anlagen und Maschinen) und Finanzanlagen (z. B. Beteiligungen, Wertpapiere).
Ausleihungen
Ausleihungen beinhalten Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und andere Ausleihungen (einschließlich Genossenschaftsanteile).
Bereinigte Einzahlungen und Auszahlungen
Summe aller Einzahlungen bzw. Auszahlungen (ohne Finanzierungstätigkeit) abzüglich der Einzahlungen von gleicher Ebene, d. h. zwischen Gemeinden und Gemeindeverbänden.
Eigenkapital
Das Eigenkapital gliedert sich nach HGB in:
- Gezeichnetes Grund- bzw. Stammkapital,
- Kapitalrücklagen,
- Gewinnrücklagen,
- Gewinnvortrag/Verlustvortrag,
- Jahresgewinn/Jahresverlust.
Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
Summe aller Einzahlungen bzw. Auszahlungen, die eine Vermögensänderung herbeiführen wie z. B. Investitionszuwendungen einschl. investive Schlüsselzuweisungen, die für Instandsetzungen verwendet werden oder der Erwerb bzw. die Veräußerung von Vermögensgegenständen und Finanzanlagen sowie Auszahlungen für Baumaßnahmen.
Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
Summe aller Einzahlungen bzw. Auszahlungen (ohne haushaltstechnische Verrechnungen), die im Rahmen des Verwaltungsvollzuges sowie des Betriebes von Einrichtungen und Anstalten meistens regelmäßig anfallen.
Finanzanlagen
Finanzanlagen sind monetäre Vermögensgegenstände im Eigentum des Unternehmens, die dem Geschäfts-betrieb dauerhaft dienen. Zu den Finanzanlagen gehö¬ren alle Finanzinstrumente, insbesondere Investitionen des eigenen in ein anderes Unternehmen, Kapitalmarktpapiere und Finanzforderungen, die langfristig angelegt sind.
Gemeindeverbände
Öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften, die im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches das Recht der Selbstverwaltung (Art. 28 II 2 GG) haben. Dazu gehören vor allem die Landkreise und Verwaltungsverbände, aber in Abhängigkeit vom Verwaltungsaufbau des Landes auch Landschaftsverbände und Bezirksverbände.
Grundstücke und Gebäude
Grundstücke und Gebäude beinhalten Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne bzw. mit Wohn-, Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten und Bauten auf fremden Grundstücken sowie Grundstücke mit Erbbaurechten Dritter.
Immaterielle Vermögensgegenstände
Immaterielle Vermögensgegenstände sind nicht-physische Vermögenswerte im Eigentum eines Unternehmens. Zu den immateriellen Vermögensgegenständen gehören konkret erfassbare Rechte und Werte (z. B. Konzessionen, Patente, Urheberrechte, Lizenzen, Software), darauf geleistete Anzahlungen und der Geschäfts- oder Firmenwert.
Kreisgebiet
Unter dem Begriff »Kreisgebiet« werden die Daten des Landkreishaushaltes, der kreisangehörigen Gemeinden und der Verwaltungsverbände summiert.
Landkreis
Unter der Bezeichnung »Landkreis« werden ausschließlich die Daten des landkreiseigenen Haushalts ausgewiesen.
Materialaufwand
Zum Materialaufwand gehören der gesamte Materialverbrauch, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Aufwendungen für aktivierte Eigenleistungen und Aufwendungen für den Verkauf von Waren sowie Aufwendungen für bezogene Leistungen.
Rückstellungen
Rückstellungen sind ein Bilanzposten für ungewisse Verbindlichkeiten. Es sind demzufolge wirtschaftliche Verpflichtungen, bei denen noch unbestimmt ist, ob, wann und in welcher Höhe sie bestehen werden.
Sachanlagen
Sachanlagen sind materielle Vermögensgegenstände im Eigentum eines Unternehmens. Zu ihnen gehören:
- Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken;
- technische Anlagen und Maschinen;
- andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung;
- geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau.
Sonstige Aktiva
Die Position Sonstige Aktiva beinhaltet folgende Posten der Aktivseite der Bilanz:
- Ausgleichsposten nach dem KHG und PBV,
- Treuhandvermögen,
- Rechnungsabgrenzungsposten,
- Aktive latente Steuern,
- Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung,
- Sonderverlustkonto aus Rückstellungsbildung gemäß § 17 Abs. 4 DMBilG,
- Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag, nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile und Entnahmen.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen sind alle Aufwendungen, die keiner bestimmten Aufwandsart zuge-ordnet werden können. Es handelt sich hauptsächlich um alle Aufwendungen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes. Dazu gehören u. a. Aufwendungen für Leiharbeitnehmer, Instandhaltungsarbeiten an Gebäuden und Maschinen, Mieten und Pachten, Leasingraten, Müllabfuhrgebühren, öffentliche Abgaben sowie Kosten für Porti, Telefon und Bürobedarf.
Sonstige betriebliche Erträge
Sonstige betriebliche Erträge umfassen unter anderem Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, Eingänge aus abgeschriebenen Forderungen sowie Auflösung von Rückstellungen, Erträge aus der Währungsumrechnung und Gewinne bei Umwandlungsvorgängen. Zudem können Zuweisungen und Zuschüsse als sonstige betriebliche Erträge vereinnahmt werden.
Sonstige Passiva
Die Position »Sonstige Passiva« beinhaltet folgende Posten der Passivseite der Bilanz:
- Ausgleichsposten aus Darlehensförderung,
- Rechnungsabgrenzungsposten und
- Passive latente Steuern.
Steuereinnahmen
In der vierteljährlichen Kassenstatistik der öffentlichen Haushalte werden zunächst alle Einzahlungen aus Steuern und ähnlichen Abgaben sowie aus den Gemeindeanteilen an den Gemeinschaftssteuern einzeln brutto erfasst. Die Gewerbesteuerumlage der Gemeinden an Bund und Land wird unter den Auszahlungen nachgewiesen. Steuern bzw. Gewerbesteuer brutto abzüglich der Gewerbesteuerumlage ergeben die Steuern bzw. die Gewerbesteuer netto.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Unter Steuern vom Einkommen und vom Ertrag wird der Aufwand an Körperschaftsteuer, Gewerbeertragsteuer und Kapitalertragsteuer einschließlich der Voraus- und Nachzahlungen für andere Jahre sowie Zuführungen zu Steuerrückstellungen erfasst. Hier erfolgt auch der Nachweis von Steuererstattungen.
Umlaufvermögen
Als Umlaufvermögen werden Vermögensgegenstände bezeichnet, die im Gegensatz zum Anlagevermögen nicht langfristig im Unternehmen bleiben, sondern umlaufen bzw. umgesetzt werden. Durch Zu- und Abgänge unterliegen diese Vermögensgegenstände einer ständigen Änderung. Zum Umlaufvermögen gehören Wirtschaftsgüter, die zur Veräußerung, Verarbeitung oder zum Verbrauch angeschafft oder hergestellt worden sind. Ebenso zählen hierzu u. a. Forderungen, Wertpapiere sowie Bar- und Buchgeldbestände.
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse – einschließlich Auflösung der passivierten Ertragszuschüsse – umfassen alle Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen. Sie werden jedoch um gewährte Preisnachlässe, z. B. Skonti, Umsatzvergütungen, Mengenrabatte gekürzt. Zuweisungen und Zuschüsse können ebenfalls als Umsatzerlöse vereinnahmt werden.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind die Summe der noch offenen finanziellen Verpflichtungen eines Unternehmens gegenüber Dritten, insbesondere Lieferanten und sonstigen Gläubigern.
Zahlungen von gleicher Ebene (finanzstatistische Bereinigung)
Durch die Zahlungen zwischen den einzelnen öffentlichen Haushalten ergeben sich bei der Zusammenfassung der Ergebnisse mehrerer Körperschaften oder Körperschaftsgruppen zu einer Darstellungsebene Doppelzählungen. Die finanzstatistische Bereinigung dieser Doppelzählungen kann dabei nicht bei einzelnen Einzahlungs- oder Auszahlungsarten, sondern nur global erfolgen, indem die darin enthaltenen Zahlungen zwischen den einzelnen Körperschaften oder Körperschaftsgruppen – in Höhe der Zahlungseingänge – als Gesamtbetrag sowohl von der Einzahlungssumme als auch von der Auszahlungssumme abgesetzt werden.
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