Konjunktur: Insolvenzen in Sachsen
Letzte Aktualisierung: 9. Juni 2023
- Hätten Sie’s gewusst?
- Insolvenzverfahren und voraussichtliche Forderungen nach Art des Schuldners im zeitlichen Verlauf
- Struktur der Insolvenzverfahren nach Wirtschaftszweigen bzw. Art des Schuldners
- Insolvenzverfahren nach Kreisfreien Städten und Landkreisen
- Zahlen und Fakten als Excel-Arbeitsmappe
Im Blickpunkt »Insolvenzen«
In unserem Im Blickpunkt »Insolvenzen in Sachsen« finden Sie eine Zusammenfassung dieser Seite.
- Im Blickpunkt »Insolvenzen in Sachsen« (*.pdf, 0,13 MB) veröffentlicht: Juni 2023
Hätten Sie’s gewusst?
- Im Jahr 2022 war die zweitniedrigste Zahl an beantragten Insolvenzverfahren in Sachsen seit 2002 (Novellierung der Insolvenzordnung) zu verzeichnen.
- Nur reichlich jedes zehnte Verfahren betrifft Unternehmen, die darauf entfallenden voraussichtlichen Forderungen sind indes üblicherweise höher als bei übrigen Schuldnern (überwiegend Verbraucher).
- Rund drei Viertel der beantragten Unternehmensinsolvenzverfahren werden eröffnet, bei den Verbrauchern liegt die Eröffnungsquote bei 99 Prozent.
- Ein Fünftel aller Unternehmensinsolvenzen entfallen auf das Baugewerbe.
- Sachsenweit verzeichnet die Stadt Leipzig die meisten Insolvenzverfahren.
Insolvenzverfahren und voraussichtliche Forderungen nach Art des Schuldners im zeitlichen Verlauf
Die Zahl der beantragten Insolvenzverfahren in Sachsen summierte sich im Jahresverlauf 2022 auf insgesamt 5.238 Fälle und erreichte damit im Betrachtungszeitraum den zweitniedrigsten Stand nach 2020 (3.800 Fälle). Im Vergleich zu 2021 fiel sie um ein Zehntel (Deutschland: -12 Prozent) niedriger aus. Dabei war die Entwicklung in den letzten drei Jahren stark durch staatliche Interventionsmaßnahmen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beeinflusst. So wurde beispielsweise ab März 2020 vorübergehend die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen bei pandemiebedingter Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung ausgesetzt. Darüber hinaus trat im Oktober 2020 eine weitere Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens für Einzelunternehmen bzw. Kleingewerbetreibende, ehemals selbstständig Tätige und Verbraucher von bisher sechs auf künftig drei Jahre in Kraft.
Hinsichtlich der Art des Schuldners ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen stets um ein Vielfaches kleiner als die der übrigen Schuldner (Verbraucher, ehemals selbstständig Tätige, natürliche Personen als Gesellschafter u. Ä., Nachlässe und Gesamtgut). 2022 wurden sachsenweit 605 Unternehmensinsolvenzverfahren beantragt. Das waren 16 Prozent mehr als 2021 (Deutschland: +4 Prozent), dem Jahr mit der bislang geringsten Zahl an entsprechenden Verfahren (521). Damit war zuletzt nur etwa jedes zehnte Insolvenzverfahren Unternehmen zuzurechnen (12 Prozent; Deutschland: 14 Prozent), nachdem der Anteil zu Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/2009 bei mehr als 22 Prozent gelegen hatte (2021: 9 Prozent). Demgegenüber standen 2022 bei den übrigen Schuldnern 4.633 beantragte Insolvenzverfahren, darunter zwei Drittel bzw. 3.029 Verfahren von Verbrauchern. Im Vorjahresvergleich bedeutete dies eine Verringerung um insgesamt 13 Prozent (Verbraucher: -18 Prozent), nachdem die Fallzahlen von 2020 auf 2021, begünstigt durch die o. g. Gesetzesänderungen, in außergewöhnlichem Maße angestiegen waren. Langfristig betrachtet gingen die beantragten Insolvenzverfahren insgesamt seit 2010 bis 2022 nahezu kontinuierlich um jahresdurchschnittlich gut 4 Prozent (Unternehmen: -8 Prozent; übrige Schuldner: -3 Prozent) zurück.
Von den beantragten Unternehmensinsolvenzverfahren 2022 wurden mehr als drei Viertel eröffnet (78 Prozent; Deutschland: 72 Prozent), der Rest wurde mangels Masse abgewiesen. Bei den übrigen Schuldnern betrug die Eröffnungsquote 87 Prozent (Deutschland: 96 Prozent), darunter bei Verbrauchern sogar 99 Prozent.
Die von den Gläubigern angemeldeten voraussichtlichen Forderungen im Rahmen von Unternehmensinsolvenzverfahren übertrafen 2022 mit 631 Millionen Euro indes den für die übrigen Schuldner zu verzeichnenden Forderungswert in Höhe von 279 Millionen Euro. Mit Ausnahme von 2021 war das auch in allen anderen Jahren des Betrachtungszeitraums der Fall. Je beantragtem Insolvenzverfahren betrug die durchschnittliche Forderungshöhe damit jüngst mehr als eine Million Euro bei den Unternehmen, aber lediglich 60.000 Euro bei den übrigen Schuldnern (Insolvenzverfahren insgesamt: 174.000 Euro; Deutschland: 299.000 Euro).
Im Jahresverlauf unterliegen Zahl und Struktur der beantragten Insolvenzverfahren in Sachsen von Monat zu Monat üblicherweise nur moderaten Schwankungen. Eine deutliche Ausnahme hiervon bilden die von der Corona-Pandemie und den staatlichen Unterstützungsmaßnahmen zur Abmilderung ihrer wirtschaftlichen Folgen geprägten Jahre 2020 und 2021. Nach zwischenzeitlichen Höchstständen der Unternehmensinsolvenzen im April 2020 und der Gesamtzahl an (Verbraucher-)Insolvenzen im Juni 2020 gingen die jeweiligen Fallzahlen ab August bis zum Jahresende 2020 – bei tendenziell gestiegenen Forderungsvolumina – auf historisch niedrige Niveaus zurück. In dieser Zeit vor allem von Seiten der Verbraucher möglicherweise ausgebliebene oder aufgeschobene Insolvenzanträge spiegeln sich in den stark erhöhten Fallzahlen in der 1. Jahreshälfte 2021 wider, wozu das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens für Einzelunternehmen bzw. Kleingewerbetreibende, ehemals selbstständig Tätige und Verbraucher maßgeblich beigetragen haben dürfte. Darüber hinaus nahm mit dem Ende der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen bei pandemiebedingter Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung ab dem 2. Quartal 2021 auch die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzverfahren und die damit in Verbindung stehenden Forderungen bis zum aktuellen Rand wieder sichtbar zu.
- Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens für Einzelunternehmen bzw. Kleingewerbetreibende, ehemals selbstständig Tätige und Verbraucher Weiterleitung zum Bundesgesetzblatt
- Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (darin: Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen bei pandemiebedingter Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung) Weiterleitung zum Bundesgesetzblatt
Struktur der Insolvenzverfahren nach Wirtschaftszweigen bzw. Art des Schuldners
Nach Wirtschaftszweigen differenziert entfiel ein Fünftel aller Unternehmensinsolvenzen in Sachsen 2022 auf das Baugewerbe. Dahinter folgten die Bereiche Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen sowie Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen. Jeweils knapp ein Zehntel wurde zudem im Verarbeitenden Gewerbe, im Bereich Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen sowie im Gastgewerbe verzeichnet.
Hinsichtlich der Rechtsform dominierten bei den angemeldeten Unternehmensinsolvenzverfahren zu relativ gleichen Anteilen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (48 Prozent; Deutschland: 58 Prozent) sowie Einzelunternehmen und Kleingewerbetreibende (44 Prozent; Deutschland: 34 Prozent). Noch gut 6 Prozent entfielen auf Personengesellschaften, die verbleibenden 2 Prozent auf sonstige Rechtsformen wie z. B. Aktiengesellschaften, Genossenschaften oder Vereine.
Auf Seiten der übrigen Schuldner waren 2022 sachsenweit zwei von drei angemeldeten Insolvenzverfahren den Verbrauchern zuzurechnen (Deutschland: 73 Prozent). Mit großem Abstand folgten Nachlässe und Gesamtgut sowie zu je knapp einem Zehntel ehemals selbstständig Tätige mit Verbraucherinsolvenzverfahren bzw. Regelinsolvenzverfahren.
Weiterführende Angaben für kurz- wie längerfristige Entwicklungs- und Strukturvergleiche zurück bis 2008 enthält die nachfolgende Excel-Arbeitsmappe.
Insolvenzverfahren nach Kreisfreien Städten und Landkreisen
Regional betrachtet wurden auf Kreisebene 2022 die mit Abstand meisten Insolvenzverfahren (mehr als ein Fünftel aller Fälle in Sachsen) einmal mehr in der Kreisfreien Stadt Leipzig beantragt, sowohl von Unternehmen (111 Verfahren) als auch von übrigen Schuldnern (1.030 Verfahren; darunter Verbraucher: 635 Verfahren). Es folgten die beiden anderen Kreisfreien Städte Dresden und Chemnitz, auf die sachsenweit jeweils mehr als jedes zehnte Insolvenzverfahren entfiel. Am Ende des Rankings stand bei den übrigen Schuldnern (und somit auch in Summe) der Landkreis Meißen (172 Verfahren), bei den Unternehmensinsolvenzen war es der Landkreis Nordsachsen (11 Verfahren).
In Relation zur für Sachsen insgesamt ermittelten Zahl an Unternehmensinsolvenzen nach Wirtschaftszweigen wiesen in der Kreisfreien Stadt Leipzig das Baugewerbe, das Gastgewerbe, die Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen, der Bereich Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen sowie das Grundstücks- und Wohnungswesen überdurchschnittliche Anteilswerte zwischen 20 und 30 Prozent auf (Unternehmensinsolvenzen insgesamt: 18 Prozent). Entsprechende Angaben für die anderen Kreisfreien Städte und Landkreise enthält der Statistische Bericht D III 1 unter https://www.statistik.sachsen.de/html/insolvenzen.html.
Die Entwicklung des Insolvenzgeschehens gegenüber 2021, in Teilen noch durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie beeinflusst, variierte zwischen den einzelnen Kreisen wie auch hinsichtlich der Schuldnerarten stark. Unter Berücksichtigung der mitunter kleinen Fallzahlen reichte die Spanne bei den Unternehmensinsolvenzen von +61 Prozent im Landkreis Bautzen bis zu -45 Prozent im Landkreis Nordsachsen (Sachsen: +16 Prozent; Deutschland: +4 Prozent). Bei den übrigen Schuldnern stieg die Zahl der beantragten Insolvenzverfahren lediglich in den Landkreisen Görlitz sowie Sächsische Schweiz-Osterzgebirge um bis zu 14 Prozent an, in der Kreisfreien Stadt Chemnitz stagnierte sie. In allen anderen Regionen gab es Rückgänge zwischen -2 Prozent im Erzgebirgskreis und -38 Prozent im Vogtlandkreis (Sachsen: -13 Prozent; Deutschland: -14 Prozent).
Bezogen auf alle beantragten Insolvenzverfahren war der Anteil der Unternehmensinsolvenzen 2022 im Landkreis Nordsachsen mit knapp 5 Prozent am niedrigsten. Mehr als dreimal so hoch war er mit jeweils etwas über 15 Prozent im Vogtlandkreis, in der Kreisfreien Stadt Dresden sowie im Landkreis Görlitz (Sachsen: 12 Prozent; Deutschland: 14 Prozent).
Weitgehend korrespondierend dazu variierten die voraussichtlichen Forderungen je Verfahren insgesamt am aktuellen Rand von durchschnittlich 74.000 Euro im Landkreis Nordsachsen über 251.000 Euro im Landkreis Görlitz bis zu 509.000 Euro in der Kreisfreien Stadt Chemnitz (Sachsen: 174.000 Euro; Deutschland: 299.000 Euro).