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Umweltökonomische Gesamtrechnungen

Eckdaten für Sachsen

2019/2020
Merkmal Jahr Einheit Wert Veränderung zum
Vorjahr in %
Entnahmen aus der Natur und Verbrauch und zwar        
  Rohstoffverbrauch1) 2020 Mio. t 69,1 -22,6
  Primärenergieverbrauch 2020 TJ 604.759 -0,1
  Endenergieverbrauch 2020 TJ 369.393 1,3
Abgaben an die Natur, und zwar        
  Emissionen an Treibhausgasen 2019 1.000  t CO2-Äquivalente 49.755 ...
  Abwassereinleitung2) 2019 Mio. m³ 459,5 -4,2
  Abgabe von Abfällen 2020 1.000 t 11.753 -5,0
Rohstoffproduktivität3) (BIP/ Rohstoffverbrauch1)) 2020 1.000 EUR je t 1,86 24,7
Endenergieproduktivität3) (BIP/ Endenergieverbrauch) 2020 EUR je GJ 348,35 -4,7

      
1) Direkter Materialeinsatz abiotischer Materialien (DMIa) einschließlich Empfang minus Versand (Saldo) aus dem Handel zwischen den Bundesländern.
2) Veränderung 2019 zu 2016 (Erhebung 3jährlich), 2019 vorläufige Werte.
3) Berechnungsstand für das Bruttoinlandsprodukt (BIP): August 2022/März 2023.
Datenquelle: Gemeinschaftsveröffentlichung Umweltökonomische Gesamtrechnungen der Länder.
Zeichenerklärung

Letzte Aktualisierung: 31.07.2023

 

Umweltökonomische Gesamtrechnungen (P V 1)

Aktueller Berichtsstand: 2020
Nächster Berichtsstand: 2022, voraussichtlich verfügbar: wird nicht mehr veröffentlicht

Statistikportal

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.statistikportal.de. Ergebnisse werden für alle Bundesländer und Deutschland insgesamt dargestellt.

Statistisches Bundesamt (Destatis)

Statistikerläuterungen

Zielsetzungen der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen

Die Berücksichtigung der Wechselbeziehungen zwischen Wirtschaft und Umwelt gewinnt für wichtige politische Maßnahmen immer mehr an Bedeutung. Die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR) sind der Bereich innerhalb der Gesamtrechnungssysteme der amtlichen Statistik, der sich mit Fragestellungen beschäftigt, wie: »Welche Rolle spielt die Umwelt für die Ökonomie? Welche Auswirkungen haben umgekehrt die wirtschaftlichen Aktivitäten auf die Umwelt?«. Betrachtet werden Umweltbelastungen, Umweltzustand und Umweltschutzmaßnahmen. Diese Inhalte haben im Zusammenhang mit der komplementären Stellung der UGR zu den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) sowie zur Erwerbstätigenrechnung (ETR) zu einer rasanten Entwicklung der UGR in den letzten Jahren beigetragen. Einheitliche Abgrenzungen, Gliederungen und Klassifizierungen im System der regionalen Gesamtrechnungssysteme ermöglichen übergreifende Betrachtungen und Auswertungen ökonomisch-ökologisch-sozialer Zusammenhänge. Die UGR sind in diesem Zusammenhang ein bedeutsamer Baustein, der statistisch belastbare Informationen zu Themen der Nachhaltigkeitspolitik in den Bereichen Wirtschaft und Umwelt liefert.

Arbeitsweise in den umweltökonomischen Gesamtrechnungen

Im Rahmen der UGR werden keine statistischen Erhebungen durchgeführt, sondern bestehende Datenbestände genutzt. Die umfassendste Grundlage bilden dabei die Daten der amtlichen Statistik. Ergebnisse aus nahezu allen fachstatistischen Erhebungsbereichen fließen in unterschiedlichem Umfang in die Berechnungen und das Informationsangebot ein.  Zur Vervollkommnung der UGR werden zusätzlich Angaben aus alternativen Datenquellen erschlossen sowie mit Hilfe von Schätzansätzen ermittelt. UGR haben sich auf internationaler, nationaler sowie auf Ebene der Bundesländer etabliert. Jede Ebene arbeitet im Abgleich zu den benachbarten Ebenen an der Weiterentwicklung seiner Berechnungsmethoden und pflegt eigene Informationsangebote.  Das Informationsangebot zu den UGR wird für die nationale Ebene vom Statistischen Bundesamt und für die Ebene und den Vergleich der Bundesländer vom Arbeitskreis Umweltökonomische Gesamtrechnungen der Länder (AK UGRdL) bereitgestellt. Diese Angebote werden von eigenen Publikationen der Statistischen Ämter im Verbund ergänzt.

Arbeitskreis Umweltökonomische Gesamtrechnungen der Länder (AK UGRdL)

Abgestimmte Umweltökonomische Gesamtrechnungen auf Ebene der Bundesländer gibt es seit 1998, dem Gründungsjahr einer gleichnamigen Arbeitsgruppe. Seit 2009, mit der Beteiligung aller Statistischen Ämter, arbeitet das Gremium als Arbeitskreis. Von Beginn an war das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen an den Arbeiten zu den UGR auf Ebene der Bundesländer beteiligt. Die durch ihre Methodenvielfalt gekennzeichneten UGR werden von den Mitgliedern im Arbeitskreis arbeitsteilig, schrittweise und mit thematischen Schwerpunkten bearbeitet. Ergebnisse werden grundsätzlich immer für alle Bundesländer erstellt. Regelmäßig werden vom AK UGRdL über das Statistikportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter https://www.statistikportal.de/de/ugrdl umfassende Ergebnisse zum Rohstoff-, Energie-, Wasser-und Flächenverbrauch sowie zu den Luftemissionen, zur Abfall- und Abwasserentsorgung als Schnittstelle zur Natur (Entnahme von Materialien aus der Natur, Abgabe an die Natur, strukturelle Eingriffe in die Natur) bereitgestellt. Darüber hinaus liegen Ergebnisse zu den umweltbezogenen Steuern, den Umsätzen und der Beschäftigung in der Umweltwirtschaft vor. Das Informationsangebot besteht aus Tabellen, Grafiken, Analysen sowie Begriffserläuterungen (Glossar) und Methodenbeschreibungen. Die eigenen Veröffentlichungen des Statistischen Landesamtes Sachsen zu den UGR ergänzen das Informationsangebot des AK UGRdL um Aspekte, die aus sächsischer Sicht bedeutsam sind.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

Abbauland

Unbebaute Flächen, die vorherrschend durch Abbau der Bodensubstanz genutzt werden.

Abfall

Abfälle sind alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Abfälle zur Verwertung sind Abfälle, die verwertet werden. Abfälle, die nicht verwertet werden, sind Abfälle zur Beseitigung (Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBI I S. 212)).
Die geordnete Entsorgung des Abfalls ist zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere zum Schutz der Umwelt, geboten und gesetzlich geregelt. Statistisch erfasst werden Art, Menge, Herkunft und Verbleib des eingesammelten, behandelten, gelagerten sowie des abgegebenen Abfalls.

Abfallentsorgung

Die Abfallentsorgung umfasst die Einsammlung sowie die Beseitigung oder Verwertung von Abfällen. Sie kann sowohl durch die Betriebe/Unternehmen der Entsorgungswirtschaft wahrgenommen werden als auch von Betrieben/Unternehmen durchgeführt werden, die Abfälle in eigenen Anlagen verwerten oder beseitigen.

Abfallentsorgungsanlagen

Abfallentsorgungsanlagen sind Anlagen zur Verwertung oder Beseitigung von Abfällen. Entsprechend der Art der Abfälle und ihrem Schadstoffgehalt erfolgt deren Entsorgung in verschiedenen Anlagen, in denen sie bestimmten Behandlungsverfahren unterzogen werden. Zu solchen Anlagen zählen u. a. Deponien, thermische Abfallbehandlungsanlagen, Feuerungsanlagen mit energetischer Verwertung von Abfällen, biologische Behandlungsanlagen, chemisch/physikalische Behandlungsanlagen, mechanisch (-biologische) Abfallbehandlungsanlagen, Schredderanlagen/Schrottscheren, Bodenbehandlungsanlagen und sonstige Behandlungsanlagen, weiterhin Sortieranlagen, Demontageanlagen für Altfahrzeuge und Zerlegeeinrichtungen für Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie Anlagen zur Aufbereitung und Verwertung von Bauabfällen.

Abiotische Rohstoffe

Abiotische Rohstoffe sind nicht erneuerbare Rohstoffe. Im Gegensatz zu den biotischen Rohstoffen, die sich bei nachhaltiger Bewirtschaftung reproduzieren, sind einmal verbrauchte abiotische Rohstoffe mit Blick auf die Lebensgrundlagen zukünftiger Generationen unwiederbringlich verloren. Die Erfassung der abiotischen Rohstoffe erfolgt getrennt nach verwerteten abiotischen Rohstoffen wie Energieträgern, Erzen und sonstigen mineralischen Rohstoffen einschließlich Torf und nach nicht verwerteten abiotischen Rohstoffen (Abraum der Braunkohle, Bergematerial von Energieträgern und mineralischen Rohstoffen sowie Bodenaushub).

Abwasser

Das Abwasser ist nach häuslichem, gewerblichem, indust-riellem, landwirtschaftlichem und sonstigem Gebrauch verändertes (verunreinigtes), abfließendes, auch von Niederschlägen stammendes und in die Kanalisation gelangendes Wasser. In der Erhebung über die öffentliche Abwasserentsorgung wird zwischen häuslichem und betrieblichem Schmutzwasser sowie Fremdwasser (z. B. in die Kanalnetze eindringendes Grundwasser, eingeleitetes Drainagewasser) und Niederschlagswasser unterschieden.

Abwasserbehandlungsanlage

Abwasserbehandlungsanlagen sind Anlagen zur Reinigung des Abwassers (auch von Teilmengen). Im Rahmen der Erhebungen zur Abwasserentsorgung sind Öl- und Fettabscheider, Rechen- und Siebanlagen, Hauskläranlagen u. Ä. nicht einbezogen.

Abwassereinleitung in die Natur

Abwasser entsteht durch den Einsatz von Wasser in der Produktion oder beim Konsum. Das angefallene Abwasser – einschließlich des ungenutzt abgeleiteten Wassers und des Saldos von Abwasserzuleitungen und -ableitungen an andere Bereiche – wird von den Wirtschaftsbereichen und privaten Haushalten der Region (des Bundeslandes) nach Behandlung oder unbehandelt direkt oder indirekt (über die öffentliche Abwasserentsorgung oder andere Betriebe) in die Natur eingeleitet. Nach dem Konzept der UGR zählen das Fremd- und Niederschlagswasser ebenso wie die Wasserverluste und Verdunstung nicht zur Abwassereinleitung.

Ackerland

Ackerland besteht aus Flächen der landwirtschaftlichen Feldfrüchte einschließlich Hopfen, Grasanbau (zum Abmähen oder Abweiden) sowie Gemüse, Erdbeeren, Blumen und sonstige Gartengewächse im feldmäßigen Anbau und im Erwerbsgartenbau, auch unter Glas oder anderen begehbaren Schutzabdeckungen. Ebenso zählen dazu Ackerflächen mit Obstbäumen, bei denen das Obst nur die Nebennutzung, Ackerfrüchte aber die Hauptnutzung darstellen, sowie Schwarz-/Grünbrache und stillgelegte Ackerflächen im Rahmen der Stilllegung. Nicht zum Ackerland rechnen Ackerflächen, die aus sozialen, wirtschaftlichen oder anderen Gründen brachliegen sowie Flächen mit Dauerkulturen. Zu diesen werden Kulturpflanzen gerechnet, die über fünf Jahre oder länger auf einer Fläche verbleiben und wieder-kehrende Erträge liefern (Ausnahmen hierzu sind jedoch z. B. Hopfen, Spargel, Erdbeeren).

Angereichertes Grundwasser

Das angereicherte Grundwasser besteht überwiegend aus planmäßig versickertem Oberflächenwasser, echtem Grundwasser und gegebenenfalls Uferfiltrat. Zur Erhöhung des Grundwasserdargebots wird Oberflächenwasser, gereinigtes Abwasser oder Grundwasser anderer Einzugsgebiete über Versickerungsbecken, -gräben oder -brunnen in den Untergrund eingebracht, wo es sich nach entsprechend langer Fließstrecke und Verweilzeit an die Eigenschaften natürlicher Grundwässer angleicht.

Betriebe mit ökologischem Landbau

Betriebe mit ökologischem Landbau sind landwirtschaftliche Betriebe, die Nahrungsmittel möglichst umweltschonend und energiesparend herstellen und den Naturhaus-halt so wenig wie möglich belasten wollen. Diese Betriebe wirtschaften nach den Richtlinien der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 bzw. seit 2010 nach den Richtlinien der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und unterliegen dem Kontrollverfahren dieser jeweiligen Verordnung.

Betriebsfläche

Betriebsflächen sind unbebaute Flächen, die überwiegend gewerblich, industriell oder für Zwecke der Ver- und Entsorgung genutzt werden, sofern diese Flächen nicht in die Position »Gebäude- und Freifläche« einzubeziehen sind. Zur Betriebsfläche gehören Abbauland (z. B. Kiesgruben, Steinbrüche), Halden, Lagerplätze, Deponien und dergleichen.

Bevölkerung

Als Bevölkerung (Einwohner) wird die Anzahl der Personen bezeichnet, die an einem bestimmten Ort bzw. in einer bestimmten territorialen Einheit (Gemeinde, Kreis usw.) ihren ständigen Wohnsitz (Hauptwohnsitz) haben, einschließlich der dort für längere Zeit als wohnhaft gemeldeten Ausländer, ohne Angehörige der im Land stationierten ausländischen Streitkräfte und der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen. Einwohnerzahlen werden zum Stichtag 30.06. bzw. 31.12. oder als Jahresdurchschnitt ausgewiesen.

Biomasse

Unter Biomasse ist der biologisch abbaubare Anteil von Erzeugnissen, Abfällen und Rückständen aus der Landwirtschaft (einschließlich tierischer und pflanzlicher Stoffe), der Forstwirtschaft, der Fischwirtschaft und damit verbundener Industriezweige sowie der biologisch abbaubare Anteil von Abfällen aus Industrie und Haushalten zu verstehen.

Biotische Rohstoffe

Biotische Rohstoffe sind erneuerbare, natürlich vorkommende Stoffe tierischer oder pflanzlicher Herkunft. Die Erfassung der biotischen Rohstoffe erfolgt getrennt nach verwerteten und nicht verwerteten biotischen Rohstoffen. Zu den verwerteten biotischen Rohstoffen gehören die pflanzliche Biomasse aus der Landwirtschaft (pflanzliche Ernte- und Futterprodukte), die Biomasse aus der Forstwirtschaft (Holz) und die Biomasse von Tieren (Fischerei und Jagdstrecke). Im Gegensatz dazu wird zu den nicht verwerteten biotischen Rohstoffen u. a. die nicht verwertete Biomasse aus der Landwirtschaft (z. B. Stroh, Zwischenfrüchte) und der Fischerei (Beifang) gezählt. Gezüchtete Nutztiere sind keine Rohstoffe im Sinne der UGR und werden daher nicht berücksichtigt.

Blends

Blends sind Gemische bzw. Zubereitungen aus mindestens zwei Stoffen, die mindestens einen klimawirksamen Stoff enthalten. Sie bestehen aus hauptsächlich voll- und/oder teilhalogenierten Kohlenwasserstoffen mit definierter Zusammensetzung.

Boden, Steine und Baggergut

Diese Position des Materialkontos umfasst insbesondere Massenbewegungen von Boden und anstehendem Gestein sowie ausgebaggertes Material. Dazu zählen insbe-sondere Materialien, die im Zuge von Konstruktions- und Bauarbeiten anfallen.

Bodenfläche

Die Bodenfläche ergibt sich aus der Addition einer sehr großen Zahl von Einzelflächen (Flurstücke) des Liegenschaftskatasters. Durch Neuvermessungen kann es dabei innerhalb einer Zeitreihe zu Änderungen der Summen kommen, auch wenn sich die Grenzen des Landes nicht verschoben haben. Vor 2016 dienten die Automatisierten Liegenschaftsbücher (ALB) als Erhebungsgrundlage. Seit 2016 ist das Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) mit einem bundesweit vereinbarten, veränderten und erweiterten Nutzungsartenkatalog die neue Erhebungsgrundlage. Die Vergleichbarkeit der Daten ab 2016 mit den Vorjahren ist aus methodischen Gründen erheblich eingeschränkt.

Bodensanierung

Der Bodensanierung dienen Maßnahmen zur Beseitigung oder Verminderung von umweltgefährlichen Stoffen und Zubereitungen in Böden oder zur Abschirmung vor Ausbreitung dieser Stoffe und Zubereitungen in Boden und Grundwasser. Umweltgefährlich sind gemäß § 3a Chemikaliengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3498, 3991) Stoffe oder Gemische, die selbst oder deren Umwandlungsprodukte geeignet sind, die Beschaffenheit des Naturhaushaltes von Wasser, Boden oder Luft, Klima, Tieren, Pflanzen oder Mikroorganismen derart zu verändern, dass dadurch sofort oder später Gefahren für die Umwelt herbeigeführt werden können. Die gefährlichen Stoffe werden mit biologischen, chemischen und physikalischen Verfahren entweder aus dem Boden entfernt oder im Boden immobilisiert bzw. verdünnt.

Bruttoinlandsprodukt

Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) misst die Produktion von Waren und Dienstleistungen im Inland, soweit diese nicht als Vorleistungen für die Produktion anderer Waren und Dienstleistungen verwendet werden. Von seiner Entstehung her gesehen ergibt sich das BIP als Summe der Bruttowertschöpfung aller Wirtschaftsbereiche zuzüglich der Gütersteuern und abzüglich der Gütersubventionen. Das Bruttoinlandsprodukt gilt als Indikator der wirtschaftlichen Gesamtleistung.

Bruttostromerzeugung

Die Bruttostromerzeugung umfasst die insgesamt erzeugte Strommenge eines Landes oder einer Region. Nach Abzug des Eigenverbrauchs der Kraftwerke verbleibt die Nettostromerzeugung.

Bruttowertschöpfung

Die Bruttowertschöpfung (BWS) ergibt sich als Differenz aus den Produktionswerten und den Vorleistungen in den einzelnen Wirtschaftsbereichen und umfasst den im Produktionsprozess geschaffenen Mehrwert. Die BWS wird zu Herstellungspreisen nachgewiesen.

CH4 (Methan)

Methan (CH4) ist ein ungiftiges, farb- und geruchloses Gas. Nach Kohlendioxid ist es das bedeutendste von Menschen freigesetzte Treibhausgas, wobei es etwa 25-mal so stark klimawirksam ist, allerdings in deutlich kleineren Mengen in der Atmosphäre vorkommt. Methan wird in Deutschland hauptsächlich durch die Landwirtschaft (Viehhaltung) und aus Hausmülldeponien emittiert.

CO2 (Kohlendioxid)

Kohlendioxid (CO2) ist ein farb- und geruchloses, ungiftiges Gas, das natürlicher Bestandteil der Atmosphäre ist. CO2 entsteht in erster Linie bei der Verbrennung fossiler Energieträger (energiebedingte CO2-Emissionen). Es ist das dominanteste unter den klimarelevanten atmosphärischen Spurengasen. Klimawirksame CO2-Emissionen werden ebenfalls bei chemischen Reaktionen bestimmter Produkti-onsprozesse freigesetzt (prozessbedingte CO2-Emissionen).

CO2-Äquivalente

CO2-Äquivalente berücksichtigen das spezifische Treib-hauspotenzial (GWP = Global Warming Potential) eines Treibhausgases. Auf diese Weise kann die Klimawirksamkeit der emittierten Treibhausgase vergleichend abgeschätzt werden.

CO2-Emissionen

Die CO2-Emission beschreibt die Abgabe von CO2 in die Erdatmosphäre. Insbesondere durch die Verbrennung fossiler Energieträger werden große Mengen an Kohlendioxid in die Erdatmosphäre emittiert. Dies trägt zur zusätzlichen Erwärmung der Erdatmosphäre und den damit verbundenen Auswirkungen (Klimaveränderungen, Meeresspiegelanstieg usw.) bei.

CO2-Emissionen aus dem Endenergieverbrauch (Verursacherbilanz)

Bei der Verursacherbilanz handelt es sich um eine auf den Endenergieverbrauch eines Landes bezogene Darstellung der Emissionen.
Im Unterschied zur Quellenbilanz werden hierbei die Emissionen des Umwandlungsbereichs nicht als solche ausgewiesen, sondern nach dem Verursacherprinzip den sie verursachenden Endverbrauchersektoren zugeordnet. Beim Energieträger Strom erfolgt die Anrechnung der dem Endverbrauch zuzurechnenden Emissionsmenge auf Grundlage des Brennstoffverbrauchs aller Stromerzeugungsanlagen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Der hierzu benötigte Faktor (Generalfaktor) ergibt sich als Quotient der Summe der Emissionen aller deutschen Stromerzeugungsanlagen, soweit sie für den inländischen Verbrauch produzieren, und der Summe des inländischen Stromendverbrauchs. Ein positiver Stromaußenhandelsüberschuss mit dem Ausland wird dabei unter Anlehnung an die Substitutionstheorie so bewertet, als sei er in inländischen Stromerzeugungsanlagen der allgemeinen Versorgung hergestellt worden. Aufgrund dieser teilweise modellhaften Berechnungsmethode ist ein direkter Zusammenhang mit den tatsächlich in einem Land angefallenen Emissionen, die in der Quellenbilanz dargestellt werden, nicht gegeben.

CO2-Emissionen aus dem Primärenergieverbrauch (Quellenbilanz)

Bei der Quellenbilanz handelt es sich um eine auf den Primärenergieverbrauch eines Landes bezogene Darstellung der Emissionen, unterteilt nach den Emissionsquellen Um-wandlungsbereich und Endenergieverbrauch.
Unberücksichtigt bleiben dabei die mit dem Importstrom zusammenhängenden Emissionen, dagegen werden die Emissionen, die auf die Erzeugung des exportierten Stroms zurückzuführen sind, in vollem Umfang nachgewiesen. Die Quellenbilanz ermöglicht Aussagen über die Gesamtmenge des im Land emittierten Kohlendioxids; wegen des Stromaußenhandels sind jedoch keine direkten Rückschlüsse auf das Verbrauchsverhalten der Endenergieverbraucher und den dadurch verursachten Beitrag zu den CO2-Emissionen eines Landes möglich.

Dauergrünland

Zum Dauergrünland zählen Grünlandflächen, die zur Futtergewinnung oder Streugewinnung oder zum Abweiden sowie zur Erzeugung erneuerbarer Energien bestimmt sind. Grünlandflächen mit Obstbäumen als Nebennutzung oder Flächen zur Gras- oder Heugewinnung als Hauptnutzung gehören ebenfalls zum Dauergrünland. Nicht zum Dauergrünland zählen Wiesen und Weiden mit Obstbäumen, bei denen das Obst die Hauptnutzung darstellt, der Grasanbau auf dem Ackerland und die Dauergrünlandflächen, die aus sozialen, wirtschaftlichen oder anderen Gründen nicht mehr genutzt werden (Sozialbrache).

Dauerkulturen

Zu den Dauerkulturen zählen landwirtschaftliche Kulturen außerhalb der Fruchtfolge, die den Boden während eines längeren Zeitraums beanspruchen (fünf Jahre oder länger), wie Baumobst- und Beerenobstanlagen, Nüsse, Rebland, Baumschulen sowie Weihnachtsbaumkulturen außerhalb des Waldes und andere Dauerkulturen (z. B. Korbweidenanlagen) sowie Dauerkulturen unter Glas oder anderen begehbaren dauerhaften Schutzabdeckungen. Nicht dazu zählen z. B. Hopfen, Spargel und Erdbeeren.

Deponie

Eine Deponie ist eine Abfallentsorgungsanlage zur dauerhaften, geordneten und kontrollierten Ablagerung von Abfall ohne/oder nach einer Vorbehandlung.

Direkte CO2-Emissionen

Als direkte CO2-Emissionen bezeichnet man das durch wirtschaftliche Aktivitäten bedingte direkte Aufkommen an energie- und prozessbedingten CO2-Emissionen innerhalb eines Landes. Sie werden u. a. durch die Höhe der Produktion und den Konsum der privaten Haushalte bestimmt. Mengenmäßig entspricht die Summe der direkten CO2-Emissionen der Wirtschaftsbereiche und privaten Haushalte der Summe der energiebedingten und der prozessbedingten CO2-Emissionen.

Direkter Materialeinsatz (DMI)

Der Direkte Materialeinsatz (DMI = Direct Material Input) misst die Entnahme und Verwertung von Primärmaterial für ökonomische Aktivitäten wie Produktion und Konsum. Im Unterschied zum Gesamtmaterialeinsatz (TMI = Total Material Input) findet im DMI die nicht verwertete Entnahme keine Berücksichtigung. Im Gegensatz zum Rohstoffverbrauch sind im DMI jedoch abiotische und biotische Rohstoffe und Güter enthalten. Der DMI ist außerdem – im Vergleich zum Inländischen Materialverbrauch (DMC = Domestic Material Consumption) – geeignet für Analysen auf Produktions- und Konsumprozessebene, wie Wirtschaftsstruktur und Produktionsverflechtungen.

Dissipativer Gebrauch von Produkten

Der dissipative Gebrauch von Produkten beinhaltet im Rahmen der UGRdL alle Materialabgaben, die mit Vorsatz in die Umwelt ausgebracht werden und für die in der Regel ein ökonomischer oder gesellschaftlicher Nutzen – z. B. Erhöhung der Bodenfruchtbarkeit oder der Verkehrssicherheit – unterstellt werden kann. Dabei verändert sich die Zusammensetzung dieser Materialien oder sie werden vollständig von der Umwelt aufgenommen. Unterschieden werden beim dissipativen Gebrauch von Produkten die Positionen: organischer Dünger, mineralischer Dünger, Pflanzenschutzmittel, Saatgut und Streusalz.

Dissipative Verluste

Unter dissipativen Verlusten werden im Rahmen der UGRdL Materialien zusammengefasst, welche durch den Gebrauch von Fahrzeugen an die Umwelt abgegeben werden. Die im Materialkonto diesbezüglich ausgewiesenen dissipativen Verluste umfassen die Positionen Reifenabrieb und Bremsabrieb.

Einsatzfaktor

Als Einsatzfaktoren werden im Rahmen der UGR die Produktionsfaktoren Arbeit, Kapital und Natur angesehen. Bezüglich des Faktors Natur erfolgt eine weitere Unterteilung in verschiedene Umwelteinsatzfaktoren. Hierzu zählen aus der Natur entnommene Rohstoffe, Energie, Wasser, die als Standort für wirtschaftliche Aktivitäten genutzte Fläche und die Nutzung der Senkenfunktion der Natur bei der Aufnahme von Rest- und Schadstoffen. Die Dienstleistungen der Umwelt durch Bereitstellung der Senkenfunktion können nur indirekt anhand der an die Natur abgegebenen Rest- und Schadstoffe gemessen werden.
Setzt man das Bruttoinlandsprodukt ins Verhältnis zu den verschiedenen Umwelteinsatzfaktoren, erhält man Umweltproduktivitäten.

Emission

Emission ist das Ablassen oder Ausströmen fester, flüssiger oder gasförmiger Stoffe aus Anlagen oder technischen Abläufen, die die Luft, das Wasser oder andere Umweltbereiche verunreinigen. Sie ist auch Bezeichnung für die solchermaßen abgegebenen Stoffe selbst. Im weiteren Sinne bezieht sich die Bezeichnung Emission auch auf Geräusche und Erschütterungen sowie auf Licht-, Wärme- und radioaktive Strahlen. Nach erfolgter Emission breiten sich die Schadstoffe durch Transmission (Übertragung) aus, ehe sie am Ort der Einwirkung als Immissionen gemessen werden. Verursacher von Emissionen werden Emittenten genannt.

Emissionsgruppe

Im Rahmen des Zulassungsverfahrens und der Kfz-Besteuerung werden aufgrund der unterschiedlichen Grenzwerttabellen diverser EG-Richtlinien die sogenannten Emissionsklassen auf Grundlage der einzelnen Eurostufen gebildet und bei Nutzfahrzeugen den jeweiligen Schadstoffklassen zugeordnet. Die Zuordnung basiert auf Grundlage des geltenden Typgenehmigungsrechts. In den Statistiken der Fahrzeugzulassungen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) werden diese Emissionsklassen zu Emissionsgruppen noch weiter zusammengefasst. Zum besseren Verständnis erhalten diese, dem allgemeinen Sprachgebrauch folgend, nutzerfreundliche Begriffe wie z. B. »EURO 5«.

Empfang und Versand von Rohstoffen und Gütern (Handel zwischen den Bundesländern)

Der Empfang und Versand von Rohstoffen und Gütern weist die zwischen den einzelnen Bundesländern über die Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasserstraße transportierten Mengen an Rohstoffen und Gütern aus. Die Erfassung dieser Mengen erfolgt getrennt nach biotischen und abiotischen Rohstoffen und Gütern. Der Empfang umfasst die aus anderen Bundesländern in das eigene Bundesland transportierten Mengen. Der Versand listet alle aus dem eigenen Bundesland in andere Bundesländer transportierten Mengen auf. Empfangs- und Versandmengen sind als Positionen im Materialkonto jedes Bundeslandes enthalten. Außerdem geht der Saldo in die Berechnung des Rohstoffverbrauches, des Direkten Materialeinsatzes (DMI), des Inländischen Materialverbrauches (DMC) und des Gesamtmaterialeinsatzes (TMI) ein.

Endenergie

Die Endenergie ist die dem Endverbraucher nach Umwandlungs- und Transportvorgängen zur Verfügung stehende Energie.

Endenergieverbrauch

Als Endenergieverbrauch wird die Verwendung von Energieträgern in den einzelnen Verbrauchergruppen ausgewiesen, soweit sie unmittelbar der Erzeugung von Nutzenergie dienen. Energetisch und energieökonomisch handelt es sich beim Endenergieverbrauch somit noch nicht um die letzte Stufe der Energieverwendung. Es folgen noch die Nutzenergiestufe (z. B. Nutzung als Licht, Kraft, Wärme) und die Energiedienstleistung.

Energiebedingte CO2-Emissionen

Als energiebedingte CO2-Emissionen wird das bei der Verbrennung fossiler Energieträger wie Kohle, Gas und Mineralöl freiwerdende Kohlendioxid bezeichnet. Energiebedingte CO2-Emissionen werden in CO2-Bilanzen (Quellen- oder Verursacherbilanz) dargestellt. Für UGR-Berechnungen wird die Quellenbilanz zugrunde gelegt.

Energiebilanz

In der Energiebilanz werden das Aufkommen und die Verwendung von Energieträgern möglichst lückenlos und detailliert nachgewiesen. Die Bilanz erfüllt somit bei der Beurteilung der ökonomisch-ökologischen Situation eines Landes eine wichtige analytische Funktion. Sie gibt Aufschluss über die energiewirtschaftlichen Veränderungen und erlaubt nicht nur Aussagen über den Verbrauch der Energieträger in den einzelnen Sektoren, sondern gibt ebenso Auskunft über den Fluss von der Erzeugung bis zur Verwendung in den verschiedenen Umwandlungs- und Verbrauchsbereichen.

Energieproduktivität

Die Energieproduktivität ist das Verhältnis der Bruttowertschöpfung zum jeweiligen Energieverbrauch eines Wirtschaftsbereiches bzw. aus gesamtwirtschaftlicher Sicht das Verhältnis vom Bruttoinlandsprodukt zum Energieverbrauch. Die Energieproduktivität kann bei Bezug auf den Primärenergieverbrauch als Primärenergieproduktivität oder bei Bezug auf den Endenergieverbrauch als Endenergieproduktivität ausgewiesen werden. Die Energieproduktivität gilt als Maßstab für die Effizienz im Umgang mit Energieressourcen.

Energieträger

Als Energieträger werden alle Quellen bzw. Stoffe bezeichnet, in denen Energie mechanisch, thermisch, chemisch oder physikalisch gespeichert ist. Aus Energieträgern kann direkt oder durch Umwandlung Energie gewonnen werden. Unterschieden werden Primär- und Sekundärenergieträger.
Bei Primärenergieträgern handelt es sich um Energieträger, die keiner Umwandlung unterworfen wurden. Dies sind Stein- und Braunkohle (roh), Hartbraunkohle, Erdöl, Erdgas und Erdölgas, Grubengas sowie die erneuerbaren Energieträger. Daneben werden die Kernenergie, die Abfälle sowie andere Energieträger (z. B. nichtbiogene Abfall- und Reststoffe, Synthesegas, Ölschiefer und Torf) als Primärenergieträger behandelt. Sekundärenergieträger sind Energieträger, die aus Umwandlung von Primärenergieträgern entstehen. Dies sind alle Stein- und Braunkohleprodukte sowie Mineralölprodukte, Gichtgas, Konvertergas, Kokerei-/ Stadtgas, Strom und Fernwärme.

Erholungsfläche

Erholungsflächen sind unbebaute Flächen, die dem Sport und der Erholung dienen. Dazu zählen Sportflächen, Grünanlagen und Campingplätze.

Erneuerbare (regenerative) Energieträger

Erneuerbare Energieträger sind natürliche Energievorkommen, die auf permanent vorhandene oder auf sich in überschaubaren Zeiträumen von wenigen Generationen regenerierende Energieströme zurückzuführen sind. Dazu gehören Wasserkraft, Windkraft, Solarenergie, Biomasse, Geothermie, Umgebungswärme, Klärgas und Deponiegas. Man unterscheidet erneuerbare von nicht regenerierbaren fossilen Energieträgern (z. B. Kohle, Erdöl, Erdgas), deren Vorräte begrenzt sind.

Erwerbstätige

Zu den Erwerbstätigen zählen alle Personen, die als Arbeitnehmer oder Selbstständige eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben, unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden Arbeitszeit. Für die Zuordnung als Erwerbstätige ist es unerheblich, ob aus dieser Tätigkeit der überwiegende Lebensunterhalt bestritten wird. Im Falle mehrerer Tätigkeiten wird der Erwerbstätige nur einmal gezählt (Personenkonzept). Maßgebend für die Zuordnung zur Stellung im Beruf bzw. zu einem Wirtschaftsbereich ist die zeitlich überwiegende Tätigkeit. Nicht zu den Erwerbstätigen rechnen Personen als Verwalter ihres Privatvermögens (z. B. Immobilien, Geldvermögen, Wertpapiere).
Die Darstellung der Erwerbstätigkeit erfolgt als jahresdurchschnittliche Größe nach dem Inlandskonzept (Erwerbstätige am Arbeitsort). Erfasst werden demnach alle Personen, die im jeweiligen Gebiet ihren Wohn- und Arbeitsort haben, zuzüglich der außerhalb dieses Gebietes wohnenden Personen, die als Einpendler in diese Region ihren Arbeitsort erreichen.

FKW

Bei den FKW handelt es sich um vollhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe, deren Wasserstoffatome vollständig durch Fluoratome ersetzt sind. Sie besitzen ein hohes Treibhauspotenzial.

Flächenversiegelung

Unter versiegelten Flächen werden die Flächen verstanden, die aus städtebaulicher Sicht überbaut oder befestigt sind (z. B. wassergebundene Oberflächen, asphaltierte, betonierte oder gepflasterte Flächen). Versiegelte Flächen außerhalb der Siedlungs- und Verkehrsfläche werden in den Berechnungen der UGRdL nicht berücksichtigt.

Fremdbezug von Wasser

Fremdbezug von Wasser bezeichnet diejenige Wassermenge, die ein Unternehmen von einem anderen Unternehmen zum Einsatz im eigenen Unternehmen oder zur Weiterleitung bzw. Verteilung an andere Letztverbraucher bezieht.

Fremdwasser

Fremdwasser ist ein zusammenfassender Begriff für alle Wässer, die weder durch häuslichen oder gewerblichen bzw. industriellen Gebrauch verunreinigt wurden (Schmutzwasser) noch aus Niederschlägen stammen. Im Einzelnen sind dies insbesondere Drainage- und Sickerwasser, in die Kanalnetze eindringendes Grundwasser, über einen Schmutzwasserkanal (z. B. über Schachtabdeckungen) zufließendes Oberflächenwasser, unerlaubt über Fehlanschlüsse eingeleitetes Wasser und Wasserhaltungen von Baustellen.

Gebäude- und Freifläche

Gebäude- und Freiflächen sind Flächen mit Gebäuden (Gebäudeflächen) und unbebaute Flächen (Freiflächen), die Zwecken der Gebäude untergeordnet sind (z. B. Vor- und Hausgärten, Spiel- und Stellplätze, Betriebsgelände).

Gefährliche Abfälle

(ehemals besonders überwachungsbedürftige Abfälle)
Mit der Änderung des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz – KrW-/AbfG) vom 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1619) wurden die Begriffsbestimmungen im deutschen Abfallrecht an das EU-Recht angepasst. Die ehemals »besonders überwachungsbedürftigen Abfälle« werden seither, so auch im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), das das KrW-/AbfG ablöste, als »gefährliche Abfälle« bezeichnet, alle übrigen Abfälle sind »nicht gefährliche Abfälle«.
Besonders überwachungsbedürftig bzw. gefährlich sind alle Abfälle aus gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen, die nach ihrer Art, Beschaffenheit oder Menge im besonderen Maße gesundheits-, luft- oder wassergefährdend, explosibel oder brennbar sind oder Erreger übertragbarer Krankheiten enthalten bzw. hervorbringen können.
Entsprechende Abfallarten sind in der Bestimmungsverordnung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle ausdrücklich genannt. An die Entsorgung des besonders überwachungsbedürftigen Abfalls sind besondere Überwachungsmodalitäten (obligatorische Nachweisverfahren) und besondere technische Anforderungen (gemäß der Technischen Anleitung zur Verwertung, Behandlung und sonstigen Entsorgung von Siedlungsabfällen) geknüpft.

Gelegenheitsverkehr

Der Begriff Gelegenheitsverkehr kommt aus dem Personenbeförderungsrecht (Personenbeförderungsgesetz – PBefG). Gelegenheitsverkehr ist die Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen, die nicht Linienverkehr sind (u. a. Verkehr mit Taxen, Ausflugsfahrten).

Gesamtmaterialeinsatz (TMI)

Der Gesamtmaterialeinsatz (TMI = Total Material Input) fasst, mit Ausnahme der entnommenen Gase, die gesamte Entnahmeseite des Materialkontos zusammen. Er weist auf das Volumen und das Spektrum von Umweltbelastungen hin, die durch die Gewinnung und den Einsatz von Primärmaterialien entstehen. Auf diese Weise lässt sich der Verbrauch nicht erneuerbarer Rohstoffe, die Übernutzung erneuerbarer Ressourcen und die Beeinträchtigung von Atmosphäre und Gewässern einschließlich Grundwasser durch die Entnahme von Rohstoffen erfassen.

Grundwasser

Grundwasser ist Wasser, das durch Versickerung in den Boden gelangt bzw. aus aufsteigenden Gesteinsschmelzen frei geworden ist und Hohlräume der lockeren Erde und des anstehenden Gesteins ausfüllt und keinen natürlichen Austritt hat.

Güter

Als Güter werden im Sinne der UGRdL alle Rohstoffe, Halb- und Fertigwaren angesehen. Zu Halb- und Fertigwaren zählen Materialien unterschiedlichen Verarbeitungsgrades, die – ausgehend von einer oder mehreren Rohstoffarten – bereits eine Be- bzw. Verarbeitung oder anderweitige Umwandlung erfahren haben. Hierzu werden beispielsweise auch Nutztiere und daraus hergestellte Produkte (Fleisch, Milch, Eier, Wolle, etc.) gerechnet. Der im Handel zwischen den Bundesländern verwendete Güterbegriff orientiert sich am Güterverzeichnis für die Verkehrsstatistik (bis 2007 NST/R, ab 2008 NST-2007). Die dort aufgeführten Güter werden in den UGR in biotische Güter und abiotische Güter unterteilt.

Haushalt (Privathaushalt)

Ein Privathaushalt ist eine aus mindestens einer Person bestehende systemunabhängige Wirtschaftseinheit. Besteht diese Einheit aus mindestens zwei Personen, handelt es sich um einen Mehrpersonenhaushalt. Personen, die allein wirtschaften, bilden einen Einpersonenhaushalt, auch dann, wenn sie zusammen mit anderen Personen in einer Wohnung wohnen (z. B. Untermieter).

Hausmüll

Unter Hausmüll werden Abfälle verstanden, die hauptsächlich aus privaten Haushalten stammen. Sie werden von den Entsorgungspflichtigen selbst oder von beauftragten Dritten in genormten, im Entsorgungsgebiet vorgeschriebenen Behältern transportiert und der weiteren Entsorgung zugeführt.
Davon abgegrenzt werden Sperrmüll, organische Abfälle, Wertstoffe u. a., die ebenfalls von privaten Haushalten stammen, aber getrennt vom Hausmüll gesammelt werden. Zusammen mit dem Hausmüll werden sie zu Haushaltsabfällen zusammengefasst.

Haus- und Nutzgärten

Zu den Haus- und Nutzgärten gehören Flächen, auf denen landwirtschaftliche Erzeugnisse (Gartengewächse wie Obst, Gemüse, Zierpflanzen oder Kartoffeln) für den Eigenbedarf angebaut werden.

H-FKW

Hierbei handelt es sich um teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe, deren Wasserstoffatome teilweise durch Fluoratome ersetzt sind. Gleich den FKW besitzen sie ein Treibhauspotenzial.

Immission

Nach Bundesimmissionsschutzgesetz sind Immissionen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen. Das Ausmaß der Schädigung hängt von der Verweildauer und Konzentration der Schadstoffe am Ort der Einwirkung ab.

Indikatoren

Indikatoren sind gemessene bzw. berechnete quantitative Messgrößen, die oft als Teile (Einzelindikatoren) von themenbezogenen Indikatorsystemen in repräsentativer Form Aussagen über einen bestimmten Sachverhalt erlauben. Sie haben grundsätzlich einen deskriptiven Charakter und beschreiben die zeitliche Entwicklung aus nachträglicher Sicht, stellen also keine Prognosegrößen dar.

Inländischer Materialverbrauch (DMC)

Der Inländische Materialverbrauch (DMC = Domestic Matrial Consumption) gibt die Gesamtmenge an verwerteten Materialien für den Verbrauch innerhalb einer Volkswirtschaft, hier Bundesland, an.
Im Gegensatz zum Direkten Materialeinsatz (DMI = Direct Material Input) wird hier die Ausfuhr abgezogen. Doppelzählungsfrei auch über verschiedene Länder aggregierbar eignet er sich zur Betrachtung einzelner Materialarten innerhalb des inländischen Materialeinsatzes.

Investitionen für den Umweltschutz

Umweltschutzinvestitionen sind jener Teil eines Gesamtinvestitionsbetrages, der von Betrieben und Unternehmen mit der ausschließlichen oder überwiegenden Zielsetzung aufgewendet wurde, eine Verringerung, Vermeidung oder Beseitigung von schädlichen Emissionen in die Umwelt zu bewirken bzw. eine schonende Nutzung von Ressourcen zu ermöglichen.

Kanalisation, öffentliche

Unter öffentlicher Kanalisation wird das Leitungssystem verstanden, das ausschließlich dazu bestimmt ist, Abwasser (Schmutz- und/oder Niederschlagswasser) zu sammeln und abzuleiten. Beim Mischsystem werden in einem Kanal Schmutz- und Niederschlagswasser gemeinsam abgeleitet. Als Trennsystem wird das Kanalnetz bezeichnet, in dem Schmutz- und Regenwasser getrennt abgeleitet werden.

Klimawirksame Stoffe

Als klimawirksame Stoffe gelten hier ausschließlich Fluorderivate der aliphatischen und cyclischen Kohlenwasserstoffe (FKW, H-FKW) mit bis zu zehn (vor 2015 mit bis zu sechs und vor 2005 mit bis zu sieben) Kohlenstoffatomen einschließlich ihrer klimarelevanten Anteile in Stoffgemischen (Blends).

Kompostierungsanlagen

Kompostierungsanlagen sind Anlagen zur Verwertung biologisch abbaubarer organischer Abfälle (Bioabfall, Klärschlamm, Gartenabfälle und andere). In Kompostierungsanlagen werden die organischen Bestandteile von Abfällen durch Mikroorganismen und Kleintiere zersetzt und in verwertbaren Kompost umgewandelt.

Kreislaufnutzung des Wassers

Kreislaufnutzung liegt vor, wenn Wasser in einem Kreislaufsystem laufend umgewälzt und immer wieder für denselben Zweck genutzt wird. Dabei werden nur relativ geringe Mengen durch Zuleitung von außen ergänzt bzw. aufgefrischt.

Landschaftsschutzgebiete

Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist

  • zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
  • wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder
  • wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung. (§ 26 Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706) geändert worden ist).

Gegenüber den Naturschutzgebieten handelt es sich hierbei in der Regel um großflächige Gebiete mit geringeren Einschränkungen für andere Nutzungen.

Landwirtschaftlicher Betrieb

Ein landwirtschaftlicher Betrieb oder ein Bauernhof ist eine technisch-wirtschaftliche Einheit mit einer einheitlichen Betriebsführung, die landwirtschaftliche Tätigkeiten im Wirtschaftsgebiet der Europäischen Union entweder als Haupt- oder Nebentätigkeit ausübt. Zusätzlich kann der Betrieb auch andere (nichtlandwirtschaftliche) Produkte und Dienstleistungen hervorbringen.

Landwirtschaftlich genutzte Fläche

In der Agrarstatistik umfasst die landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) alle landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen. Zu ihr zählen im Einzelnen Ackerland, Dauergrünland, Dauerkulturen (z. B. Rebland, Obstanlagen, Baumschulflächen, Weihnachtsbaumkulturen sowie Korbweiden- und Pappelanlagen außerhalb des Waldes) nebst Haus- und Nutzgärten (ohne Ziergärten). Sämtliche zu einem Betrieb gehörenden Flächen werden in derjenigen Gemeinde nachgewiesen, in welcher sich der Betriebssitz befindet (Betriebsprinzip).

Landwirtschaftsfläche

In der Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung sind Landwirtschaftsflächen unbebaute Flächen, die dem Ackerbau, der Wiesen- und Weidewirtschaft, dem Garten-, Obst- und Weinbau oder den Baumschulen dienen. Einbezogen werden darüber hinaus Moor, Heide, Brachland sowie unbebaute Flächen (landwirtschaftliche Betriebsflächen), die überwiegend dem landwirtschaftlichen Betrieb dienen. Nicht hierzu gehören Parks.

Lärm

Lärm ist eine als störend empfundene Folge oder Häufung von lauten Geräuschen. Die Beeinträchtigung des Wohlbefindens hängt außer von der Lautstärke oder dem Schalldruckpegel wesentlich von der Reizschwelle des Betroffenen und dessen subjektiver Einstellung zu bestimmten Schallquellen sowie von der Dauer und zeitlichen Abfolge der Lärmeinwirkung ab.

Linien(nah)verkehr

Der Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können. Der Liniennahverkehr ist dazu bestimmt, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen, indem Personen auf allgemein zugängliche Verkehrsmittel (z. B. Straßenbahnen und Omnibusse) zur Beförderung zurückgreifen können.

Materialkonto

Das Materialkonto ist die zusammenfassende Darstellung der gesamtwirtschaftlichen Material- und Energieflüsse eines Bundeslandes, differenziert nach den Kategorien »Materialentnahme aus der Umwelt« und »Materialabgabe an die Umwelt«:
Die Entnahmen umfassen die aus der inländischen (hier: Bundesland) Natur entnommenen Rohstoffe, die Gasentnahme für Verbrennungs- und Atmungsprozesse sowie alle Rohstoffe und Güter, die aus dem Ausland importiert und aus anderen Bundesländern empfangen wurden. Zu den Abgaben gehören Luftemissionen, Emissionen im Abwasser, Stoffausbringung (vor allem in Form von Düngemitteln), dissipative Verluste (z. B. Reifenabrieb), die Abgabe von sonstigen Gasen (z. B. Atmungsemissionen) sowie in das Ausland exportierte und in andere Bundesländer versandte Rohstoffe und Güter.
Alle Angaben erfolgen in physischen Einheiten (Tonnen). Die Differenz aus den Kategorien Entnahme und Abgabe stellt die Veränderung des Materialbestandes innerhalb des wirtschaftlichen Systems dar und beinhaltet auch den deponierten Abfall. Nachrichtlich werden Daten zur Wasserentnahme und -abgabe hinzugefügt. Das Materialkonto erfasst dabei nur solche Materialflüsse, die mit einer Überschreitung der Systemgrenzen (ökonomisches System, Natur) verbunden sind, nicht jedoch solche, die zwischen den Produktionsbereichen bzw. den Kategorien der letzten Verwendung stattfinden.

Mehrfachnutzung des Wassers

Mehrfachnutzung liegt vor, wenn dasselbe Wasser nacheinander für verschiedene Zwecke genutzt wird. Sie schließt die Wiederverwendung aufbereiteten Wassers ein.

Mikrozensus

Der Mikrozensus ist die amtliche Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt und wird seit 1957 jährlich (Ausnahme 1983 und 1984) als Stichprobe bei einem Prozent aller Haushalte in der Bundesrepublik Deutschland, seit 1991 auch in den neuen Bundesländern, durchgeführt.
Zweck des Mikrozensus ist es, statistische Angaben in tiefer fachlicher Gliederung über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, der Familien und der Haushalte, den Arbeitsmarkt, die berufliche Gliederung und die Ausbildung der Erwerbsbevölkerung und die Wohnverhältnisse bereitzustellen sowie europäische Verpflichtungen zu erfüllen.

Nachhaltige Entwicklung

Die Weltkommission für Umwelt und Entwicklung (»Brundtland-Kommission«) definierte 1987: »Eine nachhaltige Entwicklung ist eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen.«

Naturschutzgebiet

Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen

  • zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
  • aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
  • wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist (§ 23 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706) geändert worden ist.

Nichtenergetischer Verbrauch von Energieträgern

Nichtenergetischer Verbrauch von Energieträgern ist eine Verwendung von Energieträgern (sowie bei der Umwandlung anfallender Stoffe) oder Bestandteilen von Energieträgern, bei deren Verwendung es nicht auf den Energiegehalt sondern auf die stoffliche Eigenschaft ankommt (z. B. Bitumen, Schmierstoffe).

Nicht verwertete Entnahme von Rohstoffen

Die nicht verwertete Entnahme von Rohstoffen ist eine Position der Entnahmeseite des Materialkontos der UGR. Die nicht verwerteten Rohstoffe werden zusammen mit den verwerteten Rohstoffen (außer Bodenaushub) der inländischen Natur entnommen jedoch wieder in die Natur eingebracht, ohne in den Produktions- und Konsumprozess gelangt zu sein. Hierunter werden z. B. der Abraum der Braunkohle, das Bergematerial von Energieträgern und mineralischen Rohstoffen, Beifang aus der Hochsee- und Küstenfischerei oder Stroh, das bei der Getreideernte anfällt, jedoch auf dem Feld verbleibt und wieder in den Boden eingearbeitet wird, ausgewiesen.

Nichtwohngebäude

Nichtwohngebäude sind Gebäude, die überwiegend für Nichtwohnzwecke (gemessen an der Gesamtnutzfläche) bestimmt sind. Hierzu zählen z. B. Anstaltsgebäude, Büro- und Verwaltungsgebäude, landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude sowie Fabrikgebäude, Handelsgebäude, Lagergebäude, Hotels und dergleichen.

Niederschlagswasser

Als Niederschlagswasser wird Wasser aus Niederschlägen wie Regen, Schnee und Hagel bezeichnet. Derjenige Teil des Niederschlagswassers, der auf bebauten oder befestigten Flächen und nicht auf natürliche Weise im Boden versickern kann, wird über die Kanalisation abgeleitet und dabei von seinem natürlichen Ort entfernt (aus der Natur entnommen). In die Wasserflussrechnungen wird die Teilmenge des gesammelten Fremd- und Niederschlagswassers einbezogen, die den öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen zugeflossen ist.

N2O (Lachgas)

N2O (Distickstoffoxid) ist ein farbloses Gas aus der Gruppe der Stickoxide. Neben Kohlendioxid und Methan ist es als direkt klimawirksames Gas relevant. Es ist fast 300-mal so stark klimawirksam wie Kohlendioxid, kommt allerdings in deutlich kleineren Mengen in der Atmosphäre vor. Die bedeutendste anthropogene Quelle von N2O-Emissionen ist die landwirtschaftliche Bodennutzung.

Oberflächenwasser

Oberflächenwasser ist Wasser natürlicher oder künstlicher oberirdischer Gewässer, zum Beispiel Fluss-, See- oder Talsperrenwasser. Durch Grundwasseranreicherung gewonnenes Wasser (angereichertes Grundwasser) wird, wenn nicht gesondert ausgewiesen, dem Oberflächenwasser zugerechnet.

Personenkilometer

Der Personenkilometer (Pkm) ist die Maßeinheit für Verkehrsleistung im Personenverkehr und entspricht der Beförderung eines Fahrgastes über eine Wegstrecke von einem Kilometer.

Photovoltaik

Unter Photovoltaik versteht man die Technik der direkten Umwandlung von Lichtenergie in elektrische Energie. Als Energiewandler werden Solarzellen verwendet. Diese sind großflächige Dioden aus Halbleitermaterial. Durch Lichteinwirkung entsteht an den metallischen Kontakten der Diode eine Spannung. Bei Anschluss eines Verbrauchers fließt Strom, die absorbierte Lichtmenge ist in elektrische Energie umgewandelt worden.

Polizeiliche Kriminalstatistik

In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden die von der Polizei und der Bundespolizei bearbeiteten rechtswidrigen (Straf-)Taten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche registriert. Die bekannt gewordenen Fälle werden nach dem Tatortprinzip erfasst, das heißt unabhängig von den bearbeitenden Dienststellen und vom Wohnort des Tatverdächtigen. Straftaten, die außerhalb Sachsens begangen wurden, bleiben unberücksichtigt.

Preisbereinigung

Die Preisbereinigung wird auf der Grundlage einer jährlich wechselnden Preisbasis (Vorjahrespreisbasis) vorgenommen. Die so preisbereinigten Daten werden als Kettenindex miteinander verknüpft (z. B. Bruttoinlandsprodukt [preisbereinigt, verkettet]).

Preiskonzept

Der Wert von Waren und Dienstleistungen kann in jeweili-gen Preisen, d. h. in Preisen des jeweiligen Berichtsjahres, oder preisbereinigt und somit frei von Inflationseffekten dargestellt werden.

Primärenergieverbrauch

Der Primärenergieverbrauch umfasst die für Umwandlung und Endverbrauch benötigte Energie, die aus Primärenergieträgern gewonnen wird. Er ergibt sich aus der Summe der im Land gewonnenen Primärenergieträger, den Bestandsveränderungen sowie dem Saldo aus Bezügen und Lieferungen. Um die in unterschiedlichen Einheiten (z. B. Tonne, m³, kWh oder Joule) ausgewiesenen Energieträger vergleichbar und additionsfähig zu machen, werden diese zur Berechnung des Primärenergieverbrauches, auf Basis ihres jeweiligen Heizwertes, auf einen einheitlichen Nenner (Joule) umgerechnet.

Produktivität

Die Produktivität ist das Verhältnis zwischen Produktionsergebnis und Faktoreinsatz und damit ein Maß für die Leistungsfähigkeit des Produktionsprozesses. Sie drückt aus, wie effizient eine Volkswirtschaft mit dem jeweils betrachteten Einsatzfaktor (z. B. Arbeit, Kapital oder Natur) umgeht. Zur Berechnung von Produktivitäten wird das Bruttoinlandsprodukt (= wirtschaftliche Leistung) im Verhältnis zum jeweiligen Einsatzfaktor betrachtet.

Prozessbedingte CO2-Emissionen

Neben den energiebedingten CO2-Emissionen, die durch die Verbrennung fossiler Energieträger entstehen, werden zur Darstellung der Gesamtemissionen von CO2 auch die prozessbedingten CO2-Emissionen nachgewiesen. Die Betrachtungen beziehen sich ebenfalls auf den fossilen Komplex. Prozessbedingte, klimawirksame CO2-Emissionen werden bei chemischen Reaktionen bestimmter Produktionsprozesse direkt freigesetzt.

Quellwasser

Das Quellwasser ist der örtlich begrenzte, natürliche Grundwasseraustritt, auch nach künstlicher Fassung (z. B. Brunnen). Das Überlaufwasser zählt nicht dazu.

Rohstoff

Rohstoffe sind natürlich vorkommende Stoffe tierischer, pflanzlicher oder mineralischer Herkunft, die unmittelbar aus der Umwelt entnommen werden. Dazu zählen gesammelte und geerntete Pflanzen, erlegte bzw. gefangene Tiere (Wildtiere, Fische) sowie abgebaute abiotische Rohstoffe (Energieträger, Erze, Steine, Erden und Mineralien).

Rohstoffproduktivität

Die Rohstoffproduktivität ist das Verhältnis von Bruttoinlandsprodukt zum Rohstoffverbrauch. Zu beachten ist, dass der Rohstoffverbrauch derzeit in zwei inhaltlich unterschiedlichen Varianten berechnet wird. Die Rohstoffproduktivität gilt als Maßstab für die Effizienz der Nutzung von Rohstoffen. Für mehrjährige Entwicklungsbetrachtungen ist ausschließlich der Index zur Rohstoffproduktivität aussagekräftig, da hier das Bruttoinlandsprodukt als preisbereinigt, verkettete Größe in die Berechnung einfließt.

Rohstoffverbrauch

Der Rohstoffverbrauch gleicht in einer ersten Variante inhaltlich dem abiotischen direkten Materialeinsatz (DMIa) und setzt sich zusammen aus der Entnahme verwerteter abiotischer Rohstoffe aus der inländischen (hier: Bundesland) Natur zuzüglich importierter abiotischer Rohstoffe und Güter aus dem Ausland und zuzüglich des Saldos aus Empfang und Versand abiotischer Rohstoffe und Güter aus dem Handel zwischen den Bundesländern (Saldo des Intrahandels).
In einer zweiten Variante geht anstatt des Saldos des Intrahandels nur der Empfang aus dem Intrahandel in die Berechnung des Rohstoffverbrauchs ein. Damit existieren zwei – inhaltlich unterschiedliche – Varianten zum Rohstoffverbrauch. Beide können als Einsatzfaktor in die Berechnung der Rohstoffproduktivität eingehen.

Schmutzwasser

Schmutzwasser ist das durch häuslichen oder gewerblichen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte (verunreinigte) Wasser ohne Regenwasser, aber ggf. mit Fremdwasser.

Siedlungs- und Verkehrsfläche

Die Siedlungs- und Verkehrsfläche setzt sich aus der Gebäude- und zugehörigen Freifläche, der Betriebsfläche (ohne Abbauland), der Erholungsfläche, der Verkehrsfläche und der Fläche für Friedhöfe zusammen. Sie besteht aus einer Summe mehrerer sehr heterogener Flächennutzungsarten, die durch eine überwiegend siedlungswirtschaftliche bzw. siedlungswirtschaftlichen Zwecken dienende Ergänzungsfunktion gekennzeichnet sind. Sie kann keineswegs mit der versiegelten Fläche gleichgesetzt werden, da sie auch nicht bebaute und nicht versiegelte Frei- und Grünflächen enthält.

Siedlungsabfall

Siedlungsabfall ist ein Oberbegriff für Abfälle, die nicht bei Produktionsprozessen anfallen. Dazu gehören die Abfallarten Hausmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, Sperrmüll, Straßenkehricht, Marktabfälle, kompostierbare Abfälle aus der Biotonne, Garten- und Parkabfälle, sowie Abfälle aus der Getrenntsammlung von Papier, Pappe, Karton, Glas, Kunststoffen, Holz und Elektronikteilen.

Sperrmüll

Sperrmüll ist fester Abfall aus Haushalten, der wegen seiner Größe nicht in die im Entsorgungsgebiet vorgeschriebenen Behälter passt und getrennt vom Hausmüll gesammelt und transportiert wird.

Staub

Hierbei handelt es sich um in der Luft verteilte feste Teilchen, die je nach Größe in Grobstäube und Feinstäube unterteilt werden. Grobstäube mit einem Durchmesser von über 10 µm verbleiben nur kurze Zeit in der Außenluft und sinken dann als Staubniederschlag zu Boden. Feinstäube verbleiben als Schwebstäube in der Luft, bis sie aufgrund entsprechender Reaktionsprozesse die Teilchengröße von Grobstaub erreicht haben. Der Schwebstaub setzt sich zusammen aus verschiedenen Stoffen je nach Emissionsquelle (natürliche Quellen, industrielle Prozesse, Verbrennung). Umweltschädliche Inhaltsstoffe der Stäube sind giftige Metalle wie Blei, Cadmium, Arsen, Nickel oder polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe sowie Sulfate und Nitrate.

Transportverpackungen

Transportverpackungen sind Verpackungen, die den Transport von Waren erleichtern, die Waren auf dem Transport vor Schäden bewahren oder die aus Gründen der Sicherheit des Transports verwendet werden und beim Vertreiber der Waren anfallen (Fässer, Kanister, Kisten, Säcke usw.).

Treibhausgase

Treibhausgase sind gasförmige Stoffe in der Atmosphäre, die zum Treibhauseffekt beitragen und sowohl einen natürlichen als auch einen anthropogenen Ursprung haben können. Sechs Stoffe bzw. Stoffgruppen unterliegen gemäß der internationalen Vereinbarung von Kyoto Emissionsreduktionszielen: Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O / Lachgas), teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFC), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC) und Schwefelhexafluorid (SF6).
Die Emissionen an Treibhausgasen werden in CO2-Äquivalenten angegeben. Dabei ist die Klimawirksamkeit der einzelnen Gase mit ihrem spezifischen »Treibhauspotenzial«, dem GWP-Wert (Global Warming Potential), auf die Wirkung der entsprechenden Menge an CO2 umgerechnet.

Treibhauspotenzial (GWP)

Das Treibhauspotenzial ist der potenzielle Beitrag eines Stoffes zur Erwärmung der bodennahen Luftschichten in Relation zum Treibhauspotenzial des Stoffes CO2 (Kohlendioxid), ausgedrückt als GWP-Wert (Global Warming Potential); das heißt der GWP-Wert von CO2 = 1. Die Treibhauspotenziale anderer Stoffe bemessen sich somit relativ zu CO2. Der GWP-Wert eines Stoffes hängt davon ab, auf welchen Zeitraum diese Größe bezogen wird. Für gewöhnlich wird ein Zeithorizont von 100 Jahren zu Grunde gelegt.

Uferfiltrat

Uferfiltrat ist Wasser, das den Wassergewinnungsanlagen durch das Ufer eines Flusses oder Sees im Untergrund nach Bodenpassage zusickert und sich mit dem anstehenden Grundwasser vermischt. Es wird in seiner Beschaffenheit wesentlich von der des Oberflächenwassers bestimmt.

Umgestellte Fläche

Umgestellte Fläche ist landwirtschaftlich genutzte Fläche, deren Umstellung auf den ökologischen Landbau bereits abgeschlossen ist. Die auf dieser Fläche produzierten landwirtschaftlichen Erzeugnisse dürfen bereits als ökologische Erzeugnisse gekennzeichnet und vermarktet werden. Der Umstellungszeitraum umfasst im Ackerbau zwei Jahre vor der Aussaat bzw. Pflanzung bei ein- oder überjährigen Kulturen, zwei Jahre bei Grünland und Kleegras bis zur Nutzung (Verwertung als Futtermittel) sowie drei Jahre vor der Ernte bei mehrjährigen Kulturen (stehende Dauerkulturen) außer Grünland.

Umverpackung

Hierbei handelt es sich um Verpackungen, die als zusätzliche Verpackungen zu Verkaufsverpackungen verwendet werden und nicht aus Gründen der Hygiene, der Sicherheit während des Transports oder des Schutzes der Ware vor Beschädigung oder Verschmutzung für die Abgabe an den Endverbraucher erforderlich sind und beim Vertreiber anfallen (Blister, Folien, Kartonagen oder ähnliche Umhüllungen).

Umwandlungsbereich

In Umwandlungsbereichen findet eine Änderung der chemischen und/oder physikalischen Struktur von Energieträgern statt. Als Umwandlungsprodukte fallen Sekundärenergieträger und nicht energetisch verwendbare Produkte (Nichtenergieträger) an.

Umweltbezogene Steuern

Die Definition umweltbezogener Steuern orientiert sich an der Besteuerungsgrundlage – unabhängig von den Beweggründen zur Einführung der Steuer oder von der Verwendung der Einnahmen. Maßgeblich ist, dass die Steuer sich auf eine physische Einheit (oder einen Ersatz dafür) bezieht, die nachweislich spezifische negative Auswirkungen auf die Umwelt hat. Konkret fallen darunter Emissionen im weitesten Sinne (Luftemissionen, Abwasser, Abfall, Lärm), Energieerzeugnisse, Dünge- und Pflanzenschutzmittel sowie der Verkehr.
Folgende Steuern werden zurzeit als umweltbezogene Steuern vom Statistischen Bundesamt erfasst: die Energiesteuer (frühere Mineralölsteuer), die Stromsteuer, die Kraftfahrzeugsteuer sowie die Luftverkehrsteuer. Auch die Zahlungen für Emissionsberechtigungen und im Zusammenhang zum Erdölbevorratungsverband gelten ökonomisch als Steuern mit Umweltbezug.
Umweltbezogene Steuern können Produzenten und Konsumenten zu einer Reduzierung der Umweltbelastung und zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den natürlichen Ressourcen bewegen.

Umweltwirtschaft

Der Begriff »Umweltwirtschaft« beruht auf dem Konzept von Eurostat zum »Environmental Goods and Services Sector (EGSS)«. Danach besteht die Umweltwirtschaft aus einer heterogenen Gruppe von Produzenten von Technologien, Gütern und Dienstleistungen, welche sowohl Umweltschäden (Orientierung am Output) als auch den Verbrauch von Ressourcen (Orientierung am Input) messen, kontrollieren, untersuchen sowie vermeiden oder reduzieren. Die Technologien und Produkte müssen den Umweltschutz als Hauptzweck verfolgen, um dem EGSS zugerechnet werden zu können. Als Querschnittsbranche erstreckt sich die Umweltwirtschaft über nahezu alle Bereiche, es existieren jedoch auch deutlich Schwerpunkte in einigen Wirtschaftszweigen, welche als besonders relevant für die Umweltwirtschaft erachtet werden können.

Verbunde

Als Verbunde werden Verpackungen aus unterschiedlichen, von Hand nicht trennbaren Materialien bezeichnet, von denen keines einen Gewichtsanteil von 95 Prozent überschreitet. Hierzu zählen Getränkekartons sowie sonstige Verbunde auf Papier-, Kunststoff-, Aluminium- und Weißblechbasis.

Verdunstung

Die Verdunstung umfasst in den Wasserflussrechnungen die Wassermenge, die insbesondere beim Einsatz in der Produktion und beim Konsum in Form von Wasserdampf an die Natur abgegeben wird.

Verkehrsflächen

Verkehrsflächen sind unbebaute Flächen, die dem Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr sowie Landflächen, die dem Verkehr auf Wasserflächen dienen. Dazu zählen auch Trenn-, Seiten- und Schutzstreifen, Lärmschutzanlagen, Brücken, Gräben und Böschungen, Rad- und Gehwege, Parkstreifen und ähnliche Einrichtungen sowie Plätze, die vorherrschend zum Abstellen von Fahrzeugen, Abhalten von Märkten oder Durchführen von Veranstaltungen dienen.

Verkehrsleistung

Die Verkehrsleistung ist das Produkt aus Transportmenge und Transportdistanz. Ihre Einheit ist Tonnenkilometer (tkm) im Güterverkehr bzw. Personenkilometer (Pkm) im Personenverkehr.

Verwertete Entnahme von Rohstoffen

Die verwertete Rohstoffentnahme ist eine Position der Entnahmeseite des Materialkontos der UGR. Sie umfasst alle abiotischen und biotischen Rohstoffe, die der inländischen Natur entnommen werden und in den Produktions- sowie Konsumprozess der Volkswirtschaft eingehen. Dazu gehören beispielsweise Energieträger, Erze und sonstige mineralische Rohstoffe, pflanzliche Biomasse aus der Landwirtschaft, Biomasse aus der Forstwirtschaft (Holz) sowie Biomasse von Tieren (Hochsee- und Küstenfischerei und Jagdstrecke).

Waldflächen

Waldflächen sind unbebaute Flächen, die mit Waldbäumen und Sträuchern bewachsen sind; dazu zählen unter anderem auch Auwälder, Gehölze, wieder aufzuforstende Kahlschläge, Waldblößen, Pflanzschulen, Holzlagerplätze, Wildäsungsflächen und dergleichen.

Waldschäden

Als Waldschäden werden großflächige Schäden in Forstbeständen bezeichnet, die zum Absterben von Nadel- und Laubbäumen in weiten Bereichen Mitteleuropas führen. Die Ursachen für diese Schäden sind vielschichtig. Neben den Immissionsdauerbelastungen und damit verbundenen Veränderungen in den Waldböden beeinflussen auch andere Faktoren wie Witterungsextreme (Trockenperioden, Temperaturstürze) und der Befall mit Schadorganismen (Pilze, Insekten) den Zustand der Wälder.
Der Umfang von Waldschäden wird u. a. anhand einer jährlichen, nach bundeseinheitlichen Kriterien durchgeführten Waldzustandserhebung ermittelt. Dabei wird der Kronenzustand von Stichprobenbäumen während der Vegetationszeit beurteilt. Dazu wird die Kronenverlichtung durch Nadel- bzw. Blattverlust und die Vergilbung der vorhandenen Nadeln und Blätter erfasst. Aufgrund der Stichprobenauswahl sind nur Aussagen über größere Flächeneinheiten möglich. Die Schädigung der Bäume wird im Rahmen der Erhebung in fünf Stufen eingeteilt. Dies geschieht anhand einer Matrix, aus der sich durch die Kombination aus Kronenverlichtung und Vergilbung die Schadstufe herleiten lässt:

Schadstufe 0: ohne Schadmerkmale
Schadstufe 1: schwache geschädigt;
Schadstufe 2: mittelstark geschädigt;
Schadstufe 3: stark geschädigt;
Schadstufe 4: abgestorben.

Die Schadstufen 2 bis 4 ergeben zusammen die Kategorie »deutlich geschädigt«.

Wasserabgabe an die Natur

Die Wasserabgabe der Wirtschaftsbereiche und privaten Haushalte der Region (des Bundeslandes) an die Natur ergibt sich aus dem Wassereinsatz nach Berücksichtigung des Saldos von Wasserausbau und Wassereinbau sowie der Abwasserzuleitungen und Wasserableitungen an andere Bereiche. Sie erfolgt größtenteils in Form von direkten und indirekten Abwassereinleitungen. Im Bereich öffentliche Abwasserbeseitigung wird das entnommene Fremd- und Niederschlagswasser wieder an die Natur abgegeben. Ein geringer Teil des Wassers geht als Wasserdampf durch Verdunstung oder über Wasserverluste z. B. bei der Verteilung und beim Transport zurück in die Natur.

Wasserausbau

Der Wasserausbau umfasst die Wassermenge, die in der Produktion oder beim Konsum den eingesetzten Materialien entzogen bzw. ausgebaut wird. In den Wasserflussrechnungen wird aufgrund der Datenlage bisher lediglich der Wasserausbau in den privaten Haushalten berücksichtigt.

Wassereinbau

Als Wassereinbau wird die Wassermenge bezeichnet, die in Produkten gebunden wird. Das geschieht zum Beispiel in der Landwirtschaft bei der Produktion von Fleisch, Milch und Eiern sowie bei der Bewässerung von Nutzpflanzen, im Ernährungsgewerbe bei der Herstellung von Getränken und Konserven sowie in der chemischen Industrie bei der Herstellung von Wasch- und Reinigungsmitteln.

Wassereinsatz

Der Wassereinsatz der Wirtschaftsbereiche sowie privaten Haushalte in einer bestimmten Region (hier: Bundesland) ergibt sich aus der Wasserentnahme aus der Natur zuzüglich der Bezüge von öffentlichen Wasserversorgungsunter-nehmen oder anderen Betrieben abzüglich der Abgaben von ungenutztem Wasser an andere Einheiten. Nach dem Konzept der UGR sind im Wassereinsatz das in der öffentlichen Abwasserbeseitigung behandelte Fremd- und Niederschlagswasser, die Wasserverluste und Verdunstung sowie – neben dem tatsächlich für Produktion und Konsum genutzten Wasser – auch das ungenutzt abgeleitete Was-ser enthalten. Auf gesamtwirtschaftlicher Ebene unterscheidet sich der Wassereinsatz von der Wasserentnahme aus der Natur durch den Saldo der Importe und Exporte von Wasser (Bezüge und Abgaben über die Grenze der Region bzw. des Bundeslandes hinweg).

Wassereinzugsgebiet

Als Wassereinzugsgebiet wird das oberirdische Abflussgebiet (Niederschlagsgebiet) eines Flusses oder Flussabschnittes bezeichnet. Das Gebiet wird durch die topographischen Verhältnisse bestimmt, die Grenzen durch den Verlauf der Wasserscheiden (z. B. Gebirgskämme, aber auch natürliche Gegebenheiten wie Straßen und Dämme).

Wasserentnahme aus der Natur

Die Wasserentnahme aus der Natur umfasst das von den Wirtschaftsbereichen und privaten Haushalten der Region (hier: Bundesland) direkt aus der Umwelt entnommene (selbst geförderte) Grundwasser, Quellwasser und Oberflächenwasser sowie das im Bereich öffentliche Abwasserbeseitigung gesammelte und gereinigte Fremd- und Niederschlagswasser.

Wasserfläche

Wasserflächen sind Flächen, die ständig oder zeitweise mit Wasser bedeckt sind, gleichgültig, ob das Wasser in natürlichen oder künstlichen Betten abfließt oder steht. Zur Wasserfläche zählen auch Böschungen und Uferbefestigungen, Wasserauffang- und Sickerbecken.

Wasserflussrechnungen

Die Wasserflussrechnungen sind Teil der Material- und Energieflussrechnungen im Rahmen der UGR. Ihr Ziel ist
es, die Wasserströme zwischen der Natur und der Wirtschaft sowie innerhalb der Wirtschaft einer Region in einem
Kalenderjahr vollständig abzubilden – von der Wasserentnahme aus der Natur über die Verteilung und den
Wassereinsatz für wirtschaftliche Aktivitäten und Konsum bis hin zur Wasserabgabe an die Natur. Sämtliche Wasser- und Abwasserströme werden in der Untergliederung nach Wirtschaftszweigen dargestellt.

Wassergefährdende Stoffe

Wassergefährdende Stoffe sind feste, flüssige und gasförmige Stoffe, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht
unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen (§ 62 Absatz 3
Wasserhaushaltsgesetz – WHG vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2254) geändert worden ist. Sie werden durch allgemeine Verwaltungsvorschriften näher bestimmt und entsprechend ihrer Gefährlichkeit eingestuft.

Wasserverluste

Wasserverluste treten bei der Verteilung bzw. beim Transport im Rahmen des wirtschaftlichen Wasserkreislaufes auf. Neben den tatsächlichen Verlusten durch Rohrbrüche, undichte Rohrverbindungen oder Armaturen u. Ä. sind auch scheinbare Verluste wie beispielsweise durch Fehlanzeigen der Messgeräte und unkontrollierte Entnahmen einbezogen. Die Wasserverluste sind wie die Verdunstung Teil der Wasserabgabe an die Natur und ergeben sich als Restgröße nach Berücksichtigung aller anderen Komponenten der Wasserflussrechnung.

Wirtschaftszweig

Ein Wirtschaftszweig ist eine statistische Einheit zur Zusammenfassung wirtschaftlicher Tätigkeiten nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige in der jeweils gültigen Ausgabe. Die Klassifikation der Wirtschaftszweige dient
dazu, die wirtschaftlichen Tätigkeiten von Unternehmen, Betrieben und anderen statistischen Einheiten in allen amtlichen Statistiken einheitlich zu erfassen.

Wohnfläche

Die Wohnfläche (zu berechnen nach der Wohnflächenverordnung) umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören, also die Flächen von Wohn- und Schlafräumen, Küchen und Nebenräumen (z. B. Dielen, Abstellräume und Bad) innerhalb der Wohnung. Die Wohnfläche eines Wohnheims umfasst die Grundflächen der Räume, die zur alleinigen und gemeinschaftlichen Nutzung durch die Bewohner bestimmt sind. Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sowie Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen, wenn sie ausschließlich zu der Wohnung oder dem Wohnheim gehören. Nicht gezählt werden die Grundflächen von Zubehörräumen (z. B. Kellerräume, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Bodenräume, Trockenräume, Heizungsräume und Garagen). Voll berechnet werden die Grundflächen von Räumen sowie Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern. Die Grundflächen von Räumen sowie Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens einem Meter und weniger als zwei Metern und von unbeheizbaren Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sind zur Hälfte, die von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte anzurechnen.

Wohngebäude

Wohngebäude sind Gebäude, die mindestens zur Hälfte – gemessen am Anteil der Wohnfläche an der Nutzfläche – Wohnzwecken dienen. Zu den Wohngebäuden zählen auch Ferien-, Sommer- und Wochenendhäuser mit einer Mindestgröße von 50 m² Wohnfläche.

Wohnung

Unter einer Wohnung sind nach außen abgeschlossene, zu Wohnzwecken bestimmte, in der Regel zusammenliegende Räume zu verstehen, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen. Wohnungen haben einen eigenen Eingang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum. Zur Wohnung können aber auch außerhalb des eigentlichen Wohnungsabschlusses liegende zu Wohnzwecken ausgebaute Keller- oder Bodenräume (z. B. Mansarden) gehören.

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