Erhebung über die Abfallerzeugung
Die Erhebung über die Abfallerzeugung wird seit dem Jahr 2006 alle vier Jahre als Stichprobenerhebung durchgeführt. Befragt werden bundesweit 20.000 ausgewählte Betriebe verschiedener Wirtschaftszweige zur Art und Menge der von ihnen erzeugten Abfälle.
Gesetzliche Grundlagen und Unterrichtung
Die Durchführung der Erhebung erfolgt auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Diese regeln insbesondere den Zweck, die Art und den Umfang der Erhebung sowie die Auskunftspflicht der befragten Betriebe.
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Umweltstatistikgesetz (UStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Unterrichtung nach § 17 Bundesstatistikgesetz und nach der Datenschutz-Grundverordnung, Datei ist nicht barrierefrei (*.pdf, 0,22 MB)
Was wird gemeldet?
Im Rahmen der Erhebung sind in ihrem Betrieb erzeugte Abfälle nach Art und Menge zu melden. Die Zuordnung der Abfälle erfolgt nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (EAV). Dabei handelt es sich um ein einheitliches Verzeichnis zur Einstufung und Bezeichnung von Abfällen. Es ist essenziell für die korrekte Erfassung, Meldung und Entsorgung von Abfällen. Und ist wie folgt aufgebaut:
- Zweisteller (Kapitel): Entstehungsbereich (Wirtschaftszweig) des Abfalls
- Viersteller (Gruppe): genauere Einordnung bzw. Entstehungsprozess des Abfalls
- Sechssteller (Abfallart): Spezifizierung des Abfalls
Darüber hinaus gibt es für wenige Abfälle spezielle 8-stellige Abfallschlüssel. Die Angabe des 8-stelligen Abfallschlüssels ist für die detaillierte Erfassung in der Statistik notwendig. Ist ein Abfallschlüssel mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet, handelt es sich dabei um einen gefährlichen Abfall.
Weitere Informationen und Ergebnisse zu der letzten Erhebung sind im untenstehenden Dokument zusammengefasst.
- Abfallkatalog auf Basis des Europäischen Abfallverzeichnisses (EAV) 2002 (*.pdf, 0,19 MB) Berichtsjahr 2025
- Informationen und Ergebnisse zur Erhebung 2022 (*.pdf, 78,64 KB)
Wann wird gemeldet?
Die Betriebe wurden 2026 durch eine Vorabinformation über die Datenerfassung im Rahmen der Erhebung über die Abfallerzeugung unterrichtet. Im ersten Quartal 2027 wird Ihnen ein weiteres Schreiben mit den Zugangsdaten zugesandt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Datenmeldung möglich.
Wie wird gemeldet?
Sie erhalten voraussichtlich im ersten Quartal 2027 ein Anschreiben mit Zugangsdaten. Ihre Meldung erfolgt dann auf elektronischem Weg über das Online-Meldeverfahren IDEV.
- Anmeldung IDEV Weiterleitung zur Anmeldung mit Ihren IDEV-Zugangsdaten
Welche Hilfsmittel stehen zur Verfügung?
Die Angabe der erzeugten Abfallmenge ist in Tonnen mit maximal drei Nachkommastellen anzugeben. Sofern Abfallmengen in Volumenmaßen vorliegen, müssen diese für die Meldung in Tonnagen umgerechnet werden. Dafür kann das folgende Werkzeug genutzt werden. Ebenso finden Sie hier ein Tagebuch, das für die Erfassung der erzeugten Abfallmengen hilfreich sein kann.
- Umrechnungsfaktoren gemäß dem Europäischen Abfallverzeichnis Weiterleitung zum Bayrischen Landesamt für Statistik
- Tagebuch erzeugter Abfälle 2026 (*.xlsx, 0,19 MB)
Weitere Fragen und Antworten
Bestimmen Sie zunächst, aus welchem Bereich der Abfall stammt (Abfallkapitel, zweistellig). Wählen Sie das passende Abfallkapitel aus der Seite eins des EAV aus. Anschließend ist der Abfall innerhalb dieses Kapitels genauer einzuordnen, je nachdem bei welcher Tätigkeit der Abfall entstanden ist (Gruppe, vierstellig). Abschließend muss der konkrete Abfallschlüssel gewählt werden (Abfallart, sechsstellig/achtstellig). Nutzen Sie dafür die entsprechenden Folgeseiten des EAV.
Angaben zur Art und Menge des Abfalls sind nur dann erforderlich, wenn die Bau- oder Abbruchmaßnahmen vom eigenen Betrieb und nicht durch einen externen Betrieb durchgeführt wurden. In diesem Fall sind die Abfallschlüssel aus Kapitel 17 »Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten)« des EAV zu verwenden. Gegebenenfalls können Rechnungen Ihrer Abfallentsorgung Auskunft über die Abfallschlüssel geben.
Sind bei Renovierungsarbeiten Altlacke, Altfarben, Farb- und Lackverdünner oder Lösemittel angefallen, geben Sie diese unter folgenden Abfallschlüsseln an:
- 080111* Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten
- 080112 Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 080111 fallen oder
- 080121* Farb- oder Lackentfernerabfälle.
Verpackungsabfälle sind zusätzlich unter den entsprechenden Schlüsseln der Abfallgruppe 1501 »Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter, kommunaler Verpackungsabfälle)« zu melden. Anzugeben sind alle im Betrieb entstandenen Verpackungsabfälle.
Gegebenenfalls können Rechnungen Ihrer Abfallentsorgung Auskunft über die Abfallschlüssel geben.
Diese Abfälle entstehen z. B. durch mitgebrachte Lebensmittel oder den Verbrauch von Hygieneartikeln (z. B. Taschentücher). Maßgeblich für die Angabe ist die Einstufung durch den Einsammler. Hierbei müssen beispielsweise angegeben werden:
Verpackungsabfälle:
- 15010601 Leichtverpackungen (Entsorgung in der Gelben Tonne)
- 15010602 gemischte Wertstoffe zusammen mit Leichtverpackungen
- 150101 Verpackungen aus Papier und Pappe (Entsorgung in der Blauen Tonne)
Behälterglas:
- 200102 Glas (Entsorgung im Glascontainer)
- 150107 Verpackungen aus Glas
Lebensmittelreste:
- 20030104 Abfälle aus der Biotonne (Entsorgung in der Biotonne)
Restmüll (z. B. Papiertaschentücher etc.):
- 20030101 Hausmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle gemeinsam über die öffentliche Müllabfuhr eingesammelt (Entsorgung in der Restmülltonne)
- 20030102 hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, getrennt vom Hausmüll angeliefert oder eingesammelt
Gegebenenfalls können Rechnungen Ihrer Abfallentsorgung Auskunft über die Abfallschlüssel geben.
Metallabfälle aus der Produktion sind von Metallabfällen aus Bau- und Abbrucharbeiten zu unterscheiden. Bitte melden Sie unter der Abfallkategorie 17 »Bau- und Abbruchabfälle« ausschließlich Metallabfälle, die bei Bau und Abbrucharbeiten entstanden sind.
Verschiedene Metallarten aus der Produktion müssen getrennt erfasst werden und können nicht gemeinsam unter dem Abfallschlüssel 200140 »Metalle« gemeldet werden, da dieser nur für Siedlungsabfälle vorgesehen ist. Hinweise zur Auswahl eines passenden Abfallschlüssels für Metalle finden Sie unter »Wie wird der zutreffenden Abfallschlüssel bestimmt?«