Familien, Lebensformen
Eckdaten für Sachsen
Merkmal | Anzahl in 1 000 | Veränderung zum Vorjahr in % |
---|---|---|
Familien mit Kindern insgesamt | 528 | 2,9 |
Ehepaare mit Kindern | 286 | 3,7 |
Nichteheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern | 104 | -2,7 |
Alleinerziehende | 137 | 5,7 |
Lebensformen ohne Kinder insgesamt | 1 609 | -1,5 |
Ehepaare ohne Kinder | 532 | -1,5 |
Nichteheliche Lebensgemeinschaften ohne Kinder | 110 | 7,0 |
Alleinstehende | 967 | -2,3 |
Letzte Aktualisierung: 10.08.2023
Jahresergebnisse
- Lebensformen nach Lebensformtyp, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 14,41 KB) Letzte Aktualisierung: 01.03.2021
- Ledige Kinder in Familien nach Zahl der Kinder in der Familie und Familientyp, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 12,67 KB) Letzte Aktualisierung: 01.03.2021
- Nichteheliche Lebensgemeinschaften nach Gemeindegrößenklassen und Zahl der ledigen Kinder, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 14,37 KB) Letzte Aktualisierung: 01.03.2021
Statistisches Bundesamt (Destatis)
- Haushalte und Familien Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Statistikerläuterungen
Mikrozensus
Der Mikrozensus ist die amtliche Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt. Jährlich sind ein Prozent aller Haushalte in Deutschland daran beteiligt (laufende Haushaltsstichprobe). Seit 1991 wird die Erhebung auch in Sachsen durchgeführt. Der Mikrozensus dient der Bereitstellung statistischer Informationen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung sowie über die Erwerbstätigkeit, den Arbeitsmarkt und die Ausbildung (Mehrzweckstichprobe). In den Mikrozensus integriert ist die Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Europäischen Union (Arbeitskräftestichprobe der Europäischen Union).
Das Frageprogramm des Mikrozensus besteht aus einem festen Grundprogramm mit jährlich wiederkehrenden Tatbeständen und aus Zusatzprogrammen in vierjährigem Rhythmus.
Grundprogramm des Mikrozensus
Das Grundprogramm des Mikrozensus, welches jährlich erhoben wird und überwiegend mit Auskunftspflicht belegt ist, enthält unter anderem Fragen zu folgenden Tatbeständen:
- Merkmale zur Person (Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Migrationshintergrund u. a.)
- Familien- und Haushaltszusammenhang
- Erwerbstätigkeit, Arbeitssuche, Erwerbslosigkeit, Nichterwerbstätigkeit
- allgemeiner und beruflicher Ausbildungsabschluss, Besuch von Schule, Hochschule, berufliche und allgemeine Aus- und Fortbildung
- Quellen des Lebensunterhaltes und Höhe des Nettoeinkommens
Zusatzprogramm des Mikrozensus
Im Zusatzprogramm werden im Abstand von vier Jahren Fragen zu wechselnden Themenbereichen gestellt, wie z. B.
- Angaben zur Wohnsituation
- Angaben zur Krankenversicherung
- Angaben zum Berufs- und Ausbildungspendeln (Beantwortung freiwillig)
- Angaben zur Gesundheit und Behinderteneigenschaft (Beantwortung freiwillig)
Auswahl der Haushalte
Die Auswahl der Haushalte erfolgt mittels eines komplizierten mathematisch-statistischen Zufallsverfahrens (geschichtete Klumpenauswahl). Jährlich wird ein Viertel der zu befragenden Haushalte ausgetauscht, um deren Belastungen auf maximal vier Jahre zu beschränken und dennoch Aussagen im Zeitvergleich zu ermöglichen. In Sachsen gelangen so jährlich rund 20 000 Haushalte in die Auswahl. Diese werden durch vom Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen geschulte Erhebungsbeauftragte befragt oder erteilen anhand eines Erhebungsbogens schriftlich Auskunft.
Bevölkerungskonzept
Bei der Auswertung der Ergebnisse der Mikrozensusbefragungen wird, je nach Fragestellung, von verschiedenen Bevölkerungskonzepten ausgegangen. Für Aussagen zur Bevölkerung und ihrer Struktur wird die Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung zugrunde gelegt. Demgegenüber nutzt die Statistik zu Haushalten und Lebensformen Konzepte, die auf der Bevölkerung in den privaten Haushalten bzw. der Bevölkerung am Wohnsitz der Lebensform beruhen.
Hochrechnung der Ergebnisse
Die Hochrechnung des Mikrozensus ab 2011 erfolgt auf Basis der Bevölkerungseckwerte aus der Fortschreibung des mit Stichtag 9. Mai 2011 durchgeführten Zensus.
Die Hochrechnung der Mikrozensus-Ergebnisse bis 2010 erfolgte auf Basis der Fortschreibungsergebnisse auf Grundlage der Daten des zentralen Einwohnerregisters der ehemaligen DDR vom 3. Oktober 1990.
Mit dem Ziel, die bei Stichproben unvermeidlichen zufallsbedingten sowie nicht zufällige systematische Fehler auszugleichen, wird nach Vorliegen der Befragungsergebnisse ein zweistufiges Verfahren angewandt, und zwar erfolgt zunächst ein Ausgleich der bekannten Befragungsausfälle (Kompensation) und schließlich eine schichtweise Anpassung der Stichprobenwerte an die Eckzahlen der laufenden Bevölkerungsfortschreibung (Hochrechnung). Der stichprobenbedingte Zufallsfehler ist u. a. vom Auswahlsatz und von der Streuung der Merkmale in der Grundgesamtheit abhängig.
In der Ein-Prozent-Stichprobe des Mikrozensus geht dieser sogenannte Standardfehler bei weniger als 50 erfassten Fällen über 15 Prozent hinaus, nach der Hochrechnung entspricht das Werten unter 5 000. Aufgrund der eingeschränkten Aussagefähigkeiten werden solche Ergebnisse mit dem Zeichen » / « blockiert. Zu beachten ist ebenfalls, dass durch Rundungsdifferenzen die Summen der Einzelwerte vom ausgewiesenen »Insgesamt« abweichen können. Bei Vergleichen mit anderen Statistiken sind diese Besonderheiten zu berücksichtigen.
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Mikrozensus 2018 Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Rechtsgrundlagen
- Mikrozensusgesetz (MZG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394), zuletzt geändert durch Artikel 2 G vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S.1751) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de
Alleinerziehende
Alleinerziehende sind Mütter und Väter, die ohne Ehe- oder Lebenspartner/-in mit ihren minder- oder volljährigen Kindern in einem Haushalt zusammenleben. Elternteile mit Lebenspartner/-in im Haushalt zählen zu den nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit Kindern.
Alleinlebende
Alleinlebende sind ledige, verheiratet getrennt lebende, geschiedene und verwitwete Personen, die in einem Einpersonenhaushalt leben. Die Alleinlebenden sind eine Untergruppe der Alleinstehenden.
Alleinstehende
Alleinstehende sind ledige, verheiratet getrennt lebende, geschiedene und verwitwete Personen, die im Ein- oder Mehrpersonenhaushalt ohne Lebenspartner/-in und ohne ledige Kinder leben. Alleinstehende in Einpersonenhaushalten werden als Alleinlebende bezeichnet.
Bevölkerung am Wohnsitz der Lebensform
Zur Bevölkerung am Wohnsitz der Lebensform zählen alle Mitglieder einer Lebensform (z. B. Alleinerziehende mit Kindern), deren Bezugsperson (hier: Vater oder Mutter) am Ort der Hauptwohnung lebt.
Bezugsperson der Lebensform
Die Bezugsperson ist bei Ehepaaren der Ehemann, bei nichtehelichen (gemischtgeschlechtlichen) Lebensgemeinschaften der männliche Lebenspartner, bei gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften der/die ältere Lebenspartner/-in, bei Alleinerziehenden der alleinerziehende Elternteil und bei Alleinstehenden die Person selbst. Bei gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften gleichaltriger Partner entscheidet die Reihenfolge, in der die Lebenspartner im Fragebogen eingetragen sind. Bezugsperson der Lebensgemeinschaft ist der Lebenspartner mit der niedrigeren Personennummer. Personen unter 15 Jahren sind als Bezugsperson der Lebensform ausgeschlossen.
Familien nach dem Lebensformenkonzept
Familien nach dem Lebensformenkonzept sind Eltern-Kind-Gemeinschaften, das heißt Ehepaare, nichteheliche Lebens-gemeinschaften sowie alleinerziehende Mütter und Väter mit ledigen Kindern im Haushalt. Einbezogen sind in diesen Familienbegriff – neben leiblichen Kindern – auch Stief-, Pflege- und Adoptivkinder ohne Altersbegrenzung.
Damit besteht eine statistische Familie immer aus zwei Generationen (Zwei-Generationen-Regel).
(Ledige) Kinder
Zu den ledigen Kindern zählen, unabhängig vom Alter, alle unverheirateten leiblichen, Stief-, Pflege- und Adoptivkinder, die mit den Eltern oder einem Elternteil zusammenleben.
Lebensformen
Zu den Lebensformen der Bevölkerung zählen Paare mit und ohne ledige Kinder, alleinerziehende Elternteile sowie alleinstehende Personen (ohne Partner/-in bzw. ohne ledige Kinder).
Nichteheliche Lebensgemeinschaften
Unter einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wird im Mikrozensus eine Lebenspartnerschaft verstanden, bei der beide Lebenspartner ohne Trauschein in einem Haushalt zusammen leben und gemeinsam wirtschaften. Unerheblich ist, ob die Partnerschaft als eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem im Jahr 2001 eingeführten Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) registriert wurde. Ab dem Jahr 2006 werden im Mikrozensus erstmals eingetragene Lebenspartnerschaften erhoben.
In den Ergebnisdarstellungen für Sachsen werden unter dem Begriff »nichteheliche Lebensgemeinschaften« die Angaben zu Lebensgemeinschaften unterschiedlichen Geschlechts und zu Lebensgemeinschaften gleichen Geschlechts zusammengefasst.
Paare
Zu den Paaren zählen im Mikrozensus alle Personen, die in einer Partnerschaft leben und einen gemeinsamen Haushalt führen. Dazu gehören Ehepaare und nichteheliche Lebensgemeinschaften. Seit 2018 werden im Mikrozensus auch gleichgeschlechtliche Ehepaare erfasst. Auf Grund der geringen Fallzahl werden diese nicht separat ausgewiesen, sondern mit den gemischtgeschlechtlichen Ehepaaren zusammengefasst dargestellt.
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Was wird gemeldet?
Öffentliche Institutionen, Unternehmen und Betriebe sind gesetzlich verpflichtet, statistische Auskünfte im Regelfall mittels Online-Verfahren zu melden. Gedruckte Fragebögen bzw. Papierfragebögen werden nur noch bei wenigen Statistiken verwendet.
Hier ist eine Auswahl aktueller Mustererhebungsbögen als druckbare PDF-Dateien hinterlegt. Diese PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Die Fragen und zugehörigen Erläuterungen geben Einblicke in die aus den Erhebungen zu erwartenden Ergebnisse sowie die Absichten der Statistiken.
- Mikrozensus - Kernprogramm (Mustererhebungsbogen 1) (*.pdf, 1,40 MB)
- Mikrozensus - Kernprogramm und Erhebungsteil Einkommen und Lebensbedingungen (Mustererhebungsbogen 5) (*.pdf, 1,91 MB)