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Ausgaben und Einnahmen der Kinder- und Jugendhilfe

Eckdaten für Sachsen

2022
Merkmal Einheit Wert Veränderung zum
Vorjahr in %
Ausgaben 1.000 EUR 3.220.566 5,6
Einnahmen 1.000 EUR 246.388 10,1
Nettoausgaben 1.000 EUR 2.974.178 5,2
Nettoausgaben je Einwohner/-in EUR 728 4,1

      
Die Nettoausgaben errechnen sich als Differenz aus im Berichtsjahr getätigten Ausgaben und Einnahmen.

Letzte Aktualisierung: 24.11.2023 

 

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zur GENESIS-Online Datenbank. Diese Datenbank enthält Ergebnisse der amtlichen Statistik für den Freistaat Sachsen. Die Daten sind je nach Thema »tief«, das heißt nach verfügbaren regionalen Ebenen und/oder zugehörigen Merkmalen, gegliedert.

Statistisches Bundesamt (Destatis)

Statistikerläuterungen

Ausgaben (Auszahlungen) und Einnahmen (Einzahlungen) der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe

Die statistische Erhebung erfasst die Ausgaben und Einnahmen für die Kinder- und Jugendhilfe in zwei Teilen:

Ausgaben (Auszahlungen) und Einnahmen (Einzahlungen) für Einzel- und Gruppenhilfen und andere Ausgaben nach dem SGB VIII (Teil 1)

Hier werden

  • Personalausgaben, (Geld-) Leistungen für Berechtigte und sonstige laufende und einmalige Ausgaben sowie     
  • Zuschüsse an freie Träger den einzelnen Hilfearten gemäß SGB VIII zugeordnet.

Dagegen werden die Einnahmen summiert ausgewiesen als

  • Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte,
  • Kostenbeiträge und übergeleitete Ansprüche, Erstattungen von Sozialleistungen, Leistungen Dritter und
  • sonstige Einnahmen.

Ausgaben (Auszahlungen) und Einnahmen (Einzahlungen) für Einrichtungen nach dem SGB VIII (Teil 2)

Nach folgenden  Einrichtungsarten

  • Einrichtungen der Jugendarbeit,
  • Einrichtungen der Jugendsozialarbeit,
  • Einrichtungen der Familienförderung,
  • Einrichtungen für werdende Mütter und Mütter oder Väter mit Kind(ern),
  • Tageseinrichtungen für Kinder,
  • darunter Horte bzw. Einrichtungen für Schulkinder,
  • Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen,
  • Einrichtungen für Hilfe zur Erziehung und Hilfe für junge Volljährige sowie für die Inobhutnahme,
  • Einrichtungen der Mitarbeiterfortbildung,
  • sonstige Einrichtungen

werden in diesem Teil sowohl die Ausgaben (Personal-, Sach- und investive Ausgaben) und Einnahmen (Gebühren, Entgelte und sonstige Einnahmen) für eigene Einrichtungen, als auch die Ausgaben für die Förderung der freien Träger (laufende und investive Zuschüsse, Darlehen und Beteiligungen) erhoben.

Auskunftspflicht

Zur Statistik über die Ausgaben und Einnahmen der Kinder- und Jugendhilfe sind gemäß § 102 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 SGB VIII in Verbindung mit § 15 BStatG auskunftspflichtig:

  • die örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe,
  • die überörtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe,
  • die obersten Landesjugendbehörden,
  • die fachlich zuständige oberste Bundesbehörde,
  • kreisangehörige Gemeinden und Gemeindeverbände,

  soweit sie Aufgaben der Jugendhilfe wahrnehmen.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

Ausgaben der Jugendhilfeverwaltung

Ausgaben der Jugendhilfeverwaltung, die sich weder den Einzel- und Gruppenhilfen, noch den Einrichtungen zuordnen lassen, werden bei kameraler Buchungssystematik nach dem SGB VIII im Teil 2 in einem gesonderten Abschnitt nachgewiesen.

Doppik, Kameralistik

Seit 2008 erfolgte in den Kommunen die Umstellung des Rechnungswesens von der Kameralistik zur Doppik. Ab 2015 wenden nahezu alle Berichtspflichtigen das neue doppische Rechnungswesen an. Das Merkmal »Personalausgaben der Jugendhilfeverwaltung« wird nur bei Anwendung des kameralistischen Rechnungswesens erhoben.

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Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe - Teil IV

Was wird gemeldet?

Öffentliche Institutionen, Unternehmen und Betriebe sind gesetzlich verpflichtet, statistische Auskünfte im Regelfall mittels Online-Verfahren zu melden. Gedruckte Fragebögen bzw. Papierfragebögen werden nur noch bei wenigen Statistiken verwendet.

Hier ist eine Auswahl aktueller Mustererhebungsbögen als druckbare PDF-Dateien hinterlegt. Diese PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Die Fragen und zugehörigen Erläuterungen geben Einblicke in die aus den Erhebungen zu erwartenden Ergebnisse sowie die Absichten der Statistiken.

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe - Teil IV

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