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Krankenhäuser

Eckdaten für Sachsen

2022
Merkmal Einheit 2021 2022 Veränderung gegenüber dem Vorjahr in %
Krankenhäuser Anzahl 78 78   -
Standorte Anzahl 119 130  9,2
Betten in Krankenhäuser Anzahl 25.055 25.106 0,2
Vollstationäre Behandlungsfälle (Fallzahl) Anzahl 842.903 856.377 1,6
Berechnungs- und Belegungstage Anzahl 6.148.111 6.155.841 0,1
Nutzungsgrad der Betten % 67,2 67,2 -0,1
Verweildauer in Tagen Anzahl 7,3 7,2 -1,4
Ärztliches Personal1) Anzahl 9.858 9.965 1,1
Nichtärztliches Personal2) Anzahl 46.314 46.597 0,6
Bereinigte Kosten für Krankenhausbehandlung 1.000 EUR 5.548.406 5.778.755 4,2

      
1) Ärztliches Personal ohne Belegärzte und ohne von Belegärzten angestellte Ärzte; seit 2018 einschließlich Zahnärzte
2) Nichtärztliches Personal ohne Personal der Ausbildungsstätten, ohne Schul-/Ausbildungsbereich und ohne Beleghebammen.
Zeichenerklärung

Letzte Aktualisierung: 07.11.2023

 

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zur GENESIS-Online Datenbank. Diese Datenbank enthält Ergebnisse der amtlichen Statistik für den Freistaat Sachsen. Die Daten sind je nach Thema »tief«, das heißt nach verfügbaren regionalen Ebenen und/oder zugehörigen Merkmalen, gegliedert.

Zeitreihen

Grunddaten

Diagnosen

Fallpauschalenbezogene Krankenhausstatistik (DRG-Statistik)

Jahresergebnisse

Zeitreihen

Krankenhäuser (A IV 2)

Aktueller Berichtsstand: 2017
Nächster Berichtsstand: 2018, voraussichtlich verfügbar: März - April 2024

Kosten für die stationäre medizinische Betreuung (A IV 5)

Aktueller Berichtsstand: 2017
Nächster Berichtsstand: 2018, voraussichtlich verfügbar: März - April 2024

Diagnosen der stationär behandelten Patienten (A IV 9)

Aktueller Berichtsstand: 2017
Nächster Berichtsstand: 2018, voraussichtlich verfügbar: März - April 2024

Statistikportal

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.statistikportal.de. Ergebnisse werden für alle Bundesländer und Deutschland insgesamt dargestellt.

Statistisches Bundesamt (Destatis)

Gesund­heits­bericht­erstat­tung (GBE) des Bundes

Statistikerläuterungen

Krankenhausstatistik

Die Erhebung erstreckt sich auf alle Krankenhäuser einschließlich der mit ihnen verbundenen Ausbildungsstätten sowie auf alle Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen entsprechend § 107 Abs. 2 SGB V. Ausgenommen sind Krankenhäuser im Straf- oder Maßregelvollzug sowie Polizeikrankenhäuser.

Das Erhebungsprogramm der Krankenhausstatistik umfasst drei Teile:

Teil  I: Grunddaten
Teil  II: Diagnosen
Teil  III: Kostennachweis

Die Ergebnisse von Teil I (Grunddaten) sowie von Teil III (Kosten) werden in den jährlich erscheinenden Berichten »Krankenhäuser im Freistaat Sachsen« bzw. »Kosten für die stationäre medizinische Betreuung im Freistaat Sachsen« veröffentlicht. Erfasst wurden im Rahmen der Diagnosestatistik ausgewählte Merkmale in sächsischen Krankenhäusern entlassenen Patienten. Ab dem Berichtsjahr 2003 wurden erstmalig Diagnosedaten von den Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen mit einer Kapazität von mehr als 100 Betten erhoben.

Anzahl und Altersstruktur der stationär behandelten Patienten, über die Häufigkeit der aufgetretenen Diagnosen und die Herkunft der Patienten. Damit wird ein Überblick über die Informationsmöglichkeiten gegeben, die das erhobene Datenmaterial bietet. Detaillierte Auswertungen auf dieser Basis sind auf konkrete Anfrage hin möglich.

Fallpauschalenbezogene Krankenhausstatistik

Ergänzende Informationen zur amtlichen Krankenhausstatistik liefert die Fallpauschalenbezogene Krankenhausstatistik. Im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) führte das Statistische Landesamt Vorausberechnungen von Krankenhausbehandlungsfällen in Sachsen durch.

NUTS - Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik

Die NUTS-Klassifikation (Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik) ist ein hierarchisches System zur Untergliederung der Wirtschaftsräume der EU und des Vereinigten Königreichs.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

Art des Trägers

Unterschieden wird zwischen öffentlichen, freigemeinnützigen und privaten Trägern.

Bei Krankenhäusern mit unterschiedlichen Trägern wird der Träger angegeben, der überwiegend beteiligt ist oder überwiegend die Geldlasten trägt.

Ärztinnen und Ärzte ohne direktes Beschäftigungsverhältnis

Es handelt sich um Ärztinnen und Ärzte, die z. B. im Personal-Leasing-Verfahren, als Honorarkräfte oder im Rahmen einer konzerninternen Personalgesellschaft im Krankenhaus eingesetzt werden. Sie werden als Vollkräfte im Jahresdurchschnitt und nur nachrichtlich ausgewiesen.

Aufgestellte Betten

Alle Betten, die in den Krankenhäusern betriebsbereit aufgestellt sind, unabhängig von der Förderung. Es werden nur die Betten nachgewiesen, die der vollstationären Behandlung dienen.
Sofern nicht anders vermerkt, sind unter der Anzahl der Betten immer die im Durchschnitt des Jahres 2017 aufgestellten Betten zu verstehen. Die aufgestellten Betten lassen sich folgendermaßen untergliedern:

  • nach dem Hochschulbauförderungsgesetz (HBFG) gefördert: Betten, die bei der Bewilligung der Fördermittel nach dem § 1 HBFG zugrunde gelegt werden.
  • nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) gefördert: Betten, für die Fördermittel nach § Abs. 1 KHG gewährt werden.
  • Vertragsbetten nach § 108 Nr. 3 SGB V: Alle nicht geförderten aufgestellten Betten, für die Verträge mit den Krankenkassen über die Gewährung von  Krankenhausbehandlung vorliegen.
  • sonstige Betten: Aufgestellte Betten, die weder im Krankenhausplan aufgeführt noch gefördert werden und für die auch keine Verträge nach § 108 Nr. 3 SGB V abgeschlossen sind.

Berechnungs- und Belegungstage

Berechnungstage sind Tage, für die tagesgleiche Pflegesätze (Basispflegesatz, Abteilungspflegesatz oder teilstationäre Pflegesätze) berechnet werden. Dies gilt für den Aufnahmetag und jeden weiteren Krankenhausaufenthaltstag der Patienten. Entlassungstage oder Verlegungstage werden nicht mit gerechnet. Unter einem Belegungstag wird ein Tag verstanden, an dem ein aufgestelltes Bett von Patienten vollstationär belegt wird. Ein Belegungstag ist innerhalb des pauschalierten Entgeltsystems das Äquivalent zum Berechnungstag innerhalb der Bundespflegesatzverordnung.

Fachabteilungen

Fachabteilungen sind organisatorisch abgrenzbare, von Ärzten/Ärztinnen ständig verantwortlich geleitete Abteilungen mit typischen Behandlungseinrichtungen. Die Fachabteilungsgliederung orientiert sich an den Gebiets- und Schwerpunktbezeichnungen der Ärztinnen und Ärzte. Ausnahmen bilden die Fachabteilungen Geriatrie und Sucht.

Fallzahl

Zahl der in den Krankenhäusern/den Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen im Berichtsjahr stationär behandelten Patienten (= Fälle). Es wird zwischen einer fachabteilungs- und einer einrichtungsbezogenen Fallzahl unterschieden. Seit dem Berichtsjahr 2002 werden die Stundenfälle nicht mehr gesondert ausgewiesen und können somit bei der Berechnung der Fallzahl nicht mehr berücksichtigt werden.

Freigemeinnützige Träger

Freigemeinnützige Einrichtungen werden von Trägern der kirchlichen und freien Wohlfahrtspflege, Kirchengemeinden, Stiftungen oder Vereinen unterhalten werden.

Hauptamtliche Ärztinnen und Ärzte

Die Krankenhausstatistik weist nur Ärztinnen und Ärzte mit Krankenhaustätigkeit nach und gliedert diese einerseits in hauptamtliche, andererseits in nichthauptamtliche Ärztinnen und Ärzte. Hauptamtliche Ärztinnen und Ärzte werden nach ihrer funktionellen Stellung im Krankenhaus in leitende Ärztinnen und Ärzte (Chefärztinnen und Chefärzte), Oberärztinnen und Oberärzte sowie Assistenzärztinnen und Assistenzärzte gegliedert. Im Bereich der nichthauptamtlichen Ärztinnen und Ärzte werden Belegärztinnen und Belegärzte sowie von Belegärztinnen und Belegärzten angestellte Ärztinnen und Ärzte nachgewiesen. Eine weitere Untergliederung der Ärztinnen und Ärzte erfolgt danach, ob eine abgeschlossene Weiterbildung vorhanden ist. In diesen Fällen wird die Fachgebiets- bzw. Schwerpunktbezeichnung der Ärztinnen und Ärzte nachgewiesen.

Krankenhaushäufigkeit

Für die Feststellung der Krankenhaushäufigkeit wird die Zahl der in einem bestimmten Gebiet wohnenden Patientinnen und Patienten, die im Laufe eines Jahres Krankenhäuser in Sachsen zur stationären Behandlung aufsuchen, mit der Einwohnerzahl des betreffenden Gebietes in Beziehung gesetzt.

Nichtärztliches Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis

Es handelt sich um Personal, das z. B. im Personal-Leasing-Verfahren, als Honorarkräfte oder im Rahmen einer konzerninternen Personalgesellschaft im Krankenhaus eingesetzt wird. Es wird in den einzelnen Personalgruppen als Vollkräfte im Jahresdurchschnitt und nur nachrichtlich ausgewiesen.

Nutzungsgrad der Betten

Der Nutzungsgrad gibt als Prozentsatz die Auslastung der jeweiligen Betten der Krankenhäuser bzw. Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen an.

Öffentlicher Träger

Öffentlich Einrichtungen lassen sich nach zwei Rechtsformen unterscheiden:

  • öffentlich-rechtliche Form: In öffentlich-rechtlicher Form betriebene Krankenhäuser sind dabei entweder rechtlich unselbständig (Regiebetrieb, Eigenbetrieb) oder rechtlich selbständig (Zweckverband, Anstalt, Stiftung).
  • privatrechtliche Form: Privatrechtliche Krankenhäuser (z. B. GmbH) befinden sich in öffentlicher Trägerschaft, wenn Gebietskörperschaften (Bund, Land usw.), Zusammenschlüsse solcher Körperschaften (Arbeitsgemeinschaften, Zweckverbände) oder Sozialversicherungsträger unmittelbar oder mittelbar mehr als 50 vom Hundert des Nennkapitals oder des Stimmrechts halten.

Private Träger

Private Einrichtungen bedürfen als gewerbliches Unternehmen einer Konzession nach § 30 Gewerbeordnung bedürfen.

Verweildauer

Die Verweildauer gibt die Zahl der Tage an, die ein Patient/eine Patientin durchschnittlich in stationärer Behandlung verbringt.

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