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Nichtöffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung

Eckdaten für Sachsen

2019
Merkmal Einheit Wert Veränderung zu 2016 in %
Erfasste Betriebe Anzahl 827 17,8
Eigengewinnung 1.000  324.000 -8,1
Fremdbezug 1.000  44.336 5,5
Im Betrieb eingesetzte Frischwassermenge 1.000  155.675 7,1
Betriebliches Abwasser insgesamt 1.000  82.840 11,1

Letzte Aktualisierung: 12.01.2022 

 

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zur GENESIS-Online Datenbank. Diese Datenbank enthält Ergebnisse der amtlichen Statistik für den Freistaat Sachsen. Die Daten sind je nach Thema »tief«, das heißt nach verfügbaren regionalen Ebenen und/oder zugehörigen Merkmalen, gegliedert.

Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in den Betrieben des nichtöffentlichen Bereiches (Q I 2)

Aktueller Berichtsstand: 2019
Nächster Berichtsstand: 2022, voraussichtlich verfügbar: Dezember 2024

Statistisches Bundesamt (Destatis)

Statistikerläuterungen

Erhebung der nichtöffentlichen Was­serversorgung und Abwasserentsorgung

Ab Berichtsjahr 2013 wurden aufgrund neuer methodischer Vorgaben die Berichtskreiskriterien für die Erhebung der nichtöffentlichen Was­serversorgung und Abwasserentsorgung geändert. Aller drei Jahre werden Daten zu Wasser- und Abwasseraufkommen, Wasserverwendung und Wassernutzung sowie Ableitung des Abwassers und seine Behandlung in betriebseigenen Abwasserbehandlungsanlagen erhoben. Auskunftspflichtig sind nach § UStatG alle Betriebe des nichtöffentlichen Bereiches, die im jeweiligen Berichtsjahr

  • mindestens 2 000 Kubikmeter Wasser gewinnen (neu: Landwirtschaft mindestens 2 000 Kubikmeter/vormals ab 10 000 Kubikmetern),
  • Wasser oder Abwasser direkt in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund einleiten (neu: ab einer Einleitmenge von 2 000 Kubikmetern/vormals ohne Mindestmenge) oder
  • Wasser aus dem öffentlichen Netz oder von anderen Betrieben in Höhe von mindestens 10 000 Kubikmetern beziehen.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

Betriebliches Abwasser insgesamt

Betriebliches Abwasser insgesamt ist die Wassermenge, die nach vorheriger innerbetrieblicher Nutzung abgeleitet wird. Enthalten sind die Übernahmen von kommunalem Abwasser sowie Zuleitungen von anderen Betrieben. Sofern der das Abwasser abgebende Betrieb ebenfalls meldepflichtig ist, kommt es zu Doppelzählungen.

Eigengewinnung

Eigengewinnung ist die vom Betrieb selbst geförderte Wassermenge, die im Betrieb selbst genutzt, an andere Betriebe abgegeben oder ungenutzt eingeleitet wird.

Fremdbezug

Fremdbezug von Wasser bezeichnet diejenige Wassermenge, die ein Betrieb von einem anderen Betrieb/Unternehmen oder aus dem öffentlichen Netz zur Verwendung oder Weiterleitung bezieht.

Im Betrieb eingesetztes Wasser

Unter im Betrieb eingesetztes Wasser versteht man die Wasserverwendung im eigenen Betrieb. Das im Betrieb eingesetzte Wasser entspricht dem Wasseraufkommen abzüglich der Abgabe an Dritte sowie der Ableitung von ungenutztem Wasser. Das ungenutzt ein- oder weitergeleitete Niederschlagswasser ist in dieser Position nicht berücksichtigt. Die eingesetzte Wassermenge wird nach den Einsatzarten Einfach-, Mehrfach- und Kreislaufnutzung unterschieden. Bei der Kreislaufnutzung wird die Wassermenge angegeben, die für die Erstfüllung und das Zusatzwasser der Systeme eingesetzt wird.

Wasseraufkommen

Das Wasseraufkommen setzt sich zusammen aus der Eigengewinnung und/oder dem Fremdbezug einschließlich des ungenutzt abgeleiteten und des an Dritte weitergeleiteten Wassers. Wird das Wasser von anderen auskunftspflichtigen Betrieben des Berichtskreises bezogen, kommt es zu Doppelzählungen.

Sie melden zu dieser Statistik?

Erhebung über die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (nichtöffentlich)

 

Was wird gemeldet?

Öffentliche Institutionen, Unternehmen und Betriebe sind gesetzlich verpflichtet, statistische Auskünfte im Regelfall mittels Online-Verfahren zu melden. Gedruckte Fragebögen bzw. Papierfragebögen werden nur noch bei wenigen Statistiken verwendet.

Hier ist eine Auswahl aktueller Mustererhebungsbögen als druckbare PDF-Dateien hinterlegt. Diese PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Die Fragen und zugehörigen Erläuterungen geben Einblicke in die aus den Erhebungen zu erwartenden Ergebnisse sowie die Absichten der Statistiken.

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