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Sozialleistungen in Karten

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Sachsenkarte mit Landkreisgrenzen, Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen der sozialen Mindestsicherung im Dezember 2020 je 100 Einwohnerinnen bzw. Einwohner und nach Altersgruppen, erläuternde Aussagen im Text im Seiteninhalt
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Sachsenkarte mit Gemeindegebietsgrenzen, Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) im Dezember 2021 je 100 Einwohnerinnen und Einwohner (kurz: SGB II Quote), erläuternde Aussagen im Text im Seiteninhalt
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Sachsenkarte mit Landkreisgrenzen, Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im gesetzlichen Rentenalter im Dezember 2021 je 1000 Einwohnerinnen und Einwohner, erläuternde Aussagen im Text in Seite
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Sachsenkarte mit Landkreisgrenzen, Haushalte mit Wohngeld am 31. Dezember 2021 je 1000 Privathaushalten und nach Anteil des Wohngeldbezugs (wohngeldrechtliche Teilhaushalte und reine Wohngeldhaushalte), erläuternde Aussagen im Text im Seiteninhalt

Land Sachsen

Im Dezember 2020 bezogen in Sachsen 292 025 Personen Mindestsicherungsleistungen. Dabei umfasste die Altersgruppe der unter 15-Jährigen 60 903 und die Altersgruppe ab 65 Jahren 14 463 Empfängerinnen und Empfänger. Mit 80,7 Prozent bzw. 235 625 Personen lebten die meisten von ihnen in Bedarfsgemeinschaften mit Leistungen nach SGB II. Von ihnen waren 179 320 erwerbsfähig und bezogen Arbeitslosengeld II (ALG II). Insgesamt 56 305 erhielten Regelleistungen in Form von Sozialgeld, da sie nicht erwerbsfähig waren. Unter ihnen waren 54 573 Kinder unter 15 Jahren. 

Im Rahmen der Sozialhilfe nach SGB XII wurden 30 735 Personen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Ende 2020 gewährt. 11 855 von ihnen hatten die Regelaltersgrenze überschritten. Weitere 4 950 Hilfebedürftige, darunter 830 im Alter unter 15 Jahren, hatten Anspruch auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen. 20 715 Personen bezogen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Im Dezember 2020 waren damit 7,2 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner Sachsens auf Mindestsicherungsleistungen angewiesen.

Im Gegensatz zur tendenziell seit 2006 sinkenden Gesamtquote steigt die Mindestsicherungsquote älterer Menschen im temporären Vergleich. Dennoch nehmen ab 65-Jährige bisher seltener Mindestsicherungsleistungen in Anspruch als jüngere Menschen. Im Dezember 2020 waren sie zu 1,3 Prozent von Mindestsicherung betroffen, unter 15-Jährige dagegen zu 11,2 Prozent. Einwohnerinnen und Einwohner im so genannten erwerbsfähigen Alter (vereinfacht: 15 bis unter 65 Jahre) bezogen zu 8,9 Prozent Mindestsicherungsleistungen.

Mindestsicherungsempfängerinnen und -empfänger im Alter ab 65 Jahren beziehen vorrangig, jenseits der Regelaltersgrenze fast ausschließlich, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII. Am Jahresende 2021 erhielten 12 755 Leistungsberechtigte oberhalb der Altersgrenze diese Leistung. Ungefähr jeder Zwölfte davon (1 080 Personen) lebte in einer Einrichtung, z. B. einem Pflegeheim oder einem Heim für behinderte Menschen. Dort können diese Leistungen in Anspruch genommen werden, wenn die Rente und vorhandenes Vermögen nicht ausreichen, um die anfallenden Kosten für Unterkunft und Verpflegung zu bestreiten. Die Quote der Leistungsempfängerinnen und -empfänger im Rahmen der Grundsicherung im Alter lag im Dezember 2021 in Sachsen bei 12,3 von 1 000 Einwohnerinnen und Einwohnern oberhalb der Regelaltersgrenze. Die Quote bei Altersrentnerinnen lag dabei mit 10,5 von 1 000 niedriger als bei Altersrentnern mit 14,8 von 1 000. Männer beziehen dabei teils erheblich häufiger Leistungen im Alter jenseits der Regelaltersgrenze.

Die Kosten für die Unterkunft sind bei Empfängerinnen und Empfängern von Mindestsicherung in der jeweiligen Leistung enthalten. Staatliche Zuschüsse zum Wohnen erhalten aber noch weitere Personen. So bezogen 42 635 Haushalte am Jahresende 2021 in Sachsen Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz. Von 1 000 Privathaushalten in Sachsen bezogen 19,7 Haushalte damit Wohngeld. In 41 585 Fällen wurde das Wohngeld an den Gesamthaushalt gewährt (reine Wohngeldhaushalte). In 1 050 Fällen erfolgte die Zahlung an sogenannte wohngeldrechtliche Teilhaushalte, weil ein Teil der Haushaltsmitglieder durch den Bezug anderer Sozialleistungen vom Wohngeld ausgeschlossen war. 22 895 Haushalte und damit über die Hälfte (55,1 Prozent) der reinen Wohngeldhaushalte waren 1-Personen-Rentnerhaushalte. 39 125 reine Wohngeldhaushalte und 1 020 wohngeldrechtlichen Teilhaushalte bezogen das Wohngeld in Form von Mietzuschuss. 2 490 Haushalte, die Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum sind, erhielten Wohngeld dagegen als Lastenzuschuss. Davon waren 30 Teilhaushalte. 

Kreisfreie Städte und Landkreise

In der Kreisfreien Stadt Leipzig war die Mindestsicherungsquote Ende 2020 mit 10,9 Prozent am höchsten, gefolgt von der Kreisfreien Stadt Chemnitz mit 9,5 und dem Landkreis Görlitz mit 8,3 Prozent. Die Kreisfreie Stadt Dresden hatte mit 8,2 Prozent ebenfalls noch eine überdurchschnittliche Mindestsicherungsquote. Der Landkreis Nordsachsen lag mit 7,2 Prozent im Sachsendurchschnitt. Die anderen Landkreise lagen mit Quoten von 4,9 im Erzgebirgskreis bis 6,2 Prozent im Landkreis Leipzig unter dem Sachsendurchschnitt.

Beim Empfang von Mindestsicherungsleistungen traten Ende 2020 bei ab 65-Jährigen die größten regionalen Unterschiede auf. Hier lagen alle Landkreise, außer dem Kreis Görlitz, unter dem Sachsendurchschnitt, während die Kreisfreien Städte viel höhere Quoten aufwiesen. In Dresden und Chemnitz erreichten sie etwa das Eineinhalbfache vom Sachsenwert, in Leipzig sogar über das Doppelte.

Dass Männer über der Regelaltersgrenze häufiger Leistungen im Rahmen der Grundsicherung im Alter beziehen, traf zum Jahresende 2021 auf alle Kreisfreien Städte und Landkreise zu. Die Empfängerquote insgesamt wies in den Landkreisen Werte zwischen 5,4 im Erzgebirgskreis und 11,5 im Landkreis Görlitz auf. In den Kreisfreien Städten lag sie bei 17,5 in Chemnitz, 19,5 in Dresden und 29,5 in Leipzig. Die höheren Quoten in den Großstädten waren dabei fast ausschließlich auf eine höhere Empfängerdichte außerhalb von Einrichtungen zurückzuführen.

Wohngeld wurde Ende 2021 am häufigsten im Landkreis Görlitz in Anspruch genommen. 27,3 von 1 000 Haushalten bezogen hier Wohngeld. Mit 16,4 von 1 000 Haushalten wurde im Landkreis Leipzig am seltensten Wohngeld beansprucht.

Gemeinden

In 370 von 419 Gemeinden und damit 88,3 Prozent aller sächsischen Gemeinden, lag der Anteil der Bevölkerung unterhalb der Regelaltersgrenze, die auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitslose (SGB II) angewiesen ist, unter dem Sachsendurchschnitt. 308 Gemeinden und damit 73,5 Prozent aller sächsischen Gemeinden wiesen Quoten unter 5 Prozent auf.

Die Gemeindequoten umfassten einen Bereich von 0,4 Prozent in Tirpersdorf im Vogtlandkreis bis zu 15,6 Prozent in der Stadt Weißwasser im Landkreis Görlitz. Die Kreisfreien Städte verzeichneten Quoten von 8,1 Prozent in Dresden, 9,8 Prozent in Chemnitz und 10,5 Prozent  in Leipzig. Neben Weißwasser erreichte auch die Stadt Torgau eine SGB II-Quote über 15 Prozent. SGB II- Quoten von 10 bis unter 15 Prozent wiesen vorwiegend Städte auf, eine Ausnahme bildete die Gemeinde Olbersdorf mit 11,8 Prozent im Landkreis Görlitz.

Erläuterungen

Die soziale Mindestsicherung beinhaltet eine Reihe von Transferleistungen, die den grundlegenden Lebensunterhalt bedürftiger Personen sichern bzw. ergänzend zu anderen Einkünften dazu beitragen. Diese Leistungen sind in den Sozialgesetzbüchern Zweites Buch, Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und Zwölftes Buch, Sozialhilfe (SGB XII) sowie im Asylbewerberleistungsgesetz für jeweils unterschiedliche Empfängerkreise geregelt.

Maßgeblich beeinflusst wird die Mindestsicherungsquote von der SGB II-Quote (umgangssprachlich auch Harz IV-Quote), die abbildet, welcher Anteil der Bevölkerung unterhalb der Regelaltersgrenze auf SGB II-Leistungen angewiesen ist. Die Regelaltersgrenze lag im Dezember 2021 bei 65 Jahren und 10 Monaten Für die Quotenberechnung mit der jeweils leistungsberechtigten Bevölkerung werden deshalb beim SGB II zu den unter 65-Jährigen noch 10/12 der Bevölkerung im 66. Lebensjahr hinzugezählt, bei der Grundsicherung im Alter zieht man diesen Anteil von der Bevölkerung ab 65 Jahren ab.

Weitere Tabellen

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