Bildung und Erwerbstätigkeit der Eltern
Berufsbildende Abschlüsse der Eltern
Der Großteil der Eltern verfügte 2020 über berufsbildende oder Hochschulabschlüsse. Nur 8 Prozent waren ohne Abschluss (einschließlich einer geringen Zahl, die sich gerade in Ausbildung befanden). Allerdings zeigen sich hier deutliche Unterschiede zwischen den Familientypen. Lag bei Paaren der Anteil der Elternteile ohne Abschluss bei 7 Prozent, war er unter den Alleinerziehenden mit fast 13 Prozent deutlich höher. Einen Hochschulabschluss hatten etwa 31 Prozent der Elternteile bei Ehepaaren und 22 Prozent der unverheiratet Zusammenlebenden erreicht, jedoch nur 16 Prozent der Alleinerziehenden.
Schulabschluss der Eltern und Schulbesuch der Kinder
Das Bildungsniveau der Eltern wirkt sich auch darauf aus, welchen Weg der schulischen Bildung die Kinder einschlagen. Besuchten die Kinder die Oberschule, hatten die Eltern mehrheitlich als höchsten beruflichen Bildungsabschluss eine Lehrausbildung oder Berufsfachschule und nur 14 Prozent einen Hochschulabschluss. Beim Gymnasiumbesuch kehrt sich dieses Verhältnis um. So hatten nur 28 Prozent der Eltern als beruflichen Bildungsabschluss eine Lehrausbildung oder Berufsfachschule, aber 52 Prozent einen Hochschulabschluss.
Erwerbsverhalten der Eltern
Eine bestmögliche Vereinbarkeit von Familienleben und Erwerbstätigkeit spielt bei vielen Familien eine herausragende Rolle. Väter standen 2020 mit einer Erwerbstätigenquote von 93 Prozent etwas häufiger im Erwerbsleben als Mütter (87 Prozent). In Lebensgemeinschaften mit Kindern weisen Väter und Mütter die höchsten Erwerbstätigenquoten auf, bei Alleinerziehenden sind sie am niedrigsten.
Die Betrachtung der realisierten Erwerbstätigkeit (ohne Mutterschutz und Elternzeit) zeigt, dass die Unterschiede zwischen den Geschlechtern dann größer sind. Ändert sie sich bei den Vätern kaum, lag die Erwerbstätigenquote bei den Müttern nur noch bei 78 Prozent.
Auch die Teilzeitarbeit als Möglichkeit, um Familienleben und Erwerbstätigkeit in Einklang zu bringen, ist unter diesen Müttern stark verbreitet. Während von den Vätern lediglich 8 Prozent in Teilzeit arbeiten, war es bei den Müttern fast jede zweite (49 Prozent).
Je nach Familientyp, aber auch nach Alter des jüngsten Kindes lassen sich dabei allerdings Unterschiede feststellen. Am höchsten war der Anteil von teilzeitarbeitenden Müttern in Lebensgemeinschaften und bei Alleinerziehenden, wenn das jüngste Kind unter 6 Jahre alt war. In diesen beiden Familienformen nahm die Teilzeitquote mit steigendem Alter der Kinder ab. Bei in einer Ehe lebenden Müttern mit Kindern unter 6 Jahren liegt die Teilzeitquote unter der von alleinerziehenden oder in Lebensgemeinschaften lebenden Müttern. Dafür liegt bei ihnen die Quote, wenn das jüngste Kind älter war, fast immer über der der anderen Mütter. Das könnte ein Indiz dafür sein, dass sich in Ehe lebende Mütter auf Grund ihrer wirtschaftlichen Lage eher für eine Reduzierung der Arbeitszeit entscheiden.
Kinder in Kindertagesbetreuung
Einfluss auf die Beteiligung am Erwerbsleben von Eltern hat auch die Betreuungssituation von Kindern.
Sachsenweit besuchten 2021 mehr als 52 Prozent der Kinder unter drei Jahren eine Kindertageseinrichtung oder mit öffentlichen Mitteln geförderte Kindertagespflege. Damit lag Sachsen deutlich über dem bundesweiten Wert von reichlich einem Drittel.
Sobald Kinder das Alter von drei Jahren erreicht haben, änderte sich die Situation. Bei den Drei- bis unter Sechsjährigen gab es nahezu (knapp 95 Prozent) eine vollständige Kinderbetreuung. Auch hier lag Sachsen über der Quote von 92 Prozent für Deutschland.
Inanspruchnahme von Elterngeld
2019 wurden in Sachsen 34 491 Kinder geboren. Für 33 516 Kinder waren die Eltern elterngeldberechtigt. In den übrigen Fällen lagen Ausschlusskriterien wie z. B. ein zu hohes Einkommen oder ein laufendes Asylverfahren der Eltern vor.
In 33 060 Fällen nutzten die Mütter die Möglichkeit des Elterngeldbezugs. Die Mütterbeteiligung lag damit bei 98,6 Prozent unverändert hoch. In 18 376 Fällen bezogen Väter (in der Regel) zusätzlich zur Mutter Elterngeld. Die Väterbeteiligung ist damit in Sachsen seit 2009 von 31,0 Prozent kontinuierlich um durchschnittlich 2,4 Prozentpunkte pro Jahr angestiegen.
Mit 54,8 Prozent hatten Väter in Sachsen bundesweit die höchste Elterngeldbeteiligung, die im Bundesdurchschnitt bei 43,5 Prozent lag.
Die durchschnittliche Bezugsdauer der Mütter lag in Sachsen bei 13,7 Monaten, die der Väter bei 3,1 Monaten und damit unter dem Bundesdurchschnitt von 3,3 Monaten.