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Familien (mit minderjährigen Kindern)

Familienformen

Das Diagramm zeigt die Zahl der Familien mit minderjährigen Kindern (Säulen) und die Zahl der minderjährigen Kinder (Linien) von 1996 bis 2020 für Sachsen. Bis 2009 ging die Zahl der Familien und der Kinder zurück, danach stieg sie tendenziell wieder an.

Die Anzahl der Familien mit Kindern unter 18 Jahren in Sachsen ist im Vergleich zu 1996 deutlich geringer. Gab es 1996 noch rund 561 000 Familien, sank ihre Zahl bis 2009 stetig auf 342 000. Danach stieg die Zahl der Familien wieder an. 2020 waren es rund 394 000.

Bei der Zahl der Kinder unter 18 Jahren in Familien gab es einen ähnlichen Verlauf. 1996 lebten noch rund 863 000 Kinder in sächsischen Familien. Bis 2009 ist ihre Zahl auf 511 000 gesunken. 2020 waren es wieder rund 643 000. Beide Entwicklungen sind hauptsächlich durch die oben dargestellte Geburtenentwicklung beeinflusst.

Das Balkendiagramm stellt die Zahl der Familien mit minderjährigen Kindern in Sachsen 2020 nach Familientypen dar. Anhand von jeweils drei Segmenten wird zudem die Zahl der Kinder in den Familien (1 Kind, 2 Kinder, 3 und mehr Kinder) anschaulich gemacht.

1996 lebten noch fast drei Viertel (74 Prozent) der Familien in traditioneller Form als Ehepaare mit Kindern zusammen. Mit reichlich 53 Prozent waren 2020 Ehepaare mit Kindern nach wie vor die häufigste Familienform. Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende haben seit 1996 aber als alternative Formen des familiären Zusammenlebens an Bedeutung gewonnen. Knapp ein Viertel (24 Prozent) der Familien waren 2020 Lebensgemeinschaften und etwa 23 Prozent Alleinerziehende.

Im Vergleich mit den alternativen Familienformen lebten bei Ehepaaren häufiger mehrere Kinder. So hatten zwei Drittel von ihnen (66 Prozent) zwei oder mehr Kinder (einschließlich volljähriger Kinder im Haushalt der Eltern). Vergleichbare Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende waren dagegen häufiger Ein-Kind-Familien. Während bei knapp jeder zweiten Lebensgemeinschaft (48 Prozent) zwei oder mehr Kinder lebten, waren es bei Alleinerziehenden mit 43 Prozent noch etwas weniger.

Kinderbetroffenheit bei Scheidungen

In dem Säulendiagramm wird die Zahl der adoptierten Kinder und Jugendlichen in Sachsen von 1991 bis 2021 in jeweils 7 Altersgruppen dargestellt. Es ist zu sehen, dass in den 1990er Jahren noch deutlich mehr Adoptionen erfolgten, als in den letzten Jahren.

Bei mehr als jeder zweiten Scheidung waren Kinder und Jugendliche betroffen. 2021 gab es in Sachsen 5 760 Ehescheidungen. Bei 3 168 Scheidungen waren auch minderjährige Kinder und Jugendliche betroffen. Die Zahl der »Scheidungswaisen« lag bei 4 977. Das waren 89 Kinder und Jugendliche weniger als im Vorjahr und der niedrigste Wert seit 2018.

2021 wurden 23 minderjährige Kinder und Jugendliche adoptiert, 15 weniger als im Vorjahr. Knapp zwei Drittel (64,3 Prozent) von ihnen waren zum Zeitpunkt der Adoption jünger als 6 Jahre. Bei der überwiegenden Mehrheit der adoptierten Kinder (75,7 Prozent) hatten die abgebenden/sorgeberechtigten Eltern bzw. Elternteile zu Beginn der Adoptionspflege bzw. des Adoptionsverfahrens den Familienstand »ledig«. Mehr als die Hälfte der adoptierten Kinder und Jugendlichen (62,6 Prozent) wurde von Stiefmüttern oder Stiefvätern angenommen. Für sie änderte sich somit die Lebenssituation nicht.

Familien mit Migrationshintergrund

2020 gab es in Sachsen 60 000 Familien, in denen mindestens eine Person einen Migrationshintergrund hatte. Reichlich zwei Drittel lebten in traditioneller Form als Ehepaare mit Kindern zusammen und damit deutlich häufiger als Familien ohne Migrationshintergrund (50 Prozent). Der Anteil von Alleinerziehenden lag sowohl bei Familien ohne als auch mit Migrationshintergrund mit 23 bzw. 22 Prozent ähnlich hoch. Während der Anteil der Lebensgemeinschaften bei Familien ohne Migrationshintergrund noch über dem von Alleinerziehenden lag, spielte diese Lebensform bei Familien mit Migrationshintergrund eine untergeordnete Rolle.

Migrationshintergrund

Eine Person hat dann einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren ist. Zu den Personen mit Migrationshintergrund gehören im Einzelnen alle Ausländer/-innen, (Spät-)Aussiedler/-innen und Eingebürgerten sowie Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund der Adoption durch einen deutschen Elternteil erhalten haben. Ebenso dazu gehören Personen, die zwar mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren sind, bei denen aber mindestens ein Elternteil Ausländer/-in, (Spät-)Aussiedler/-in, eingebürgert oder Deutsch durch Adoption ist.

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