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Statistisch betrachtet: Inklusiv unterrichtete Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Letzte Aktualisierung: 1. April 2022

Vorbemerkungen

Kinder mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf sollen, soweit wie möglich, gemeinsam mit Kindern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf die Schule besuchen können. Viele sächsische Schulen haben dafür die Voraussetzungen geschaffen. Je nach Art und Schwere der Beeinträchtigung sollen eine behindertengerechte Ausstattung, zusätzliche Betreuungsleistungen und entsprechend qualifizierte Fachkräfte die Integration unterstützen.

Auf der Basis der Ergebnisse der Statistik der allgemeinbildenden Schulen (Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien, Förderschulen) sollen hier Entwicklungen im Bereich des sonderpädagogischen Förderbedarfes in Sachsen aufgezeigt werden.

Rechtliche Grundlagen

Schulische Inklusion in Sachsen (Weiterleitung zu www.inklusion.bildung.sachsen.de)

Methodischer Hinweis

Oberschulen beinhalten auch Oberschulen+ und Schulen nach § 63d Sächsisches Schulgesetz (Weiterleitung zu www.revosax.de).

Entwicklung der Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Im Schuljahr 2021/2022 werden an den allgemeinbildenden Schulen im Freistaat Sachsen insgesamt 30.461 Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet, davon 30.279 Schülerinnen und Schüler im Sekundarbereich I und 182 im Sekundarbereich II. Die Mehrzahl dieser Schülerinnen und Schüler (63 Prozent) besuchen eine Förderschule. Im Vergleich zum Schuljahr 2012/2013 stieg die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf in Sachsen um 18,7 Prozent bzw. 4.796 Schülerinnen und Schüler.

Auswahl der Schule bei festgestelltem Förderbedarf

Wird bei schulpflichtigen Kindern ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, besteht die Möglichkeit der Förderung in einer Förderschule oder durch schulische Integration in der Grundschule, Oberschule, im Gymnasium oder an einer Gemeinschaftsschule und Freien Waldorfschule. 

Zahl der Einzelintegrationen gestiegen

Das Liniendiagramm zeigt die Entwicklung der Schülerzahl an Förderschulen und der Zahl der Einzelintegrationen seit 2012. Die Schülerzahl an Förderschulen ist etwa gleich geblieben, die Zahl der Einzelintegrationen hat sich um zwei Drittel erhöht.

11.284 Schülerinnen und Schüler (einschließlich Sekundarbereich II) werden im Schuljahr 2021/2022 an einer allgemeinbildenden Schule integrativ unterrichtet. Davon besucht fast die Hälfte der Schülerinnen und Schüler eine Grundschule (5.299 Schülerinnen und Schüler bzw. 47,0 Prozent), 42,6 Prozent lernen an einer Oberschule (4.810 Schülerinnen und Schüler) und 8,7 Prozent am Gymnasium (987 Schülerinnen und Schüler). 178 Schülerinnen und Schüler werden an einer Freien Waldorfschule und 10 an einer Gemeinschaftsschule unterrichtet.
In den letzten 10 Jahren hat sich die Zahl der Einzelintegrationen fast verdoppelt, während die Anzahl der Schülerinnen und Schüler an Förderschulen bis auf minimale Schwankungen gleichgeblieben ist.

Integrativer Unterricht

Das sächsische Schulsystem sieht für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf unter bestimmten Voraussetzungen integrativen Unterricht an einer Regelschule vor. Immer mehr Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf sollen gemeinsam und voneinander lernen.

Regionale Unterschiede bei der Förderquote

Die Karte des Freistaates Sachsen, zeigt die Förderquote von Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowie die Besuchsquote für Einzelintegration und die Förderschulbesuchsquote im Schuljahr 2021/2022 nach Landkreisen und kreisfreien Städten.

Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Primar- und Sekundarbereich I an allen Schülerinnen und Schülern an allgemeinbildenden Schulen (=Förderquote) ist in den letzten 10 Jahren in Sachsen mit rund acht Prozent annähernd gleich geblieben. Es treten jedoch regionale Unterschiede auf. Die höchste Förderquote liegt im Schuljahr 2021/2022 mit 12,5 Prozent in der Kreisfreien Stadt Chemnitz. Die niedrigste Förderquote im Erzgebirgskreis ist mit 6,5 Prozent nur etwa halb so hoch.

Den höchsten Rückgang bei der Schülerzahl an Förderschulen gegenüber dem Schuljahr 2012/2013 verzeichnet der Landkreis Leipzig mit 4,9 Prozent. Die Förderschulbesuchsquote verringerte sich in diesem Zeitraum um 0,9 Prozentpunkte auf 3,1 Prozent. Gleichzeitig verzeichnete dieser Landkreis den größten Zuwachs der Einzelintegrationen. Hier hat sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler in Einzelintegrationen an allgemeinbildenden Schulen fast verdreifacht. Darüber hinaus ist die Besuchsquote für Einzelintegrationen im Landkreis Leipzig in den letzten 10 Jahren von 2,2 Prozent auf 5,4 Prozent gestiegen.

Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat im Schuljahr 2021/2022 5,2 Prozent mehr Schülerinnen und Schüler an Förderschulen als im Schuljahr 2012/2013. Im Vergleich zum Schuljahr 2012/2013 ist die Förderschulbesuchsquote im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge um 0,7 Prozent gesunken. Die Besuchsquote für Einzelintegrationen ist in den letzten 10 Jahren um 0,4 Prozentpunkte auf 2,1 Prozent gesunken.

Lediglich in den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen liegt die Besuchsquote für Einzelintegrationen an Regelschulen über der Förderschulbesuchsquote.

Definitionen

Förderquote
Die Förderquote ist der Quotient aus der Zahl der Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und der Gesamtzahl der Schüler/-innen im Primar- und Sekundarbereich I.

Förderschulbesuchsquote
Die Förderschulbesuchsquote ist der Quotient aus der Zahl der Schüler/-innen an Förderschulen und der Gesamtzahl der Schüler/-innen im Primar- und Sekundarbereich I.

Besuchsquote für die Einzelintegration
Die Besuchsquote für die Einzelintegration ist der Quotient aus der Zahl der Einzelintegrationen und der Gesamtzahl im Primar- und Sekundarbereich I.

Schulanfängerinnen und Schulanfänger

Das Säulendiagramm zeigt die Entwicklung der Zahl der Schulanfängerinnen und Schulanfänger nach der Art der Einschulung. Der Anteil der Einschulungen nach Zurückstellung hat sich seit 2012 um 11 Prozentpunkte erhöht.

2021 wurden in Sachsen insgesamt 37.717 Schülerinnen und Schüler eingeschult. Der überwiegende Teil der Schulanfängerinnen und Schulanfänger (95,6 Prozent) erhielt die Zuckertüte an einer Grundschule. Für 1.225 ABC-Schützen (3,2 Prozent) begann der Unterricht an einer Förderschule. 269 Kinder (0,7 Prozent) wurden an einer Freien Waldorfschule eingeschult. Diese Anteile haben sich in den letzten 10 Jahren kaum verändert. Die Zahl der Schulanfängerinnen und Schulanfänger ging 2021 im Vergleich zu 2020 an Grundschulen um 0,2 Prozent zurück und erhöhte sich im Vergleich zu 2012 um 17,9 Prozent. An den Förderschulen blieb die Anzahl der Schulanfängerinnen und Schulanfänger fast konstant. Gegenüber dem Vorjahr waren es hier 0,5 Prozent und im Vergleich zu 2012 0,7 Prozent mehr Einschulungen.

Seit dem Schuljahr 2021/2022 können Schülerinnen und Schüler auch an einer Oberschule oder an einer Gemeinschaftsschule eingeschult werden. Das betraf 168 Kinder an einer Oberschule und 11 an einer Gemeinschaftsschule.

91,4 Prozent der Kinder wurden im Schuljahr 2021/2022 fristgemäß eingeschult und 8,4 Prozent der Schulanfängerinnen und Schulanfänger nach einer Zurückstellung. 0,2 Prozent der Schülerinnen und Schüler wurden vorzeitig eingeschult. Im Schuljahr 2021/2022 wurden insgesamt 3.167 Kinder nach Zurückstellung eingeschult. Bei den Direkteinschulungen an Förderschulen lag 2021 der Anteil der nach Zurückstellung eingeschulten Kinder bei 42,8 Prozent (524 Schulanfängerinnen und Schulanfänger). Somit wurden jede sechste Schulanfängerin bzw. jeder sechste Schulanfänger mit Zurückstellung an einer Förderschule eingeschult.

Rechtliche Grundlagen

Alle Schulanfängerinnen und Schulanfänger müssen zunächst an einer Grundschule angemeldet werden, unabhängig davon, ob eventuell der Besuch einer Förderschule in Betracht kommt oder nicht. Wenn bei der Schulaufnahmeuntersuchung eingeschätzt wird, dass eine Notwendigkeit der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs des Kindes besteht, werden die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet. Im Ergebnis des Verfahrens entscheidet die Schulaufsichtsbehörde über die Pflicht zum Besuch der Förderschule.

Weitergehende Informationen finden Sie im Abschnitt 2 der Schulordnung Förderschulen (SOFS).

Wechsel zwischen Förderschule und anderen Schularten

Im Schuljahr 2021/2022 wechselten von der Förderschule an eine Grundschule 94 Schülerinnen und Schüler, an eine Oberschule 278 und an ein Gymnasium 15 Schülerinnen und Schüler. Im Vergleich zu 2012/2013 waren das insgesamt 36 Schülerinnen und Schüler (8,5 Prozent) weniger. Wesentlich mehr Schülerinnen und Schüler wechselten aber von einer Grund- oder Oberschule an eine Förderschule. Im Schuljahr 2021/2022 gab es an den Förderschulen 755 Schülerinnen und Schüler, die im Jahr zuvor an einer Grundschule unterrichtet wurden, 104 kamen von der Oberschule. Im Schuljahr 2012/2013 betraf das 762 Wechsler von der Grund- und 112 von der Oberschule.

Rechtliche Grundlagen

Lässt die Entwicklung einer Schülerin oder eines Schülers erkennen, dass kein sonderpädagogischer Förderbedarf mehr besteht, hebt die Schulaufsichtsbehörde die Verpflichtung zum Besuch der Förderschule auf. Dieser Sachverhalt lässt den Wechsel einer Schülerin oder eines Schülers von der Förderschule auf eine andere allgemeinbildende Schule zu. Außerdem besteht auch die Möglichkeit, die Förderschule zu verlassen und den Unterricht als genehmigte Einzelintegration fortzusetzen.

Weitergehende Informationen finden Sie im § 16 der Schulordnung Förderschulen (SOFS).

Entwicklung der Förderschwerpunkte

Das Balkendiagramm zeigt die Anteile der Schülerzahl an Förderschulen und der Einzelintegrationen je Förderschwerpunkt. In den Bereichen Lernen und geistige Entwicklung lernen 90 beziehungsweise 97 Prozent der Schülerinnen und Schüler an Förderschulen.

Wird die Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die Förderschwerpunkte, unabhängig ob eine Förderschule besucht wird oder ob es sich um Einzelintegrationen handelt, betrachtet, sind im Förderschwerpunkt »Lernen« (40,8 Prozent) mit Abstand die meisten Schülerinnen und Schüler vertreten. Die Förderschwerpunkte »Emotionale und soziale Entwicklung« und »Geistige Entwicklung« folgen danach mit 21,0 bzw. 15,6 Prozent vor dem Förderschwerpunkt »Sprache« mit 13,3 Prozent. Während der Anteil des stark besetzten Förderschwerpunktes »Lernen« seit dem Schuljahr 2012/2013 um 5,5 Prozentpunkte zurückging, erhöhte sich der Anteil für den Förderschwerpunkt »Emotionale und soziale Entwicklung« deutlich um 5,0 Prozentpunkte. Hier ist vor allem ein Anstieg bei den Einzelintegrationen (um 2.321 Schülerinnen und Schüler) auf 4.933 Schülerinnen und Schüler zu verzeichnen. Im Förderschwerpunkt »Sprache« stieg die Zahl der geförderten Schülerinnen und Schüler um 846. Dieser Anstieg ergibt sich ausschließlich durch die Entwicklung bei den Einzelintegrationen.

Auf Grund des besonderen Förderbedarfs bzw. spezieller Voraussetzungen für die Unterrichtung der Schülerinnen und Schüler werden in den Förderschwerpunkten »Lernen« und »Geistige Entwicklung« 90 bzw. 96 Prozent der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Förderschulen unterrichtet. In den Förderschwerpunkten »Körperliche und motorische Entwicklung«, »Sprache«, »Sehen« und »Hören« lernen mehr als die Hälfte der Schülerinnen und Schüler im Rahmen einer Einzelintegration an Regelschulen. Der Förderschwerpunkt »Emotionale und soziale Entwicklung« ist mit 77 Prozent der Spitzenreiter bei den Einzelintegrationen.

Unterschiede im sonderpädagogischen Förderbedarf nach Klassen- und Jahrgangsstufen

Das Säulendiagramm zeigt die prozentuale Verteilung der Schülerinnen und Schüler je Förderschwerpunkt auf die einzelnen Klassenstufen. Im Förderschwerpunkt Sprache sind die meisten Einzelintegrationen in den Klassenstufen 1 bis 3.

Die Mehrzahl (47,0 Prozent) der integrierten Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf wird im Primarbereich unterrichtet. Im Schuljahr 2021/2022 sind 5.299 Schülerinnen und Schüler an Grundschulen, 4.810 an Oberschulen und 987 Schülerinnen und Schüler an Gymnasien integriert. In den Klassenstufen 1 bis 4 an Grundschulen liegt die Einzelintegrationsquote zwischen 2,9 und 4,2 Prozent, wobei der Spitzenwert in der Klassenstufe 3 zu verzeichnen ist. An den weiterführenden Schulen verringert sich die Zahl an Einzelintegrationen mit steigendem Alter. Die Besuchsquote von Einzelintegrationen nimmt in den höheren Klassenstufen ab. An den Oberschulen beträgt sie in den Klassenstufen 5 bis 10 zwischen 2,5 und 4,9 und an den Gymnasien zwischen 0,8 und 1,1 Prozent. Auch die Förderschwerpunkte verändern sich mit zunehmendem Alter der Schülerinnen und Schüler. In den Grundschulklassen erhalten die meisten Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf Unterstützung im Förderschwerpunkt »Sprache«. Ab den Klassenstufen 3 und 4 gewinnt der Förderschwerpunkt »Emotionale und soziale Entwicklung« an Bedeutung. Während 36,6 Prozent der integrierten Schülerinnen und Schüler in Klassenstufe 3 und 4 in diesem Förderschwerpunkt Hilfe erhalten, sind es in den Klassenstufen 5 und 6 knapp die Hälfte (49,6 Prozent) der Einzelintegrationen. In den Klassenstufen 8 und 9 liegt der Anteil sogar bei 55,6 Prozent. Dabei sind deutliche Unterschiede zwischen den Schularten zu erkennen. An den Gymnasien liegt der Anteil der Einzelintegrationen im Förderschwerpunkt »Emotionale und soziale Entwicklung« in den Klassenstufen 8 und 9 bei 43,2 Prozent und an den Oberschulen bei 57,7 Prozent. Spitzenreiter ist die Klassenstufe 8 an den Oberschulen mit einem Anteil von 57,8 Prozent.

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