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Statistisch betrachtet: Sozialleistungen in Sachsen

Letzte Aktualisierung: 13. Januar 2023

Soziale Mindestsicherung

Das Leistungssystem der Sozialen Mindestsicherung

Die soziale Mindestsicherung beinhaltet eine Reihe von Sicherungssystemen, die durch Transferleistungen den grundlegenden Lebensunterhalt bedürftiger Personen sichern bzw. ergänzend zu anderen Einkünften dazu beitragen. Im Begriff »Soziale Mindestsicherung« werden folgende Leistungen zusammengefasst:

  1. Regelleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II (Grundsicherung für Arbeitsuchende; »Hartz IV«):
  • Arbeitslosengeld II (ALG II)
  • Sozialgeld
  1. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB XII (Sozialhilfe):
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen
  1. Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Insgesamt 274.866 Personen haben am Jahresende 2021 Leistungen der sozialen Mindestsicherung in Sachsen erhalten. Damit waren 6,8 Prozent der sächsischen Bevölkerung auf Mindestsicherungsleistungen angewiesen. In der nachfolgenden Tabelle sind die Empfängerzahlen vom Dezember 2021 nach den Leistungsarten aufgegliedert. Diese zeigen die Bedeutung der einzelnen Leistungssysteme und widerspiegeln die Struktur der sozialen Mindestsicherung in Sachsen. Jedes der beteiligten Sicherungssysteme unterliegt eigenen gesetzlichen Regelungen und hat aufgrund der dort festgelegten unterschiedlichen Anspruchsvoraussetzungen einen speziellen Empfängerkreis. Leistungen werden gewährt im Rahmen der Sozialgesetzbücher II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) und XII (Sozialhilfe) sowie auf Basis des Asylbewerberleistungsgesetzes.

Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen der sozialen Mindestsicherung in Sachsen am Jahresende 2021
Leistungsart Anzahl Anteil in % Je 100 Einwohner/-innen
Regelleistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende, »Hartz IV«) 216.886 78,9 5,4
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB XII (Sozialhilfe) 36.175 13,2 0,9
Regelleistungen nach dem AsylbLG 21.825 7,9 0,5

       
Datenquelle für SGB II-Daten: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Nachfolgend lesen Sie mehr zu den einzelnen drei Sicherungssystemen, klicken Sie hierzu auf die jeweiligen Elemente:

Die meisten Mindestsicherungsempfängerinnen und -empfänger erhalten Leistungen im Rahmen des SGB II (umgangssprachlich »Hartz IV«), da sie entweder selbst erwerbsfähig sind oder mit Erwerbsfähigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Regelleistungen für Erwerbsfähige werden dabei als Arbeitslosengeld II gezahlt. Kinder und andere nicht erwerbsfähige Personen erhalten Regelleistungen als Sozialgeld.

Empfängerinnen und Empfänger im Dezember 2021
Leistungsart nach dem SGB II Anzahl Anteil an Mindestsicherung in % Je 100 Einwohner/-innen
Arbeitslosengeld II (ALG II) 166.280 60,5 4,1
Sozialgeld 50.586 18,4 1,3

       
Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Für Personen mit einer dauerhaft anerkannten vollen Erwerbsminderung (ab dem 18. Lebensjahr bis zur Regelaltersgrenze) und Personen im gesetzlichen Rentenalter werden entsprechende Leistungen als Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gezahlt.

Hilfebedürftige Nichterwerbsfähige ohne dauerhaft anerkannte volle Erwerbsminderung, die nicht mit Erwerbsfähigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, haben Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Sozialhilfe.

Empfängerinnen und Empfänger im Dezember 2021
Leistungsart Anzahl Anteil an Mindestsicherung in % Je 100 Einwohner/-innen
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 31.710 11,5 0,8
Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen 4.465 1,6 0,1

       
Empfängerinnen und Empfänger mit sächsischem Leistungsträger, unabhängig vom Wohnsitz.

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten Ausländerinnen und Ausländer mit einer Aufenthaltsgestattung aufgrund eines laufenden Asylverfahrens (Asylbewerberinnen und -bewerber), deren hier lebende Ehepartnerinnen und -partner und minderjährige Kinder. Leistungsberechtigt sind außerdem Asylsuchende, die aufgrund einer Ablehnung ihres Antrags zur Ausreise verpflichtet sind, sich aber aus unterschiedlichen anerkannten Gründen (vor allem geduldet) noch tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten.

Mindestsicherung in Sachsen im Zeitvergleich

Säulendiagramm Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen der sozialen Mindestsicherung in Sachsen 2005 bis 2021 nach Leistungsart

Der Rückgang beim Empfang von Mindestsicherungsleistungen seit 2006 wurde nur 2015 durch einen stark erhöhten Anteil von Empfängerinnen und Empfängern von Regelleistungen nach AsylbLG unterbrochen. Das tendenziell starke Absinken der Empfängerzahlen von Mindestsicherungsleistungen ist vor allem auf einen Rückgang der Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen der Grundsicherung für Arbeitsuche nach SGB II zurückzuführen. Nach Einführung dieser Leistung betrug ihr Anteil an der Mindestsicherung im Dezember 2005 mit 542.268 Regelleistungsberechtigten 94,4 Prozent. Nach einem Rückgang um 60,0 Prozent erhielten im Dezember 2021 noch 216.866 Personen Regeleistungen nach SGB II. Sie hatten damit einen Anteil von 78,9 Prozent an allen Mindestsicherungsempfängerinnen und -empfängern.

Seit 2010 sank die Mindestsicherungsquote in Sachsen um fast 40 Prozent. Dabei ist der Erhalt von Mindestsicherungsleistungen stark altersabhängig. Kinder, respektive Familien mit Kindern sind am stärksten von Mindestsicherung betroffen. 2021 nahmen unter 15-Jährige fast 7-mal häufiger Mindestsicherungsleistungen in Anspruch als ab 65-Jährige. Dieser Unterschied war 2010 jedoch viel stärker ausgeprägt. Damals hatten Kinder eine 19-mal höhere Mindestsicherungsquote als Seniorinnen und Senioren.

Mindestsicherungsquoten in Prozent in Sachsen am Jahresende nach Altersgruppen
Jahr Insgesamt Unter 15 Jahren 15 bis unter 65 Jahre 65 Jahre und mehr
2010 11,2 17,3 14,1 0,9
2015 10,3 17,4 12,4 1,2
2018 8,0 13,3 9,8 1,2
2019 7,3 12,0 9,0 1,3
2020 7,2 11,2 8,9 1,3
2021 6,8 10,2 8,4 1,5

Regionale Verteilung von Mindestsicherungsleistungen im Freistaat Sachsen

Quoten zur Mindestsicherung und zum SGB II in Sachsen am Jahresende 2021. Höchste Mindestsicherungsquote in der Stadt Leipzig, der Stadt Chemnitz und im Landkreis Görlitz.

Die unterschiedliche regionale Verteilung von Mindestsicherungsleistungen sowie deren starken Zusammenhang mit Leistungen nach dem SGB II zeigen die jeweiligen bevölkerungsbezogenen Quoten. Die SGB II-Quote liegt dabei über der Mindestsicherungsquote, da sie sich nur auf die Bevölkerung bis zur Regelaltersgrenze bezieht.

Quoten über dem Sachsendurchschnitt von 6,8 Prozent beim Bezug von Mindestsicherungsleistungen und 7,4 Prozent beim SGB II-Leistungsbezug wies neben den Kreisfreien Städten auch der der Landkreis Görlitz auf. Auch der Landkreis Nordsachen lag mit 6,9 Prozent über dem Durchschnitt der Mindestsicherung.

Regionaldaten für die Kreisfreien Städte und Landkreise des Freistaates Sachsen:

Mindestsicherung im Bundesvergleich

Mindestsicherungsquote am Jahresende 2021 nach Bundesländern.

Mit einem Bevölkerungsanteil von 6,8 Prozent lag Sachsen 2021 beim Mindestsicherungsbezug unter dem Bundesdurchschnitt von 8,0 Prozent und hatte die fünftniedrigste Mindestsicherungsquote im Vergleich der Bundesländer. 2010 wies Sachsen mit 11,2 Prozent bei einem Bundesdurchschnitt von 8,8 Prozent noch die siebenthöchste Quote im Ländervergleich auf.

Mehr Daten zu Deutschland und den Bundesländern: 

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